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Die Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen

Als neutrale Schlichtungsstelle helfen wir Verbrauchern und Mitgliedern der Architektenkammer Niedersachsen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen einem Mitglied der Kammer und einem privaten Bauherrn handelt, die sich aus der Berufsausübung eines Kammermitglieds ergibt.

Auf diesen Seiten erfahren Sie, wie das Verbraucherschlichtungsverfahren abläuft und wie Sie Ihren Schlichtungsantrag bei uns einreichen können. Wir erklären Ihnen, wer wir sind, was eine Schlichtung für Verbraucher und Kammermitglieder bedeutet, welche Kosten anfallen und welche Vorteile mit einer Schlichtung verbunden sind.

Seit Januar 2018 hat die Architektenkammer Niedersachsen auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) von 2016 ein spezielles Verbraucherschlichtungsverfahren neben dem allgemeinen Schlichtungsverfahren eingerichtet (vgl. §§ 25 Abs. 1 Nr. 7, 35 Abs. 3 NArchtG). Nicht jede Schlichtungsstelle ist aber auch eine Verbraucherschlichtungsstelle.

Seit 1. April 2016 ist das VSBG in Kraft. Der Bundesgesetzgeber setzte damit eine europäische Richtlinie um und schaffte die Voraussetzungen für ein alternatives Verfahren zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Mit diesem niedrigschwelligen Verfahren sollen Konflikte einfach, schnell und kostengünstig beigelegt werden können.

Solche außergerichtlichen VSBG-Verfahren sollen vor allem Verbraucherrechte stärken, denn gerade Verbraucher schrecken bei niedrigen Streitwerten oft von einer Durchsetzung ihrer Rechte aus Kostengründen und wegen langer, aufwendiger Gerichtsverfahren zurück.

Nur solche Schlichtungsstellen, die die Vorgaben des VSBG in ihren Schlichtungsordnungen umsetzen und die Schlichtungsverfahren nach den Regeln des VSBG durchführen, können als private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstelle (je nach Träger) anerkannt werden. Die Schlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen gilt als behördliche Verbraucherschlichtungsstelle. Damit unterliegt die Kammer der Aufsicht des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, welches die Umsetzung der verbraucherschützenden Regelungen des VSBG geprüft und die neue Schlichtungsordnung genehmigt hat.

Seit Januar 2018 besteht nun die Möglichkeit, Konflikte zwischen privaten Bauherren als Verbrauchern und niedersächsischen Architekten über die Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen gütlich beizulegen. Wir wollen mit diesem auf Freiwilligkeit beruhenden Verfahren einen wichtigen Beitrag zur einfachen und schnellen Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und niedersächsischen Architekten leisten.

Die Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen vertritt weder die Interessen der Architekten noch die Interessen der Verbraucher einseitig. Sie ist eine unabhängige und objektiv handelnde Einrichtung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle finden Sie in unseren FAQs.

Träger der Verbraucherschlichtungsstelle ist die Architektenkammer Niedersachsen. In Deutschland gibt es in allen 16 Bundesländern Architektenkammern. Die Architektenkammer Niedersachsen ist der Zusammenschluss aller rund 10.000 Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner in Niedersachsen. Als Selbstverwaltungskörperschaft führt die Kammer die Architektenliste und sorgt dafür, dass nur Personen eingetragen werden, die die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis besitzen und dass die eingetragenen Personen ihre Berufspflichten erfüllen.

Nur wer eingetragen ist, darf – je nach Fachrichtung – die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner führen und verwenden. Architekten besitzen damit die uneingeschränkte, Innen- und Landschaftsarchitekten eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung. Diese Regelungen dienen der Baukultur und dem Verbraucherschutz.

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Architektenkammer Niedersachsen. Die Mitglieder wählen den Vorstand, den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten.

Die Vertreterversammlung wählt auch die Mitglieder des Verbraucherschlichtungsausschusses (Vorsitzende und Beisitzer), mit Ausnahme der Beisitzer, die von der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder einem anderen Verbraucherverband berufen werden.

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34

Kontakt

Die Geschäftsstelle des Verbraucherschlichtungsausschusses ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Architektenkammer Niedersachsen
Verbraucherschlichtungsstelle
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Tel: 0511 28096-25
Fax: 0511 28096-29
verbraucherschlichtung@aknds.de