Informationen für öffentliche Auftraggeber
Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist.
Hierfür wurden auf Grundlage einer langen deutschen Wettbewerbstradition die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 entwickelt, die als schlanke, einfach handhabbare Wettbewerbsordnung die vergaberechtlichen Aspekte mit berücksichtigt. Umfangreiches Material mit Hinweisen und Beispieltexten für die Auslobung eines Wettbewerbs sowie rund um alle Fragen des öffentlichen Vergaberechts finden Sie unten stehend.
Möchten Sie einen Wettbewerb ausloben, so berät die Architektenkammer Niedersachsen Sie kostenlos:
- welches Verfahren für Ihre Planungsaufgabe geeignet ist,
- wie Sie die Teilnehmer finden,
- wie lange der Wettbewerb dauert,
- was er kostet
- was es mit dem öffentlichen Vergaberecht auf sich hat
- usw.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Wettbewerbsberatung interessiert sind.
Richtlinien zur Auslobung von Wettbewerben RPW 2013
Anlage 1.1 Hinweise zur Wettbewerbsart
Anlage 1.2 Hinweise zum Auswahlverfahren bei nichtoffenen Wettbewerben
Anlage 1.4 Regelabläufe für Vorprüfung und Preisgerichtssitzung
Anlage 1.5 Hinweise zur Ermittlung der Wettbewerbssumme
Anlage 1.6 Hinweise zur Zusammenstellung der Auslobungsunterlagen
Anlage 1.8 Hinweise zur Durchführung von ppp-Verfahren
Anlage 1.9 Hinweise zur Durchführung von Wettbewerben für kleine Bauaufgaben - RPW-Kompaktwettbewerb
Anlage 1.10 Hinweise zur Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern
Anlage 1.11 Hinweise zum Setzen von Teilnehmern bei nichtoffenen Wettbewerben
Anlage 1.12 Hinweise zur Durchführung des VgV-Verhandlungsverfahrens nach dem Planungswettbewerb
Anlage 1.13 Hinweise zu Partizipationsverfahren in Wettbewerben
Anlage 2.1 Bekanntmachung offener Wettbewerb über VgV-Schwelle
Anlage 2.3 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb unter VgV-Schwelle – Regelverfahren
Anlage 2.4 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb über VGV-Schwelle - Regelverfahren
Anlage 2.6 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb über VgV-Schwelle - besonderes Verfahren
Anlage 2.8 Bekanntmachung nichtoffener Wettbewerb unter VgV-Schwelle – besonderes Verfahren
Anlage 2.9 Bekanntmachung offener städtebaulicher Wettbewerb
Anlage 2.10 Bekanntmachung nichtoffener Investorenwettbewerb
Anlage 4.1 Auslobung offener städtebaulicher Wettbewerb
Anlage 4.3 Auslobung nichtoffener Wettbewerb über VgV-Schwelle
Anlage 4.5 Auslobung Investorenwettbewerb
Anlage 4.6 Auslobung offen 2-phasiger Wettbewerb
Anlage 4.7 Auslobung nichtoffener Wettbewerb unter VgV-Schwelle
Anlage 5.1 Verfassererklärung
Anlage 5.3 Rahmenprotokoll einer Preisgerichtssitzung
Anlage 5.4 Verfassererklärung Investorenwettbewerb
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 die verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für unzulässig erklärt. Dieses Urteil setzt nicht die HOAI als Ganzes außer Kraft, wirft aber eine Reihe von Fragen auf. Ob etwa das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt, wird im Infopapier der Bundesarchitektenkammer geklärt:
Seit dem 18.04.2016 gilt ein neues Vergaberecht, die bisherigen Regelungen der VOF sind seitdem in der VgV selbst enthalten. Die nachfolgenden Unterlagen helfen beim Einstieg und beantworten die wichtigsten Fragen zur VgV .
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV – Ausgabe 2016
Vergabe von geringfügigen Planungsleistungen über dem VgV-Schwellenwert
Vergabe von Planungsleistungen unter dem VGV-Schwellenwert
Hinweise für öffentliche Auftraggeber gibt zum Beispiel ein Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen, den die Bundesarchitektenkammer gemeinsam mit den Planerverbänden herausgegeben hat.