Berufspolitik
Folgende Themen und Aktivitäten der Architektenkammer Niedersachsen sind für das Geschäftsjahr 2025 besonders hervorzuheben:
Beim Parlamentarischen Abend der Architektenkammer Niedersachsen am 9. Oktober kamen rund 90 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Hochschulen und Kammer-Ehrenamt im Leinesaal des Niedersächsischen Landtags zusammen. Kammerpräsident Robert Marlow stellte in seiner Rede vor allem die Bedeutung unabhängiger Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz heraus und verwies auf das gemeinsam mit dem Verband der Freien Berufe Niedersachsen und dem Wirtschaftsministerium entwickelte Leitbild der Freien Berufe. Zudem zog er eine positive Zwischenbilanz zur Novelle der Bauordnung und regte zur weiteren Umsetzung einen Runden Tisch an. Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne hob seinerseits die Vereinfachung und Beschleunigung des Bauens sowie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums hervor. Der anschließende Austausch unterstrich die Bedeutung des kontinuierlichen Dialogs zwischen Architektenschaft, Politik und Verwaltung für die Bewältigung aktueller Herausforderungen im Bauwesen.
Freie Berufe. Die Mitwirkung des Berufsstands im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist auf Bundesebene nicht unumstritten, gleichwohl gilt der BFB als wesentliche bundespolitische Interessenvertretung, insbesondere mit Blick auf die Sicherung freiberuflicher Strukturen, der Selbstverwaltung sowie der wirtschafts- und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen mit Bedeutung für die planenden Berufe. Auf Landesebene leistet der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen (FBN) einen wichtigen Beitrag zur politischen Interessenvertretung und Positionierung der Freien Berufe gegenüber Landespolitik und Öffentlichkeit. Bei dem auf Anregung von Verbandspräsident Robert Marlow am 8. Januar 2025 erstmalig durchgeführten Neujahrsempfang bei der Ärztekammer Niedersachsen sprachen neben Marlow die Gastgeberin und Ärztekammerpräsidentin Dr. Martina Wenker, Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies, der Präsident des BFB Dr. Stephan Hofmeister sowie als Festredner Prof. Dr. Revilla Diez von der Universität Köln. Zusammenfassend wurde die Bedeutung der Freien Berufe als stabilisierender Wirtschafts- und Gesellschaftsfaktor sowie als Partner bei der Bewältigung aktueller Transformationsaufgaben verdeutlicht. Mit dem am 19. August 2025 im Rahmen der Kabinettspressekonferenz vorgestellten, von Landesregierung und FBN gemeinsam entwickelten Leitbild konnten zudem zentrale Grundsätze der Freien Berufe – Unabhängigkeit, hohe fachliche Qualifikation, Gemeinwohlorientierung und Verantwortung - festgeschrieben werden. Für die planenden Berufe ergeben sich aus dem Leitbild wichtige Impulse zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung, Innovationsfähigkeit sowie zur Weiterentwicklung verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
DAB-Neuaufstellung. Die Neuausrichtung des Deutschen Architektenblatts (DAB) erfolgte über ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Pitch, Workshops und vertieften Gesprächen. Auch eine Eigenproduktion wurde geprüft, jedoch verworfen. Entstanden war der Entscheidungsdruck durch die Kündigung des Vertrags durch den Handelsblattverlag zum Jahresende 2025. Der BAK-Vorstand beauftragte eine Arbeitsgruppe, an der Kammerpräsident Robert Marlow mitwirkte, mit den finalen Vertragsverhandlungen. Der neue Verlagsvertrag wurde mit Axel Springer Corporate Solutions (ASCS) geschlossen. Die Kritik hinsichtlich möglicher politischer Einseitigkeiten wurde kammerübergreifend nicht bestätigt, zudem legte ASCS eine Unabhängigkeitserklärung vor. Zum 1. Januar 2026 übernahm die Vogel Communication Group die Geschäftsanteile und wurde Vertragspartner; die Ansprechpartner und Strukturen für die Länderkammern bleiben unverändert. Inhaltlich erfolgt eine strategische Neuausrichtung hin zu einem deutlich stärkeren digitalen Angebot. Ab 2026 startet das digitale DAB; parallel erscheint als Deutsches Architekt:innen Blatt die Printausgabe reduziert auf vier Ausgaben jährlich mit regionalen Inhalten sowie ergänzend ein Newsletter-Angebot. Die jährlichen Gesamtkosten steigen von bisher rund 400.000 Euro auf etwa 1,1 Mio. Euro. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass zusätzliche Werbeeinnahmen anteilig an die Länderkammern zurückfließen.
