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Für öffentliche Bauherren

Ob Schulen, Rathäuser oder Sportanlagen: Bauvorhaben der öffentlichen Hand stehen im medialen und allgemeinen Interesse. Oft wird darüber hinaus eine besondere Vorbildfunktion erwartet, indem Impulse hinsichtlich Nachhaltigkeit, Innovation und Gestaltqualität gesetzt werden sollen – die Trennung von Planung und Ausführung ist dabei das beste Prinzip, diese Ziele zu erreichen, der Planungswettbewerb ein ideales Verfahren auf dem Weg hierhin.

Grundlage für diese wie alle privaten Vorhaben ist eine Stadtplanung, die nicht nur funktionalen sondern auch räumlich-gestalterischen Qualitäten verpflichtet ist. Seit rund 15 Jahren ist die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ geschützt und steht für die hier erforderliche Kompetenz, derer sich Kommunen bei fehlenden Kapazitäten im eigenen Haus bedienen können.

Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner finden Sie in der Architektensuche, allerdings muss die Vergabe öffentlicher Planungsaufträge dem europäischen Vergaberecht und dessen nationaler Umsetzung folgen und in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kammer berät Sie hierzu wie zur Durchführung von Planungswettbewerben. Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist. Die Vergabe eines öffentlichen Planungsauftrags, ganz gleich, ob mit oder ohne Architektenwettbewerb, ist ab einem Honorarwert von 214.000 € an die Vergabeverordnung VgV (bis April 2016 die VOF) gebunden und somit das komplexe öffentliche Vergaberecht zu beachten. Unterhalb dieses Schwellenwertes sollten die Vergaben ebenfalls im Leistungswettbewerb erfolgen. Die Bundesarchitektenkammer hat hierzu Empfehlungen formuliert.

Sie pflegt darüber hinaus regelmäßigen Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden, stimmt politische Initiativen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene ab und bietet mit Veranstaltungen wie dem jährlichen Baukultursymposium, der Verleihung des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur oder Veranstaltungen zum Vergabewesen die Plattform für den fachlichen Austausch.

Planungskompetenz im öffentlichen Dienst

Sie arbeiten in der Verwaltung einer Kommune? Oder sind Mitglied im Bauausschuss? Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was wir für Sie tun können oder Interesse an einem persönlichen Gespräch haben, melden Sie sich gern!

Unsere konkreten Angebote sind:

  • Workshops in Kooperation mit Bauämtern z.B. zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
  • Fortbildungen für Bauausschussmitglieder
  • Förderung der direkten Kontakte durch persönliche Gespräche mit Stadtbaurätinnen und -räten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsebene
  • Präsentation der vielfältigen Unterstützung und Begleitung, die die Architektenkammer öffentlichen Bauherren bietet
  • Zielgruppenspezifische Erstellung und Verteilung von Infomaterial
  • die Verstetigung der Kontakte durch Teilnahme an Routinen

 

Das Thema haben wir im Arbeitskreis Kommunen bearbeitet, der mit dem Ziel, den Dialog zwischen der Architektenkammer und den Kommunen zu fördern, 2020 vom Vorstand ins Leben gerufen wurde.

In enger Abstimmung mit dem Ausschuss Regionalisierung entwickelt der Arbeitskreis Maßnahmen, um die Präsenz der Kammer in den Kommunen zu steigern. Ein besonderes Anliegen hierbei ist es, die Kommunen dafür zu sensibilisieren, Stellen in den Bereichen Bauen und Stadtplanung mit einschlägig qualifizierten Kammermitgliedern zu besetzen. Und auch vice versa gilt es, die sehr komplexen Arbeitsabläufe innerhalb einer Kommune transparent zu machen, das gegenseitige Kennenlernen zu fördern und damit die Zusammenarbeit zu verbessern. Dabei soll ein Netzwerk „Kammer – Kommunalpolitik – kommunale Spitzenverbände – kommunale Führungsebene – kommunale Arbeitsebene“ entstehen.

Dazu gehören:

Schulbau in Niedersachsen

Zukunftsweisende pädagogische Konzepte bedürfen gut und dauerhaft gestalteter Gebäude und der dazugehörigen Außenanlagen. Diese sind idealerweise im partizipatorischen Dialog nachhaltig geplant, um den Vorgaben wirtschaftlicher Bau- und Unterhaltskosten ebenso wie sicherheitsrelevanten Belangen Rechnung zu tragen. Vor allem müssen die Wünsche der Auftraggeber und Nutzer nach einer offenen, funktionalen, qualitätsvollen und identitätsstiftenden Gestaltung sowohl im Neubau als auch bei Veränderungen im Bestand räumlich und konstruktiv so umgesetzt werden, dass ein positives flexibel  nutzbares Lernumfeld entsteht.                                                                                 

Räumlich lassen sich diese berechtigten pädagogischen Forderungen jedoch weder auf der Basis der Schulbaurichtlinie und der Niedersächsischen Bauordnung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzen, noch im Rückgriff auf die bereits seit geraumer Zeit außer Kraft gesetzten Schulbauhandreichung aus dem Jahr 1988. Aufgrund mangelnder Alternativen findet sie immer noch Anwendung und bildet in den meisten Fällen die Grundlage zur Planung von Schulgebäuden und ihren Freiflächen.

Als Konsequenz der oben beispielhaft benannten Defizite, stellen Schulträger und Bauaufsichtsbehörden je nach Bauvorhaben und Kommune eigene Rahmenbedingungen auf, sodass erhebliche Divergenzen in der niedersächsischen Schullandschaft erkennbar sind.

In diesem Sinne trägt eine Überarbeitung der bestehenden Vorgaben nicht nur zu einem zügigen und wirtschaftlichen Planungs- und Bauprozess bei, sondern fördert eine regional übergreifende Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler.

Die Architektenkammer Niedersachsen ist sich als Vertretung der niedersächsischen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen ihrer gesellschaftlichen, sozialen und gestalterischen Verantwortung für ein positives und förderndes Lernumfeld bewusst. Aus diesem Grund hat sie Anfang 2018 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Defizite und Klärungsbedarfe zu identifizieren, zu benennen und die Anforderungen an einen zukunftsfähigen Schulbau zu definieren

Im einvernehmlichen Dialog von Vertretern der Politik, Planern, Schulträgern, Nutzern und Fachleuten  für Gebäudesicherheit wurde ein Maßnahmenkatalog aufgestellt, um im Sinne der nachfolgenden Generationen einen zukunftsorientierten Schulbau  in Niedersachsen zu befördern. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und eine engen Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Nutzern und Planern.

Kontakt
Architekt Dipl.-Ing. Andreas Rauterberg
Hauptreferent
+49 511 28096-20
Kontakt
Katharina Göbel-Groß
Referentin
+49 511 28096-73