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Informationen für öffentliche Auftraggeber

Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist.

Hierfür wurden auf Grundlage einer langen deutschen Wettbewerbstradition die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 entwickelt, die als schlanke, einfach handhabbare Wettbewerbsordnung die vergaberechtlichen Aspekte mit berücksichtigt. Umfangreiches Material mit Hinweisen und Beispieltexten für die Auslobung eines Wettbewerbs sowie rund um alle Fragen des öffentlichen Vergaberechts finden Sie unten stehend.

Möchten Sie einen Wettbewerb ausloben, so berät die Architektenkammer Niedersachsen Sie kostenlos:

  • welches Verfahren für Ihre Planungsaufgabe geeignet ist,
  • wie Sie die Teilnehmer finden,
  • wie lange der Wettbewerb dauert,
  • was er kostet
  • was es mit dem öffentlichen Vergaberecht auf sich hat
  • usw.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Wettbewerbsberatung interessiert sind.

Richtlinien zur Auslobung von Wettbewerben RPW 2013

Anlage 1.1 Hinweise zur Wettbewerbsart

Anlage 1.2 Hinweise zum Auswahlverfahren bei nichtoffenen Wettbewerben

Anlage 1.4 Regelabläufe für Vorprüfung und Preisgerichtssitzung

Anlage 1.5 Hinweise zur Ermittlung der Wettbewerbssumme

Anlage 1.6 Hinweise zur Zusammenstellung der Auslobungsunterlagen

Anlage 1.8 Hinweise zur Durchführung von ppp-Verfahren

Anlage 1.9 Hinweise zur Durchführung von Wettbewerben für kleine Bauaufgaben - RPW-Kompaktwettbewerb

Anlage 1.10 Hinweise zur Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern

Anlage 1.11 Hinweise zum Setzen von Teilnehmern bei nichtoffenen Wettbewerben

Anlage 1.12 Hinweise zur Durchführung des VgV-Verhandlungsverfahrens nach dem Planungswettbewerb

Anlage 1.13 Hinweise zu Partizipationsverfahren in Wettbewerben

Anlage 2.1 Bekanntmachung offener Wettbewerb über VgV-Schwelle

Anlage 2.3 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb unter VgV-Schwelle – Regelverfahren

Anlage 2.4 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb über VGV-Schwelle - Regelverfahren

Anlage 2.6 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb über VgV-Schwelle - besonderes Verfahren

Anlage 2.8 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb unter VgV-Schwelle – besonderes Verfahren

Anlage 2.9 Bekanntmachung offener städtebaulicher Wettbewerb

Anlage 2.10 Bekanntmachung nichtoffener Investorenwettbewerb

Anlage 4.1 Auslobung offener städtebaulicher Wettbewerb

Anlage 4.3 Auslobung nichtoffener Wettbewerb über VgV-Schwelle

Anlage 4.5 Auslobung Investorenwettbewerb

Anlage 4.6 Auslobung offen 2-phasiger Wettbewerb

Anlage 4.7 Auslobung nichtoffener Wettbewerb unter VgV-Schwelle

Anlage 5.1 Verfassererklärung

Anlage 5.3 Rahmenprotokoll einer Preisgerichtssitzung

Anlage 5.4 Verfassererklärung Investorenwettbewerb

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 die verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für unzulässig erklärt. Dieses Urteil setzt nicht die HOAI als Ganzes außer Kraft, wirft aber eine Reihe von Fragen auf. Ob etwa das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt, wird im Infopapier der Bundesarchitektenkammer geklärt:

Leistungswettbewerb bei der Vergabe

Bundesarchitektenkammer

Hinweise für öffentliche Auftraggeber gibt zum Beispiel ein Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen, den die Bundesarchitektenkammer gemeinsam mit den Planerverbänden herausgegeben hat.

Bund Deutscher Architekten

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Kontakt
Architekt Dipl.-Ing. Andreas Rauterberg
Hauptreferent
+49 511 28096-20

Broschüre

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