Juniormitgliedschaft/-ausschuss. Der Juniorausschuss der BAK arbeitet seit Dezember 2024 kontinuierlich an zentralen Nachwuchsthemen. Schwerpunkte sind die Erarbeitung eines Überblicks zu Eintragungsvoraussetzungen gemeinsam mit nexture+, die Initiative zur Entwicklung eines bundesweiten Modells für die Juniormitgliedschaft sowie die Planung von Netzwerk- und Veranstaltungsformaten für junge Mitglieder. Ziel ist eine stärkere bundesweite Harmonisierung, wobei unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen der Länder weiterhin eine Herausforderung darstellen. In der Stimmrechtsfrage konnte sich die Position von Niedersachsen durchsetzen: Die/der Vorsitzende des Juniorausschusses hat im BAK-Vorstand grundsätzlich volles Stimmrecht erhalten. Parallel wurde beschlossen, dass die Länderkammern ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Juniorausschuss selbst bestimmen. Weitere Voraussetzungen gibt es dafür nicht. Auf Landesebene bestätigt sich die Juniormitgliedschaft der AKNDS als Erfolgsmodell. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung wurde die Eintragungsgebühr auf 95 Euro abgesenkt und durch eine entsprechende Beitragserhöhung gegenfinanziert. Evaluationen zeigen eine hohe Übertrittsquote in die Vollmitgliedschaft sowie den Wunsch nach offenen, integrativen Veranstaltungsformaten statt exklusiver Angebote für Juniormitglieder. Bundesweit wird an einer Harmonisierung der Juniormitgliedschaft gearbeitet. Trotz Bedenken insbesondere aus Nordrhein-Westfalen wurde die Projektgruppe Harmonisierung beauftragt, gemeinsam mit dem Juniorausschuss Vorschläge zu erarbeiten. Der Vorstand unterstützt ausdrücklich das Ziel einer stärkeren bundesweiten Vereinheitlichung, auch bei möglichen Abweichungen vom niedersächsischen Modell.
Bundesregister Nachhaltigkeit. Das Bundesregister Nachhaltigkeit wurde als eigenes, niedrigschwelliges Instrument des Berufsstands aufgebaut, um die Sichtbarkeit gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu stärken und bestehende Register zu ergänzen. Seit Anfang 2025 ist es in den regulären Betrieb übergegangen. Eine zentral bereitgestellte Online-Prüfung kann als Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Eintragung kostenfrei durchgeführt werden. Mitglieder der AKNDS wirken in den dafür eingerichteten Gremien mit. Das Vorstandsmitglied Stefanie von Heeren ist Mitglied der Gesellschafterversammlung. Die AKNDS hat den Lehrgang „Nachhaltigkeitskoordination“ nach dem Pilotkurs in ihr regelmäßiges Programm aufgenommen und 2025 im Halbjahresturnus durchgeführt. Trotz guter fachlicher Resonanz steht das Projekt aktuell vor mehreren Herausforderungen: Technische Probleme infolge einer komplexen Dienstleisterstruktur haben beim Start den Betrieb erschwert. Zudem entwickelt sich die Finanzierung zunehmend zum zentralen Konfliktpunkt. Diskutiert werden sowohl eine Finanzierung über Gebühren als auch über eine moderate Erhöhung des BAK-Haushalts. Bislang bleibt die Nutzung des Registers hinter den Erwartungen zurück (zuletzt rund 700 Eintragungen), wobei regionale Schwerpunkte sowie unterschiedliche Mitgliederstrukturen eine Rolle spielen. Gleichzeitig bestehen strategische Diskussionen über Mehrwert, Zielgruppen und mögliche Öffnung für Nichtkammermitglieder. Parallel begleitet das Bundesbauministerium das Register konstruktiv, entwickelt jedoch auch eigene Ansätze im Bereich Qualifizierung. Insgesamt bleibt die weitere Entwicklung des Registers eng mit Fragen der Finanzierung, technischen Stabilität und berufspolitischen Positionierung verknüpft.
