Dienstleistungen
Folgende Themen und Aktivitäten der Architektenkammer Niedersachsen sind für das Geschäftsjahr 2025 besonders hervorzuheben:
Der Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe (LWA) der AKNDS befasste sich 2025 intensiv mit der Einordnung vereinfachter konkurrierender Verfahren im Verhältnis zu RPW-Wettbewerben. Anlass war unter anderem die Debatte um eine offene Auslobung zur Nachnutzung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Celle, die grundsätzliche Fragen zu Verfahrensformaten, Begrifflichkeiten und zur Rolle der Kammer aufwarf. Der Ausschuss erarbeitete und überarbeitete ein Positionspapier, das RPW-Wettbewerbe stärken soll, zugleich aber Raum für neue, niedrigschwellige Formate wie Open Calls lässt. Zentrale Punkte des Papiers sind eine klarere begriffliche Abgrenzung, die Betonung des ehrenamtlichen Charakters solcher Verfahren, die Offenheit von Open Calls für andere Berufsgruppen sowie die Empfehlung zur frühzeitigen Abstimmung mit der AKNDS. Das Papier wurde nach Anpassungen vom Vorstand als gemeinsame Haltung der Kammer verabschiedet und soll künftig als Grundlage für Beratung und Kommunikation dienen. Die Diskussion zeigte, dass RPW-Verfahren und alternative Modelle je nach Aufgabenstellung sinnvoll nebeneinander bestehen können, jedoch klar unterscheidbar sein müssen.
Im Sinne eines Generationswechsels im LWA wurden zudem personelle Weichen für den Vorsitz gestellt: Für den ausscheidenden Herrn Harald Kiefer wurde Frau Maria Atitar von der Vertreterversammlung zur neuen Vorsitzenden und Herr Arnd Vickers als Nachrücker in den LWA gewählt.
Die Wettbewerbsstatistik 2025 schließt mit 30 registrierten RPW-Verfahren ab. Das entspricht einer Steigerung um 50 % gegenüber beiden Vorjahren und liegt leicht über dem langjährigen Durchschnitt. Feststellbar ist dabei jedoch, dass die Aufgabenstellungen kleinere Vorhaben bzw. solche im Bereich des Städtebaus und der Freiflächenplanung betreffen. Die großen Bauvorhaben im Bildungssektor werden hingegen vielfach über VgV-Verhandlungsverfahren oder alternative Vergabemodelle vergeben.
Nach den deutlichen Umsatzsteigerungen der Jahre 2023 und 2024 infolge der Einführung von Online-Formaten verzeichnete die Fortbildungsakademie 2025 einen deutlichen Rückgang der Nachfrage, insbesondere bei Lehrgängen. Gleichzeitig erschwerten strukturelle und personelle Engpässe die Weiterentwicklung des Angebots.
Die Vertreterversammlung hat die strategische Ausrichtung diskutiert. Übereinstimmend wurde die Notwendigkeit betont, die Akademie digital, organisatorisch und personell weiterzuentwickeln. Vorgeschlagen wurden u. a. mehr flexible, kurze digitale Lernformate (inkl. KI-gestützter Produktion), der Erhalt diskursiver Präsenzformate, stärkere Kooperationen mit externen Trägern, regional verankerte Angebote sowie angepasste Formate für Teilzeitkräfte. Diskutiert wurden zudem Qualitätssicherungsinstrumente für On-Demand-Angebote, eine systematische Erwartungsabfrage bei Teilnehmenden sowie perspektivisch eine digitale Wissensbibliothek und länderübergreifende Angebote.
In 2025 wurde in Kooperation mit der Klimaschutzagentur Region Hannover erstmalig eine dreitägige Veranstaltungsreihe zur seriellen Sanierung durchgeführt. Hintergrund ist, dass ein Teil der Architektinnen und Architekten industriellen Techniken im Bereich der seriellen Sanierung kritisch gegenübersteht, weil diese vor allem durch Generalunternehmen bei reduzierter Einschaltung von Architektinnen und Architekten für die Planung übernommen werden. In der Baupraxis zeigt sich allerdings, dass gerade in diesem Segment hochwertige Planung unabdingbar ist. Zudem kann nur ein Teil der Gewerke bzw. Komponenten industriell vorgefertigt werden, sodass originäres Architektenwissen für gute Sanierungsergebnisse unabdingbar ist.
