Aufgaben
Als Selbstverwaltungskörperschaft führt die Kammer die Architektenliste und sorgt dafür, dass nur Personen eingetragen werden, die die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis besitzen, und dass die eingetragenen Personen ihre Berufspflichten erfüllen. Nur wer eingetragen ist, darf die Berufsbezeichnung führen und ist damit bauvorlageberechtigt. Das dient der Baukultur und dem Verbraucherschutz.
Die Architektenkammer Niedersachsen vertritt den Berufsstand in der Gesellschaft und unterstützt ihre Mitglieder bei der Berufsausübung: Sie informiert und berät in fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, bietet ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, Vergünstigungen bei Versicherungsunternehmen sowie den Zugang zum berufsständischen Versorgungswerk.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Architektenkammer Niedersachsen gehört die Berufspolitik. Diese umfasst sowohl kammerinterne Fragen, wie die berufsrechtlichen Vorgaben für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner.

Zur berufspolitischen Arbeit der Kammer gehört auch die Positionierung gegenüber dem Landesgesetzgeber im Hinblick auf das Niedersächsische Architektengesetz, bei der Niedersächsischen Bauordnung und bei vielen anderen, den Berufsstand betreffenden Regelungen. Ein konkretes Beispiel ist, Einfluss zu nehmen bei der Frage, wie hoch die Mindestversicherungssummen für freischaffende Architekten sein müssen.
Viele Rahmenbedingungen werden allerdings auch in Berlin und in Brüssel festgelegt. Daher ist die Architektenkammer Niedersachsen Mitglied der Bundesarchitektenkammer und viele Ehrenamtsträger und hauptamtliche Kammermitarbeiter arbeiten in der Bundesarchitektenkammer mit, allen voran der Kammerpräsident als Mitglied des Bundesvorstandes.
Politik ist immer dann schlecht, wenn sie vom grünen Tisch gemacht wird. Die Erfahrung der Berufspraxis in die Politik einzuspielen, ist eine wichtige Aufgabe der Architektenkammer Niedersachsen.