Kammerzusammenarbeit / AK Kammern der Zukunft. Im Mittelpunkt der Diskussionen zur Zukunft und Stärkung des Kammerwesens standen strukturelle und finanzielle Herausforderungen insbesondere kleiner Kammern sowie mögliche Reformansätze auf Bundes- und Länderebene. Angesichts bestehender struktureller Herausforderungen für kleine Kammern wurden im Arbeitskreis „Kammern der Zukunft“ Stimmen für eine stärkere zentrale Aufgabenübernahme durch die BAK laut. Parallel wurden alternative Modelle wie regionale Zusammenschlüsse oder Kooperationen zwischen Architekten- und Ingenieurkammern diskutiert. Im Kontext der Stärkung des Kammerwesens standen zudem Modelle eines Finanzausgleichs, gemeinsame Serviceeinheiten, Sponsoring sowie digitale Kooperationen im Fokus. Uneinigkeit besteht weiterhin zwischen zentralen und föderalen Lösungsansätzen, wobei große Kammern vor Aufgabenverschiebungen warnen. Auf Landesebene werden bereits konkrete Kooperationsansätze zwischen der AKNDS, der AK Bremen sowie der Ingenieurkammer Niedersachsen verfolgt. Ergänzend wird bundesweit eine stärkere Verzahnung der Kammern im Zuge eines Bundesplanungsgesetzes geprüft, das bundesweit einheitliche Aufgaben für Architekten und Ingenieure definieren soll.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ein in der vergangenen Legislaturperiode weit gediehener Novellierungsprozess zur HOAI konnte nicht mehr zum Abschluss gebracht werden. Weil das Thema im aktuellen Koalitionsvertrag keine Berücksichtigung gefunden hat, werde es zunächst seitens der Politik auf Bundesebene nicht priorisiert. Dabei liegt ein Gutachten zur Honorarbemessung vor, das – entgegen früherer Annahmen – signifikante Honorarsteigerungen prognostiziert. Die weitere Bewertung durch die Auftraggeberseite sowie daraus resultierende, regulatorische Schlussfolgerungen des Verordnungsgebers bleiben abzuwarten. Die BAK unterstreicht indessen die hohe fach- und berufspolitische Relevanz einer Novellierung. Sie steht kontinuierlich im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und wirbt gemeinsam mit den Länderkammern nachdrücklich für eine zeitnahe Modernisierung der seit über 13 Jahren unveränderten Honorarordnung. BAK-Präsidentin Andrea Gebhard bekräftigt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Weiterentwicklung der HOAI auf Bundesebene mit Nachdruck voranzutreiben. Diese Arbeit hat erste Früchte getragen; aus dem Ministerium kam Ende 2025 die Zusage, eine Novellierung ab Mitte 2026 in Angriff nehmen zu wollen.
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – „Bauturbo-Gesetz“. Am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten, setzt das Gesetz die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit um. Der zunächst auf Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgerichtete Gesetzentwurf wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ausgeweitet und ist nun nicht mehr an bestimmte Marktbedingungen oder Umsetzungsfristen gebunden. Die Regelungen zum „Bau-Turbo“, insbesondere § 246e BauGB mit der Möglichkeit, für fünf Jahre von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, werden fachlich unterschiedlich bewertet. Die BAK hat die Einführung von § 246e BauGB insbesondere im Hinblick auf den weiten Anwendungsbereich kritisiert – vor allem die Öffnung für den Außenbereich sowie die Beförderung auch von 1- und 2-Familienhäusern. Die Wirksamkeit der Regelungen, aber ebenso der Umstand, ob § 246e BauGB zu planungsrechtlichen Fehlentwicklungen führen wird, hängt nun maßgeblich von den Kommunen ab. Als wirksamere Ansätze werden der Gebäudetyp E sowie Kosteneinsparpotenziale nach dem „Hamburger Standard“ gesehen, mit möglichen Einsparungen von bis zu 20 % bei Baukosten. Als wesentlicher Einflussfaktor auf die Gesamtkosten wird weiterhin die Entwicklung der Grundstückspreise gesehen, insbesondere im Zusammenhang mit mehrfachen Eigentümerwechseln.
Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll öffentliche Vergaben durch Bürokratieabbau, Digitalisierung, vereinfachte Nachprüfungsverfahren sowie erhöhte Wertgrenzen für Direktvergaben beschleunigen. Ziel ist insbesondere die zügigere Umsetzung öffentlicher Investitionen und gleichzeitig die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen. Dem letztgenannten Ziel deutlich widersprechend, wurden insbesondere Änderungen zur losweisen Vergabe, die in einer zunächst vorgesehenen Fassung praktisch nur noch Empfehlungscharakter hätte, intensiv diskutiert. Nach aktuellen Kompromissüberlegungen sollen zeitliche Gründe für Gesamtvergaben auf bestimmte Fördermittelbereiche begrenzt und mit einer abgesenkten Wertgrenze von rund 11 Mio. € verknüpft werden. Die endgültige Beschlusslage bleibt abzuwarten. Positiv bewertet werden einzelne Regelungsansätze, etwa zur Schwellenwertbetrachtung („Burgi-Ansatz“). Die AKNDS hat das Thema politisch adressiert, unter anderem im Rahmen ihres Parlamentarischen Abends sowie durch Anschreiben an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Mitglieder regelmäßig an VgV-Verfahren teilnimmt.
Losweise Vergabe. Die losweise Vergabe als wesentliches Prinzip des bisherigen Vergaberechts trägt zur Stärkung des Mittelstands als bedeutendem wirtschatlichem Faktor in Deutschland bei. Die im Zusammenhang mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz angeführte Entlastung der Verwaltung durch Aufweichung des bisherigen Grundsatzes wird von der BAK differenziert bewertet. Vor diesem Hintergrund gelte es, die bestehenden Regelungen zur losweisen Vergabe fachlich zu begleiten und zu sichern. Hierzu zählen die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung, der Austausch mit weiteren mittelständisch geprägten Branchen, beispielsweise dem Handwerk, sowie Informations- und Schulungsangebote für öffentliche Auftraggeber zur Vergabe von Architektenleistungen. Zudem sollen Entwicklungen im Bereich Öffentlich-Private Partnerschaften (PPP) kritisch begleitet und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wettbewerb und Mittelstand bewertet werden.