Die Seminarreihe soll einen gemeinsamen Diskussionsprozess anregen, wie Architektenleistungen und höhere Vorfertigungsgrade bei der Bauabwicklung sinnvoll miteinander zu verbinden sind. Ziel sollte es sein, dass möglichst viele Architekturbüros hochwertige Planung in diesem Segment anbieten können. Da derzeit sowohl in der Wohnungswirtschaft als auch bei kommunalen Projekten
zunehmend Nachfragen zur seriellen Sanierung erfolgen, kann dies ein wichtiges Feld für Qualifikation und Erfahrungsaustausch innerhalb der Architektenschaft sein.
Das Spektrum an Angeboten zur Implementierung von KI im Planungsprozess wurde erweitert. Neben Schulungen mit allgemeinen Infos und einer Übersicht zu den Anwendungsoptionen von KI im Planungsbüro wurden spezielle Formate zur Bild- und Textbearbeitung angeboten sowie die Anwendung von KI-Tools in den wesentlichen HOAI-Leistungsphasen geschult.
Um für die zahlenmäßig kleine Mitgliedergruppe der Fachrichtung Stadtplanung ein attraktives Themenangebot zu gewährleisten, wird weiterhin mit dem vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. kooperiert. Pro Halbjahr werden 4-5 Themen zu deutlich vergünstigten Konditionen in das Fortbildungsangebot der Architektenkammer übernommen. In 2025 konnte für die ausgewählten Themen eine nochmalige Gebührenreduzierung erwirkt werden, so dass diese jetzt zu den gleichen Konditionen wie die Angebote der Akademie gebucht werden können. Diese gilt auch für die Folgejahre. Der Versuch eines eigenständigen Angebots der Akademie scheiterte trotz des fachrichtungs-übergreifenden Themas „Bürgerbeteiligungsverfahren“ erneut an zu geringer Nachfrage.
Die bereits Ende 2024 mit einer Kurzseminarreihe zur Wettbewerbs- und Vergabepraxis vorbereitete und zur Umsetzung in 2025 geplante Qualifizierung zum entsprechenden Berater wurde in Kooperation mit der Akademie der AKNW angeboten. Das Interesse an der Qualifizierung war jedoch auch in Nordrhein-Westfalen so gering, dass von einem zweijährigen Angebotsturnus auszugehen ist.
Eine von der AKNDS mitgetragene Online-Infoveranstaltung der Bayerischen Architektenversorgung (BArchV) informierte am 19. März 2025 insbesondere Juniormitglieder sowie angestellt tätige Architektinnen und Architekten über Grundlagen, Struktur und Leistungen des berufsständischen Versorgungswerks. Neben Aufgaben, Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Beitragssystem wurden auch Finanzierung und Kapitalanlage erläutert, um den Einstieg in das Thema Altersversorgung zu erleichtern.
AKNDS-Vizepräsidentin Christiane Kraatz berichtete als stellvertretende Vorsitzende des Landesausschusses und als Vorsitzende des Verwaltungsausschusses über ein insgesamt stabiles Jahr 2024 für die BArchV: Dank einer breit diversifizierten Anlagestrategie wurde der Mischrechnungszins erreicht, das Versorgungswerk bleibt über 100 % kapitalgedeckt und schneidet im Vergleich gut ab. Vor diesem Hintergrund beschloss der Landesausschuss eine breit angelegte Dynamisierung zum 1. Januar 2026: laufende Renten +0,75 %, Anwartschaften überwiegend +1,25 % bzw. +0,25 %, während rund die Hälfte der Mittel in den Rücklagen verbleibt. Ziel war ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen Generationeninteressen und langfristiger Stabilität.
Für das Jahr 2025 sei davon auszugehen, dass mindestens der Mischrechnungszins erzielt werde. Die diversifizierte Anlagestrategie der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) habe sich bewährt; Verluste in einzelnen Anlageklassen, z. B. im Bereich von US-Immobilien, seien angesichts der bewusst breiten Streuung nicht ungewöhnlich und durch andere Anlageklassen mit positivem Ergebnis ausgeglichen worden. Unabhängig davon werden die in der Presse veröffentlichten Unregelmäßigkeiten bei einer US-Anlage sorgfältig aufgearbeitet. Die Selbstverwaltung drängt auf mehr Transparenz in dem Verfahren.
Zugleich wurde auf politische Risiken hingewiesen, die aus der Diskussion zur Reform der Altersversorgung entstehen könnten. Ein Schwerpunkt lag erneut auf Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage. Das Thema wird auch nochmal im Ausschuss Nachhaltigkeit diskutiert werden.
