Sachverständige im Bauwesen
Sachverständige bieten eine unabhängige fachliche Information und Beratung – vor allem durch die Erstellung von Gutachten. Hierzu gehören beispielsweise die Beurteilung von Schäden an Gebäuden, die Bewertung von Immobilien oder die Ermittlung der Höhe von Mieten und Pachten.
Viele Bereiche unseres täglichen Lebens sind stark technisiert und werden immer komplexer. Das Bauwesen ist hiervon besonders betroffen. Bei Streit in diesem Bereich sind daher die Beteiligten oft nicht in der Lage, eine Klärung ohne die Hilfe von Sachverständigen herbeizuführen.
Trotz der Beauftragung durch eine bestimmte Person sind Sachverständige keine Interessenvertreter. Sie sind verpflichtet, die Aufgabe unabhängig und eigenverantwortlich auszuüben. Neben dem speziellen Fachwissen werden daher auch besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und Zuverlässigkeit der Sachverständigen gestellt. Sie zeichnen sich durch Kompetenz, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Die Bezeichnung “Sachverständige” ist gesetzlich nicht geschützt. Demnach darf sich grundsätzlich jeder – ohne einen Befähigungsnachweis – als (freier) Sachverständiger bezeichnen, der in einem bestimmten Bereich als Gutachter tätig werden will.
Vom freien Sachverständigen sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu unterscheiden. Diese Sachverständigen werden von einer staatlich legitimierten Institution – beispielsweise einer Architekten, Handwerks oder Industrie und Handelskammer – für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt.
Sachgebiete sind unter anderem:
- Schäden an Gebäuden / Freianlagen / Ausbauten in Innenräumen
- Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Leistungen und Honorare der Architekten
- Bauphysik
- Vorbeugender Brandschutz
- Baupreisermittlung
Zuvor müssen die Bewerber aber ihre persönliche und fachliche Eignung im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens nachweisen.
Die rechtliche Grundlage der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist in der Gewerbeordnung zu finden. Auch der Gesetzgeber stützt sich auf diese besondere Qualifikation. Die Gerichte sind in der Regel gesetzlich verpflichtet, für ihre Gut achten öffentlich bestellte Sachverständige zu beauftragen.
Sachverständige werden meist gerufen, um fachliche Grundlagen zu liefern, damit eine Entscheidung getroffen werden kann. Sie als Bauherr wünschen beispielsweise Angaben zu einer Schadensursache, um die Frage der Haftung eines Handwerkers beantworten zu können oder Sie möchten als Hauseigentümer den Wert Ihrer Immobilie erfahren, um diese zu einem angemessenen Preis verkaufen zu können. In solchen Fällen können Sie Sachverständige beauftragen.
Normalerweise fertigen Sachverständige zu den von Ihnen gestellten Fragen ein schriftliches Gutachten an. Zum täglichen
Geschäft der Sachverständigen gehört aber auch die Erteilung von Ratschlägen, Auskünften und Empfehlungen. Außerdem können sie als Schiedsgutachter oder Schiedsrichter auftreten. Hierbei versuchen Sachverständige für die streitenden Parteien eine Schlichtung zu vermitteln oder eine für beide Seiten (verbindliche) Empfehlung auszusprechen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben besondere Verpflichtungen, die insbesondere Ihrem Schutz als Verbraucher dienen. Sachverständige müssen ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen.
Die Sachverständigenordnungen der bestellenden Institutionen konkretisieren und ergänzen diese Pflichten sogar noch.
Selbstverständlich unterliegen Sachverständige hinsichtlich sämtlicher Informationen, die sie im Rahmen der Berufsausübung
erlangen, der Schweigepflicht. Auch Mitarbeiter und Angestellte sind in diese Pflicht eingebunden.
Zur Sicherung der Zuverlässigkeit sind Sachverständige der Aufsicht der bestellenden Kammer unterstellt. Sie haben sich
außerdem verpflichtet, sich in ihrem Sachgebiet fortzubilden. Zur Sicherung der fachlichen Eignung ist die erstmalige Bestel lung
auf drei Jahre befristet. Nach Ablauf der Frist müssen Sachverständige belegen, dass sie nach wie vor über die nötige Sachkunde verfügen und ihr Wissensstand den aktuellen Anforderungen entspricht. Nur wenn diese Voraussetzungen nachgewiesen werden, verlängert die Kammer die Bestellung um weitere fünf Jahre.
Bei der Bezahlung von Sachverständigen sind unterschiedliche Konstellationen denkbar:
Sofern Sie eine oder einen Sachverständigen privat beauftragen, kann die Vergütung in der Regel frei vereinbart werden. Die Höhe des Honorars sollte bei Auftragserteilung zwischen Ihnen und der oder dem Sachverständigen ausdrücklich verabredet werden.
Als Vergütungsvarianten sind vor allem eine Abrechnung nach Stunden sätzen oder ein Pauschalhonorar üblich. Die Erstattung
von Auslagen (z. B. Fahrt, Telefon oder Kopierkosten) ist eben falls zu klären. Wird keine ausdrückliche Vergütungsverein barung
getroffen, steht den Sachverständigen ein ortsübliches Honorar zu. Bei der Einschaltung von Sachverständigen durch ein Gericht
richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs und entschädigungsgesetz (JVEG).
Kompetent, unabhängig, zuverlässig - Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bauwesen
Informationsflyer zum Download (.pdf)
Sachverständigenausbildung
Möchten Sie Sachverständige oder Sachverständiger werden?
Die Themen im Sachverständigenwesen sind komplex. Daher empfinden es die (angehenden) Sachverständigen als wichtig, sich mit anderen Interessenten am Sachverständigenwesen auszutauschen und sich gemeinsam auf die Sachverständigentätigkeit vorzubereiten.
Die Kammer hat zwei Arbeitskreise eingerichtet:
Arbeitskreise im Sachverständigenwesen
- Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Schäden an Gebäuden
Die Arbeitskreise werden von den Teilnehmern in eigener Regie organisiert und durchgeführt. Die Treffen finden ca. alle drei bis vier Wochen in den Räumen der Architektenkammer Niedersachsen statt.
In den Arbeitskreisen tauschen sich die Teilnehmenden untereinander aus, besprechen Gutachten oder diskutieren Fachthemen. Jeder kann nach Absprache mit der Kammer vorbeikommen, aktiv mitmachen oder auch nur zuhören. Im Vordergrund steht die Wissenserweiterung durch Erfahrungsaustausch. Die Diskussionen helfen, sich selbst einzuschätzen und noch bestehende Defizite herauszufinden. Ziel der meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist die spätere öffentliche Bestellung und Vereidigung zum oder zur Sachverständigen.
Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an Frau Dimitra Kirou: Tel. 0511 28096-31.
Fortbildungsangebote zu den Bestellungsgebieten
Weitere Informationen der Sachverständigenfortbildung bei der Architektenkammer Niedersachsen finden Sie unter www.fortbilder.de
Bestellungsverfahren
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Sachverständigenwesen, zu den Bestellungsvoraussetzungen und zum Prüfungsverfahren erhalten Sie in den nachfolgenden Informationen oder telefonisch bei Herrn Krauel.
Informationen der Architektenkammer Niedersachsen:
Arbeitskreise im Sachverständigenwesen (.pdf)
Das Bestellungsverfahren bei der Architektenkammer Niedersachsen (.pdf)
Sachverständigenordnung der Architektenkammer Niedersachsen (.pdf)