Wahl BAK-Präsidium. Am 19. September wurde bei der 99. Bundeskammerversammlung (BKV) das BAK-Präsidium neu gewählt. In ihrem Amt als Präsidentin bestätigt wurde die Münchner Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin Andrea Gebhard. Ebenso im Amt als Vizepräsidentin bestätigt wurde Ministerialrätin Evelin Lux, ebenfalls aus München. Wiebke Ahues aus Berlin und Stephan Weber aus Heidelberg als neu gewählte Vizepräsidentin und -präsident verstärken die Präsenz selbstständiger Architekten im BAK-Präsidium.
Aus den BAK-Ausschüssen. Die Arbeit der Ausschüsse und Projektgruppen der BAK war 2025 insbesondere durch die Auseinandersetzung mit strukturellen Veränderungen im Berufsstand, die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsprozesse sowie die Sicherung zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für die Berufsausübung geprägt. Mit dem neu eingerichteten Gesprächskreis in der AG Trennung von Planung und Ausführung wurde ein Forum geschaffen, das sich mit der Rollenverteilung zwischen Planung und Ausführung sowie mit Optimierungspotenzialen entlang der Projektabwicklung befasst. Die Diskussionen spiegeln die aktuellen Transformationsprozesse des Berufsstands wider, die unter anderem durch steigende Projektkomplexität, veränderte Beschaffungsmodelle der öffentlichen Hand sowie zunehmende Herausforderungen für kleinere Büros und den Berufsnachwuchs gekennzeichnet sind. In der Steuerungsgruppe Digitalisierung bleibt der digitale Bauantrag ein zentrales Thema. Während bundesweit in zahlreichen Kommunen die einheitliche EFA-Lösung Anwendung findet, besteht insbesondere in Niedersachsen weiterhin Entwicklungsbedarf. Eine landesseitige Vereinheitlichung der Verfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Fachgremien Landschaftsarchitekten, Nachhaltigkeit und Juniorausschuss berichten von fachlicher Kontinuität: Im Bereich Landschaftsarchitektur zeigen sich Verjüngungstendenzen und neue fachliche Impulse. Der Nachhaltigkeitsausschuss setzte seine Arbeit nach organisatorischen Veränderungen ohne grundlegende inhaltliche Verschiebungen fort. Der Juniorausschuss treibt die Fertigstellung und Veröffentlichung eines Kammerguides zu Eintragungsvoraussetzungen voran. Im Ausschuss Angestellte und Beamtete standen tarifliche Entwicklungen, Gehaltsvergleiche sowie Modelle zur Unterstützung öffentlicher Bauverwaltungen durch freie Büros im Mittelpunkt der Beratungen. Unterschiede bei Kammerbeiträgen werden weiterhin beobachtet, aktuell jedoch ohne wesentliche Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft.
Im Zuge der neuen Legislaturperiode wurde die niedersächsische Besetzung der BAK-Ausschüsse und Projektgruppen für das Jahr 2026 vom AKNDS-Vorstand wie folgt beschlossen:
- Projektgruppe Vergabe und Wettbewerb: Maria Atitar, Andreas Rauterberg
- Ausschuss Stadtplanung: Karin Kellner
- Ausschuss Landschaftsarchitektur: Christoph Schonhoff (Vorsitzender)
- Ausschuss Angestellte und Beamtete Architekten: Gwendolyn Kusters (ggf. vertreten durch Elisabeth Meyer-Pfeffermann)
- Steuergruppe Digitalisierung: Michael Sauer
- HOAI-Task-Force: Christiane Kraatz
- Ausschuss Innenarchitektur: Bernd Rokahr
- Haushalts- und Finanzausschuss: Jan Grabau
- Ausschuss Planen und Bauen: Dilek Ruf
- Ausschuss Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Prof. Heiner Lippe, Stefanie von Heeren
- Rechtsausschuss: Markus Prause
- Arbeitsgruppe Chancengleichheit: Andrea Geister-Herbolzheimer
- Arbeitskreis Internationales: Prof. Heiner Lippe, Gwendolyn Kusters
- Projektgruppe Kammer der Zukunft: Dr. Mathias Meyer
- Arbeitsgruppe Architektenbefragung: Dr. Mathias Meyer
- Redaktionsbeirat Deutsches Architekt:innen Blatt: Robert Marlow
- Beschwerdeausschuss: Elisabeth Meyer-Pfeffermann
2025 wurde die Umsetzung der von der BAK empfohlenen Musterfortbildungssatzung intensiv beraten. Ziel ist eine bundesweit harmonisierte Fortbildungsregelung mit gegenseitiger Anerkennung von Veranstaltungen, klaren Qualitätsstandards und besseren Bedingungen für Kammerwechsel. Kernänderung ist die Anhebung der Fortbildungspflicht auf 16 Stunden pro Jahr (bisher 8 Stunden) sowie die Einführung einer verpflichtenden Vorab-Anerkennung externer Fortbildungen.