Am 21. Mai 2025 haben die AKNDS und die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) mit einem gemeinsamen Symposium zur „Gesundheitsversorgung und zum Hitzeschutz in der gebauten Umwelt“ ihre berufsständische Zusammenarbeit weiter gestärkt. Unter dem Leitmotiv „Klimaschutz ist Gesundheitsschutz“ haben Expertinnen und Experten aus Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Medizin interdisziplinär diskutiert, wie Städte und Gebäude klimaresilienter gestaltet und gesundheitliche Risiken durch Hitze reduziert werden können. Beide Kammern traten gemeinsam für eine stärkere Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie für eine gesetzliche Verankerung verbindlicher Hitzeaktionspläne ein. Das sehr gut besuchte Symposium in den Räumen der ÄKN unterstrich die Bedeutung kooperativer, fachübergreifender Ansätze zur Bewältigung der Klimafolgen und setzte ein starkes Signal für die Zusammenarbeit der Berufsstände.
Der Vorstand befasste sich mehrfach mit einem vom Arbeitskreis Bauwirtschaft entwickelten, rund 40-seitigen Entwurf des „Leitfadens Projektkonzeption – Projektentwicklung aus baugewerblicher Sicht“. Ursprüngliches Ziel des bereits 2023 auf den Weg gebrachten Papiers war es, praxisnahe Orientierung zur „Phase 0“ zu geben, auch mit Blick auf eine angemessene Vergütung, die häufig lediglich unter „Besondere Leistungen“ subsummiert wird. Der vom AK zunächst erarbeitete Entwurf führte zu kontroversen Diskussionen, vor allem in Bezug auf die strikte Trennung von Planung und Ausführung, der sich freischaffende Mitglieder verpflichtet fühlen und die weiterhin als hohes Gut hervorgehoben und kommuniziert werden müsse. Nach einem Arbeitstreffen einigten sich die Beteiligten darauf, die Arbeit am Papier unter dem neuen Titel „PROJEKTENTWICKLUNG AUS BAUGEWERBLICHER SICHT“ fortzusetzen. Gefordert wurden eine stärkere Ausrichtung des Leitfadens an den berufspolitischen Zielen der AKNDS sowie eine deutliche Betonung von Baukultur und Nachhaltigkeit sowie der geistig-schöpferischen Leistung als Kern des Berufsbilds. Es wurde vereinbart, die Inhalte unter Hinzuziehung weiterer Personen aus dem Vorstand und ggf. der Vertreterversammlung entsprechend anzupassen.
Vor dem Hintergrund der engeren Zusammenarbeit zwischen den Länderkammern werden die Projekte „Datenkooperative ARKO“ und „KI-Chatbots“ bearbeitet (siehe auch: BERUFSPOLITIK):
Datenkooperative ARKO. Mit ARKO (Architektur Kooperative e. G.) wird der Aufbau einer berufsständischen, genossenschaftlich organisierten Dateninfrastruktur für den Berufsstand verfolgt. Ziel ist die Sicherung der digitalen Souveränität und Datenhoheit durch einen gemeinsamen, geschützten Datenraum, der kollaboratives Arbeiten ermöglicht, ohne in Konkurrenz zu bestehenden Softwarelösungen oder Planungsbüros zu treten.
Das von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen initiierte Projekt versteht sich als vernetzende Ebene („Common Data Environment“) zwischen vorhandenen Tools und Systemen (u. a. BKI, LCA, Projekträume). Die Plattform soll sichere Speicherung sensibler Projektdaten, kontrollierbare Datenfreigaben, standardisierte Prozesse sowie perspektivisch eine eigengehostete KI ermöglichen. Vorbild ist das genossenschaftliche Modell der DATEV eG. Kammern sollen als Gründungsgenossen auftreten; einzelne Genossen können bis zu vier Anteile halten.
Die Datenkooperative ARKO befindet sich in der Konzeptionsphase mit geplanter Gründung 2026; bundesweit werden rund 150 Büros für den Start gesucht. Die AKNDS hat sich bereits an Vorarbeiten (Kommunikationsworkshop) beteiligt und Mittel für 2026 eingeplant; über eine formale Beteiligung entscheidet die Vertreterversammlung. In den Gremien überwiegend positiv bewertet – insbesondere hinsichtlich des Beitrags zur Datenhoheit, gemeinsamer Standards und neuer Kooperationsformen –, bestehen noch offene Fragen zu Integration in bestehende Systeme, dauerhaften Kosten, Businessmodell sowie Anforderungen öffentlicher Vergaben.
