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Bayerische Architektenversorgung

Für die Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen gibt es mit der Bayerischen Architektenversorgung ein komplett eigenes Altersversorgungssystem.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung wird die Architektenversorgung im Wesentlichen kapitalgedeckt finanziert, sodass die Leistungen – bis auf wenige Ausnahmen – beitragsbezogen und auch deutlich höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Alle Mitglieder erhalten jährlich eine Standmitteilung über die jeweils erreichte Höhe der Anwartschaft.

Schon mit Abschluss des Studiums können Absolventin oder Absolvent befristet die Mitgliedschaft begründen, sodass sie keine unnötigen Brüche in der individuellen Versorgungsbiografie in Kauf nehmen müssen. Angestellte können sich für ihre berufliche Tätigkeit als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner von der Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und zahlen dann den gleichen Betrag in die Architektenversorgung. 

Falls Sie noch weitere Fragen zur Mitgliedschaft in der Architektenversorgung haben, beraten wir Sie gern unter der Telefonnummer: 0511-28096-24. Für die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir ein Merkblatt für Sie bereitgestellt. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern zu diesem Thema telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Kammer vor Ort

In der Regel sind Mitarbeitende der Architektenversorgung auch bei unseren Kammer-vor-Ort-Veranstaltungen dabei, sodass auch bei diesen Terminen eine individuelle Beratung möglich ist. Mehr zu Kammer-vor-Ort sowie die aktuellen Termine finden Sie hier.

Kontakt
Dr. Mathias Meyer
Hauptgeschäftsführer
+49 511 28096-24