Der AKNDS-Vorstand hat einen Entwurf auf Basis der Mustersatzung erarbeitet, in die Gremien eingebracht und mit den Verbänden gespiegelt. In den Diskussionen wurden insbesondere der zusätzliche Aufwand für ehrenamtliche Veranstalter, soziale Ausnahmeregelungen, die Anrechnung umfangreicher Fortbildungsformate sowie die Situation der ILS-Fachrichtungen thematisiert. Zugleich wurde der Mehrwert der Harmonisierung für Qualität, Transparenz und Mobilität der Mitglieder betont.
Nach ausführlicher Beratung hat die Vertreterversammlung die Neufassung der Fortbildungssatzung im Herbst mit knapper Mehrheit beschlossen. Parallel wurde beschlossen, das kammereigene Fortbildungsangebot weiterzuentwickeln und gebührenrechtliche Erleichterungen für wiederkehrende Formate der Berufsverbände zu prüfen.
Die erstmalig durchgeführte Fortbildungsüberprüfung (Stichprobe von 10 %) ist abgeschlossen, im Ergebnis bleiben einige Fälle, in denen der Nachweis nicht erbracht wurde und die nunmehr berufsrechtlich aufgearbeitet werden. Dies bestätigt insgesamt die Notwendigkeit der Dokumentationspflicht als Beitrag zu Qualitätssicherung, Verbraucherschutz und Glaubwürdigkeit des Berufsstands. Sollte sich im Vollzug Anpassungsbedarf zeigen, sind Nachjustierungen vorgesehen.
Im Rahmen des 20. Wohnungspolitischen Kongresses der NBank zum Thema „Nachhaltiger Wohnungs(um)bau – neu definiert“ am 30. September 2025 in Hannover wurde das von AKNDS, Land Niedersachsen und vdw initiierte Projekt „Einfach gut!“ erneut als wichtiger Impulsgeber für einen suffizienten und praxisnahen Wohnungsbau hervorgehoben. Anknüpfend an frühere wohnungspolitische Diskurse verfolgt die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Sven Martens das Ziel, einfache, robuste und nachhaltige Bauweisen exemplarisch zu begleiten und zu beraten.
Gemeinsam mit Partnern aus NBank, vdw sowie Fachleuten aus Architektur, Tragwerksplanung, Energieberatung und Recht begleitet das Projekt konkrete Bauvorhaben in Niedersachsen und Bremen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Ansatz überzeugende qualitative Perspektiven eröffnet, in der Umsetzung jedoch angepasste Verfahren, klare strukturelle Rahmenbedingungen und realistische Zeiträume erfordert.
Zentral für „Einfach gut!“ ist das Leitprinzip der Suffizienz: nicht Verzicht, sondern kluge, abgewogene Entscheidungen zugunsten langlebiger, gut nutzbarer Lebensräume. Dabei werden Normen als notwendige Leitplanken verstanden, die im Einzelfall intelligent ausgelegt werden müssen. Der Fokus liegt auf Bestandsqualifizierung, einfacher Konstruktion und einer Architektur, die von den Nutzenden angenommen, gepflegt und langfristig getragen wird.
Der Kongress bestätigte die Relevanz des Projekts für den sozialen Wohnungsbau und für eine zukunftsfähige Baukultur in Niedersachsen. Zudem flossen Erkenntnisse aus dem Projekt auch in die Novellierung der NBauO ein. „Einfach gut!“ leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung gemeinwohlorientierter, ressourcenschonender und bezahlbarer Wohnformen.
Mit dem Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes vom 25. Juni 2025 wurde die NBauO erneut novelliert; die Änderungen sind zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der Reform standen Verfahrensvereinfachungen, Klarstellungen im Bauordnungsrecht sowie Anpassungen zur Förderung von Klimaschutz und erneuerbaren Energien. Die Novelle schafft für Architektinnen und Architekten größere Planungsspielräume durch die neue Vollgeschoss-Definition, die Dachausbauten erleichtert. Die erweiterte Verfahrensfreiheit (u. a. für Terrassenüberdachungen, Balkonverglasungen, Dachgauben und bestimmte Solaranlagen) reduziert Genehmigungsaufwand und beschleunigt Projekte. Gleichzeitig bleibt die Stellplatzentlastung für neue Wohnungen erhalten, die Möglichkeit einer Rückwirkung auf bestehende Stellplätze wird jedoch nun ausgeschlossen.