Digitalisierung: Neuer KI-Chatbot der AKNDS: @kammer.bot. Die AKNDS hat von Juli 2025 bis Anfang 2026 gemeinsam mit den AKs Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen ein Projekt zur Entwicklung KI-gestützter Chatbots durchgeführt. Umgesetzt wurde eine Multi-Tenant-fähige Cloud-Lösung einer KI-gestützten Automatisierungsplattform für die Kammern, deren zentrales Administrations-Dashboard die Verwaltung der KI-Agenten und der Wissensbasis ermöglicht. Als Ausgabekomponente wurde einerseits ein KI-Agent in Form einer Mail-Applikation für die interne Nutzung durch die Kammermitarbeiter programmiert, welche die Beantwortung von E-Mail-Anfragen mit KI-generierten Textbausteinen unterstützen kann. Anderseits wurde ein Webbot geschaffen, der Besuchern von aknds.de losgelöst von Geschäftszeiten wesentliche Fragen zur Eintragung über KI-gestützte, automatisierte und verständliche Antworten beantwortet. Aufgesetzt wurde eine modulare und mandantenfähige Architektur, die eine schrittweise Einführung und Erweiterung der Themenfelder ermöglicht. Jede Kammer hat eigene Inhalte als Datenbasis eingebracht. Die AKNDS hat den Themenbereich Eintragung für sich umgesetzt, das Training der KI durch die AKNDS hat im Dezember 2025 begonnen. Ziel ist es, Besuchern der Website und insbesondere potenziellen Juniormitgliedern und Mitgliedern eine zusätzliche interaktive Hilfestellung für wesentliche Fragen rund um die Eintragung zu geben und gleichzeitig die Mitarbeiter der Geschäftsstelle von den zunehmenden Anfragen zu entlasten. Durch die Systemarchitektur ist eine zügige Bündelung der Chatbot-Angebote der AKNDS im Kammer.bot vorgesehen, zudem ist eine schrittweise Erweiterung der Themenfelder geplant. Dadurch kann der Kammer.bot zukünftig als zentraler Webbot-Service der AKNDS eine wachsende Anwendergruppe mit digitalen automatisierten Prozessen schnell und einfach unterstützen, intern in der Geschäftsstelle und extern auf der Website der aknds.de.
Mit der gemeinsam erarbeiteten „Planungshilfe Schulneu- und Umbau“ haben AKNDS (Christiane Kraatz, Michael Sauer, Björn van Herck, Prof. Dr. Tanja Remke und Gavin Ennulat von der Geschäftsstelle) und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe ein praxisorientiertes Instrument für zeitgemäßen Schulneu- und -umbau für allgemeinbildende Schulen in Niedersachsen vorgelegt. Angesichts veränderter pädagogischer Konzepte, Ganztagsbetreuung, Inklusion und Digitalisierung versteht die Publikation Schulen nicht nur als Lern-, sondern auch als Lebensräume. Sie bietet Kommunen Orientierung beispielsweise durch ein Musterraumprogramm für eine vierzügige Grundschule sowie Hinweise zu Themen wie Lernclustern, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und digitaler Infrastruktur. Die Planungshilfe wurde bewusst offen gestaltet, um standortspezifische Lösungen zu ermöglichen. Begleitet wurde die Veröffentlichung u. a. durch den gut besuchten „Kammer-Cappuccino“ am 04.09.2025 und eine Online-Informationsveranstaltung des NSGB mit über 100 Teilnehmenden am 04.11.2025. Zu finden ist die Planungshilfe auf den Webseiten der AKNDS sowie des NSGB.