Ergänzende Erläuterungen bietet der aktualisierte FAQ-Katalog des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Die ursprünglich von der AKNDS angeregte Regelung für freiberufliche Vergaben unterhalb der Schwellenwerte im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz wurde nicht weiterverfolgt, da ansonsten die Gefahr bestand, dass auch Tariftreueregelungen anzuwenden gewesen wären. Die Kammer hat sich zu den angestrebten Änderungen daher gemäß Vorstandsbeschluss nicht geäußert.
Beim Vergabetag von AKNDS und Ingenieurkammer Niedersachsen (IngKN) gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städtetag, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) wurde ein zentrales Forum zur Zukunft der Vergabepraxis geschaffen. Unter dem Titel „Brücken zwischen Vergabepraxis und Planungskompetenz“ diskutierten am 27. November 2025 in Hannover Fachleute aus Planung, Verwaltung und Recht gemeinsam mit Vertretern der Berufspraxis über aktuelle Herausforderungen – von nachhaltiger Beschaffung und der frühen Projektphase bis zu Fragen der Einzel- und Gesamtvergabe sowie des Urheberrechts.
Moderiert von AKNDS-Vizepräsidentin Christiane Kraatz wurde deutlich: Vergabeverfahren müssen rechtssicher und transparent sein, vor allem aber praxistauglich und qualitätsorientiert. Vergabe darf nicht zum reinen Beschleunigungsinstrument verkommen, sondern muss gezielt Baukultur, Nachhaltigkeit und Planungsqualität fördern. Gute Vergabekriterien sind der entscheidende Hebel für bessere Gebäude und lebenswerte Städte. Bauminister Grant Hendrik Tonne unterstrich in seiner Videobotschaft die Bedeutung der Vergaberechtsreform für schnellere Bauvorhaben, mahnte aber zugleich eine kritische und lernende Vergabepraxis an. Der Vergabetag setze ein wichtiges Signal für Dialog und Transparenz.
IngKN-Präsident Prof. Dr. Martin Betzler betonte, dass Vergaben fachlich angemessen und mittelstandsfreundlich gestaltet sein müssen, da Auftraggeber wie Auftragnehmer unter überbordender Bürokratie leiden. Dr. Fabio Ruske (Niedersächsischer Städtetag) forderte mehr Handlungsspielraum und Vertrauen für die Kommunen, um dringend notwendige Investitionen endlich beschleunigen zu können. Maria Atitar, Vorsitzende des Ausschusses für Wettbewerbs- und Vergabewesen (LWA), warnte eindringlich vor einer zunehmenden Vergabe an General- und Totalunternehmer und verdeutlichte damit die Position der AKNDS gegenüber der aktuellen Vergaberechtsnovelle. Diese Entwicklung droht mittelständische Architekturbüros vom öffentlichen Bauen auszuschließen, regionale Wertschöpfung zu schwächen und die Vielfalt der Planungskultur zu gefährden. Fazit des Vergabetags: Beschleunigung ist notwendig – aber nicht auf Kosten von Qualität, Mittelstand und Baukultur. Eine gelingende Vergabereform muss Bürokratieabbau, Digitalisierung und qualitätsorientierte Planung zusammendenken.
Der Ausschuss Zukunft und Berufsbild befasste sich mit der Frage, ob die Eintragungsvoraussetzungen angesichts veränderter Berufsrealitäten angepasst werden sollten, insbesondere mit Blick auf den Nachweis aller HOAI-Leistungsphasen. In der Diskussion wurde deutlich, dass zwar immer weniger Berufsangehörige das gesamte Leistungsspektrum im Berufsalltag abdecken, gleichwohl aber am bestehenden, generalistischen Berufsbild nach § 2 NArchtG festgehalten werden soll. Dieses wird als wichtige Grundlage auch für eine mögliche Ausweitung gesetzlicher Vorbehaltsaufgaben angesehen. Zugleich wurde auf die zunehmende Heterogenität der Ausbildungswege hingewiesen. Der Ausschuss verständigte sich darauf, das Thema weiter aufmerksam zu verfolgen, ohne das Berufsbild derzeit grundsätzlich in Frage zu stellen.
Mit dem vom Land geförderten Projekt „Klimaschutz und Baukultur in Niedersachsen“ , das Anfang 2025 ausgelaufen ist, hat die AKNDS einen wichtigen Impuls für die Bauwende im Bestand gesetzt. Zielsetzungen des Projekts sind Bestandserhalt, mehr Klimaschutz im Bestand und weniger Ressourcenverbrauch insgesamt zu erreichen. In insgesamt 19 regionalen Workshops wurden landesweit Planende sowie Verwaltungen zusammengebracht, um Klimaschutz, Ressourcenschonung und Baukultur gemeinsam voranzubringen. Die Veranstaltungen erreichten über 650 Mitglieder und förderten den Austausch über und das Verständnis für die Themen. Durch gezielte Workshopformate wurden zudem gute Argumente für die verschiedenen Zielgruppen – private Bauherren, Investoren und Kommunen – diskutiert. Besonders positiv entwickelte sich dabei der konstruktive Dialog zwischen den Mitgliedern und Fachverwaltungen über praktikable Wege der Transformation.
Zentrale Erkenntnis aus dem Projekt ist, dass es einen sehr hohen Bedarf nach Wissenstransfer und Austausch / Beratung gibt. Als Reaktion auf den regionalen Bedarf wurden aus dem Projekt heraus dauerhafte regionale Netzwerke gegründet, die sich in mehreren Regionen (Braunschweig, Lüneburg/Heidekreis, Hannover/Hildesheim, Göttingen) etabliert haben. Die Netzwerke arbeiten interdisziplinär, diskutieren Praxisbeispiele und organisieren Baustellenbesichtigungen. Themen wie zirkuläres Bauen, nachhaltige Baustoffe (u. a. Weiterverwendung, Recycling und nachwachsende Materialien), Flächensuffizienz sowie Lebenszyklusbetrachtungen stehen im Mittelpunkt und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die Netzwerke sind eng verknüpft mit der Regionalarbeit der Kammer und deren Beauftragten. Parallel dazu entwickelte die Fortbildungsakademie der AKNDS ihr Angebot weiter, was in den ersten beiden Projektjahren sehr gut angenommen wurde und viele ergänzende Angebote durch das Projekt neu entwickelt werden konnten. Zuletzt ging die Nachfrage nach nachhaltigkeitsbezogenen Seminaren und Lehrgängen jedoch konjunktur- und politikbedingt zurück. Lebenszyklusanalyse (LCA), Energieberatung, Nachhaltigkeitskoordination und zirkuläres Bauen werden dennoch als zentrale Zukunftskompetenzen des Berufsstands gesehen, um Planung, Betrieb und Rückbau von Gebäuden ganzheitlich mitzudenken. Auf der Homepage der AKNDS wurde die Sammlung „Gute Beispiele Klimaschutz und Baukultur in Niedersachsen“ veröffentlicht, die stetig wachsen soll und eine Wanderausstellung dazu konzipiert (siehe dazu auch: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT).
Die Bausteine des Projekts „Klimaschutz und Baukultur“ waren wert- und wirkungsvoll für all diejenigen, die mit ihnen erreicht werden konnten. Dennoch bleibt eine große Anzahl Architektinnen und Architekten, die (noch) nicht erreicht wurden. Der weiterhin ungebremst zunehmende Ressourcenverbrauch und die anhaltend hohen Emissionen des Gebäudesektors erfordern jedoch auch weiterhin eine konsequente (Neu-)Ausrichtung des Bauwesens. Neben den „klassischen“ Klimaschutz-Aufgabenstellungen rücken zudem Themen aus der gesamten Betrachtungsweite der Nachhaltigkeit immer weiter in den Fokus. Hier sind insbesondere die des übergreifenden Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft beim Bauen, also der Zirkularität hervorzuheben. Die für das Projekt neu geschaffene Stelle wird auch nach dem Projektende weiter aufrecht erhalten und durch Haushaltsmittel der Kammer finanziert.
Aus diesem Grund ist die AKNDS mit dem Land über ein Folgeprojekt im Gespräch. Der Aufbau einer landesweiten Beratungsstelle „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ bei der AKNDS wird angestrebt, um die Projektergebnisse zu verstetigen, den Wissenstransfer in die Praxis zu sichern und den Berufsstand langfristig strukturell zu unterstützen.
Die AKNDS wirkte 2025 aktiv in den Arbeitsgruppen der Landeskommission für Denkmalpflege mit, in denen praxisrelevante Fragen des Bauens im Bestand, u. a. Erleichterungen bei Genehmigungen, energetische Sanierung unter denkmalpflegerischen Aspekten, Brandschutz, Barrierefreiheit, Trinkwasserverordnung, digitaler Bauantrag sowie der Umgang mit PV-Anlagen auf Baudenkmalen behandelt wurden. Zugleich wurde ein stärkerer Dialog zwischen Denkmalpflege, Planenden, Bauaufsicht und Bauhandwerk angestoßen, um zu pragmatischeren, qualifizierten und zugleich denkmalverträglichen Lösungen zu kommen.
Mit der Ausstellung „Denkmalpflege. MehrWert als du denkst.“ im Niedersächsischen Landtag (04.-23. November 2025) wurde anlässlich des 50-jährigen Europäischen Denkmalschutzjahres die gesellschaftliche Bedeutung der Denkmalpflege sichtbar gemacht. Die viel beachtete Präsentation zeigte Denkmalpflege als Beitrag zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Identität und Ressourcenschonung. Nach ihrer Station im Landtag geht die Ausstellung als Wanderausstellung durchs Land; die AKNDS begleitet die weiteren Stationen fachlich unterstützend.