Die Rechtsabteilung stand auch 2025 den Mitgliedern für ihre rechtlichen Fragen zur Verfügung. Die Zahl der dokumentierten Beratungen lag bei mehr als 1.000. Weiterhin auf hohem Niveau bewegten sich Fragen zum öffentlichen Baurecht – vor allem zu den letzten Änderungen der NBauO. Darüber hinaus stammten die Anfragen insbesondere aus folgenden Bereichen:
- Architektenvertrag und Honorar
- Haftung und Versicherung
- Vergaberecht
- Bauvertragsrecht
- Urheberrecht
- Gesellschaftsrecht
- Berufsrecht
2025 waren Architekt Dipl.-Ing. Rudolf Knoll (Hannover), Architekt M.Sc., Juan Carlos Sousa Stolte (Hannover), Innenarchitektin Dipl.-Ing. (FH) Iris Zetzsche (Bad Pyrmont), Architekt Paul Roosmann und Architektin Dipl.-Ing (FH) Tanja Roosmann (jeweils Lingen) für den mit Mitteln des Landes geförderten Beratungsdienst tätig. Die Beratungen erfolgten in den eigenen Büros der Beratenden telefonisch und schriftlich. Darüber hinaus wurden wieder Ortstermine durchgeführt.
Insgesamt wurden 143 Beratungsleistungen mit einem Zeitumfang von insgesamt rund 137 Stunden durchgeführt. Davon waren 24 Beratungen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und deren Angehörigen (19 % der Ratsuchenden), 65 von Planungsbüros (52 %) und 35 von öffentlichen Institutionen, Wohnungsbaugesellschaften und Behörden (28 %). 27-mal wurden sonstige mit dem Beratungsdienst verbundene Dienstleistungen erbracht (19%). Darüber hinaus konnten 22 Anfragen direkt von der Geschäftsstelle bearbeitet werden. Die Anzahl der Beratungen ist damit deutlich angestiegen, aber der Zeitumfang entspricht insgesamt dem Niveau des Vorjahres. Das Verhältnis der Anfragen hat sich leicht in Richtung der Betroffenen verschoben, insbesondere von öffentlichen Institutionen, Wohnungsbaugesellschaften und Behörden kamen weniger Anfragen als in 2024.
Die Fragestellungen bezogen sich in 110 Fällen (57%) auf die DIN 18040, in 57 Fällen (30%) auf die NBauO und in 15 Fällen (8%) auf Richtlinien, Verordnungen etc. Fördermöglichkeiten wurden in 11 Fällen (6%) angefragt. 38 Anfragen (34%) bezogen sich auf Umbau-, 75 (66%) auf Neubaumaßnahmen. In 4 Fällen wurden Skizzen erstellt, bei 12 Anfragen Info-Material ausgegeben und bei 17 Anfragen Berichte verfasst. Der Beratungsdienst wird weiterhin insbesondere von Planern mit Fragen zur Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zum barrierefreien Bauen stark in Anspruch genommen. Dabei liegt der Schwerpunkt nochmals stärker auf dem Neubaubereich als in 2024.
Nach einem Vortrag bei der Erstdurchführung einer Informationsveranstaltung zur barrierefreien Gestaltung von Wohnraum in 2024, bei der zunächst das Interesse an Informationen in der Bevölkerung abgefragt werden sollte, war die Beraterin Iris Zetzsche auch in 2025 als Referentin bei einem Folgetermin tätig. Die Veranstaltung wurde vom Landkreis Northeim in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Northeim vorrangig für die Zielgruppe private Hauseigentümer/Bauherren ohne Vorkenntnisse, ggf. auch Gewerbetreibende oder niedergelassene Ärzte initiiert. Themen waren u.a.:
- Barrierefreier bzw. barrierearmer oder rollstuhlgerechter Umbau (auch ggf. Neubau) von Wohnraum
für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. - Was ist in Vorgesprächen und/oder Planungen mit Angehörigen und/oder Architekten zu beachten
(Wie formuliere ich Wünsche/Bedarfe bei Entwurfsverfassern?) - Aufzeigen von etwaigen Mehr-Kosten oder Möglichkeiten zur Kostenminimierung.
Außerdem wurden Fragen von Ratsuchenden auf Veranstaltungen zum Thema Barrierefreies Bauen und inklusives Leben beantwortet sowie Mitglieder in Seminarveranstaltungen zu den normativen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben und Regelungen des barrierefreien und altengerechten Planens und Bauens geschult. Folgende Seminarveranstaltungen zum Thema Barrierefreiheit und altengerechtes Planen und Bauen durchgeführt:
- Barrierefrei Planen und Bauen nach DIN 18040 Teil 1 – Öffentlich zugängliche Gebäude (Tagesseminar)
- Barrierefrei Planen und Bauen nach DIN 18040 Teil 2 – Wohnungen (Tagesseminar)
Eine geplantes Tagesseminar zum Thema „Barrierefreies Bauen gem. DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ musste aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl abgesagt werden.