Die am 12. Mai 2025 von der Niedersächsische Sparkassenstiftung und VGH Stiftung gemeinsam mit Kooperationspartnern ausgeschriebenen Studienpreise für Denkmalpflege und Archäologie 2025 würdigten erneut herausragende wissenschaftliche Arbeiten zum niedersächsischen Kulturerbe und stärken gezielt den wissenschaftlichen Nachwuchs. Auch für 2026 wurden die Studienpreise wieder ausgeschrieben, um innovative und nachhaltige Ansätze in beiden Fachgebieten weiter sichtbar zu machen und zu fördern.
Die AKNDS pflegte auch 2025 den engen Austausch mit den Hochschulen des Landes. Neben Gesprächen zu fachspezifischen Themen mit einzelnen Hochschulvertretern – zu den Themen Eintragungsfähigkeit, Duales Studium, Neuakkreditierung – war die AKNDS bei den feierlichen Verabschiedungen von Absolventinnen und Absolventen der Bachelor- und Masterstudiengänge wieder an den Universitäten und Hochschulen zumeist durch ihre Regionalbeauftragten vertreten. In ihren Ansprachen stellten diese die Bedeutung der Kammer für den Berufseinstieg und die weitere berufliche Entwicklung heraus. Daneben fanden auch 2025 wieder Infoveranstaltungen für Studierende der Leibniz Universität Hannover, der TU Braunschweig, der HS Hannover und der HS Osnabrück statt. Viele Studierende der niedersächsischen Hochschulen haben über den jährlich ausgelobten Lavespreis erstmals Berührungspunkte mit der Kammer; zudem über die Veranstaltungsreihe „Kammer @ Campus“ und die Messe Real Estate Arena (REA) in Hannover (siehe zu diesen Punkten auch: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT). Insgesamt bleibt die Kooperation mit den Hochschulen ein wichtiger Baustein zur Gewinnung und Begleitung qualifizierten Nachwuchses für den Berufsstand.
Das 2023 vom AK Kommunen in Kooperation mit dem Verein BauKulturLand zwischen Elbe und Weser e. V. entwickelte Schulungsmodul „Kommunen bauen Zukunft“ der AKNDS wurde 2025 zweimal durchgeführt: als Tagesseminar in Kooperation mit der Kommunalakademie Niedersachsen in Hannover sowie als Inhouse-Seminar für die Gemeinde Barßel. Im Mittelpunkt standen nachhaltige Flächennutzung, strategische Ortsentwicklung und partizipative Planungsprozesse. Anhand praxisnaher Beispiele und interaktiver Beteiligungsmethoden entwickelten die Teilnehmenden Leitbilder für ihre Kommunen und diskutierten konkrete Handlungsmöglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte Zukunftsgestaltung. Das Format förderte den fachlichen Austausch und stärkte das Bewusstsein für die Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Akteurinnen und Akteure. Die Reihe soll 2026 in loser Folge - auch online - fortgesetzt werden.
Die neu gegründete PG Mitgliederstruktur der AKNDS analysierte den grundlegenden Wandel der Mitgliedschaft der AKNDS und leitete daraus strategische Handlungsbedarfe ab. Vor dem Hintergrund eines steigenden Anteils angestellter Mitglieder, eines Rückgangs der Selbstständigen sowie einer demografisch bedingten Verschiebung zugunsten der Ruheständler steht die Kammer vor der Aufgabe, ihre Strukturen, Angebote und Kommunikationsformate zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Einführung der Juniormitgliedschaft wurde als wichtiger Baustein zur langfristigen Mitgliederbindung bewertet, während die Auflösung der Entwurfsverfasserliste strukturelle Anpassungen erforderlich macht. In der Diskussion wurde deutlich, dass die AKNDS ihre finanzielle Basis sichern und zugleich ihre Leistungsfähigkeit stärken muss, um den wachsenden fachlichen und berufspolitischen Anforderungen gerecht zu werden. Zugleich gilt es, die Interessen angestellter Mitglieder stärker zu berücksichtigen, die Attraktivität der Mitgliedschaft für alle Statusgruppen – einschließlich Ruheständler und Im-Öffentlichen-Dienst-Tätiger – zu erhöhen sowie die Präsenz an Hochschulen auszubauen. Perspektivisch wurden auch strukturelle Optionen wie intensivere Kooperationen, mögliche Fusionen sowie die Prüfung eines einheitlichen Mitgliedsbeitrags bei klar definiertem Mehrwert für Angestellte in den Blick genommen. Für 2026 ist eine genauere Erhebung der Datenbasis beim Institut Reiß & Hommerich beauftragt. Diese soll eine konkretere Grundlage für die weitere Diskussion abbilden.