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Berufspolitik

Zu den wichtigsten Aufgaben der Architektenkammer Niedersachsen gehört die Berufspolitik. Diese umfasst sowohl kammerinterne Fragen, wie die berufsrechtlichen Vorgaben für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner.

Zur berufspolitischen Arbeit der Kammer gehört auch die Positionierung gegenüber dem Landesgesetzgeber im Hinblick auf das Niedersächsische Architektengesetz, bei der Niedersächsischen Bauordnung und bei vielen anderen, den Berufsstand betreffenden Regelungen. Ein konkretes Beispiel ist, Einfluss zu nehmen bei der Frage, wie hoch die Mindestversicherungssummen für freischaffende Architekten sein müssen.

Viele Rahmenbedingungen werden allerdings auch in Berlin und in Brüssel festgelegt. Daher ist die Architektenkammer Niedersachsen Mitglied der Bundesarchitektenkammer und viele Ehrenamtsträger und hauptamtliche Kammermitarbeiter arbeiten in der Bundesarchitektenkammer mit, allen voran der Kammerpräsident als Mitglied des Bundesvorstandes.

Politik ist immer dann schlecht, wenn sie vom grünen Tisch gemacht wird. Die Erfahrung der Berufspraxis in die Politik einzuspielen, ist eine wichtige Aufgabe der Architektenkammer Niedersachsen.

Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Niedersachsen 2022

Eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben bleibt die Schaffung und langfristige Sicherung von bezahlbarem und gleichzeitig qualitätsvollem Wohnraum insbesondere in den Ballungsräumen – eine landespolitische Herausforderung für Niedersachsen.

Unsere Empfehlungen:

  • Im Wohnungsbau stets den Bestand und sein großes Potenzial mitdenken.
  • Das Baulandmobilisierungsgesetz nutzen und Wege zu einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik aufzeigen.
  • Landesgrundstücke verstärkt durch Konzeptvergaben und auch im Erbbaurecht nutzbar machen.
  • Mehr planerische und bauliche Experimentierräume wagen und maßvolle Abweichungen von bestehenden Standards
    zulassen.
  • Kostentreiber im Bauordnungsrecht identifizieren, reduzieren und kostengünstige Bauweisen fördern.

Gebäude sind in Deutschland direkt und indirekt für rund 40 Prozent der CO2-Emmissionen verantwortlich und so sind Chancen für den Klimaschutz mit der grundsätzlichen Neuausrichtung unserer Branche verbunden. Die Architektenschaft als ein Anwalt des Klimaschutzes setzt sich für einen Wertewandel beim Bauen hin zu Suffizienz, Konsistenz und Effizienz ein und benötigt für diese Rolle die entsprechenden Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Vorgaben kommen von der Bundesebene und werden durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) formuliert. Niedersachsen sollte über den Bundesrat mitwirken.

Unsere Empfehlungen:

  • Bundesgesetzliche Regelungen so beeinflussen, dass sie die Klimaziele auf allen Ebenen, gerade beim Bauen, unterstützen.
  • Zum Erreichen der Klimaschutzziele muss der Fokus vom Energieverbrauch auf den CO2-Verbrauch gelegt werden.
  • Lebenszyklusbetrachtung einführen, Kreislaufwirtschaft etablieren und so auch die Wiederverwendung und -verwertung von Bauteilen und Baustoffen stärken.
  • Gesetzliche Standards vorgeben, damit Bauprodukte hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit untereinander vergleichbar sind.
  • Die umweltrelevanten Auswirkungen des Planens und Bauens ganzheitlich betrachten und stets die Sanierung vor Abriss und Neubau in Betracht ziehen. Auch Neubauvorhaben des Landes auf Alternativen durch Bestandsertüchtigung und -weiterentwicklung hinterfragen.
  • Klimaschonenden nachwachsenden Baustoffen wie Holz, Stroh und Flachs durch Förderprogramme – wie in anderen Bundesländern – zu mehr Einsatz verhelfen.

(Weiter)Bauen im Bestand ist nachhaltig und leistet durch den geringeren Verbrauch von Flächen und »grauer Energie« auch einen  entscheidenden Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die rechtlichen Hürden für eine neue Umbaukultur sind hoch und begünstigen den Neubau. Hier muss durch eine neu zu schaffende Umbauordnung gegengesteuert werden.

Unsere Empfehlungen:

  • Eine Umbauordnung neben oder innerhalb der NBauO schaffen und so rechtssichere Genehmigungen ermöglichen. Niedersachsen sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen.
  • Für neue Konzepte öffnen – Experimentierräume im Bestand zulassen.
  • Genügend personelle Ressourcen für die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts schaffen.

Qualitätsvolle Architektur sichert eine langfristige Wertsteigerung der öffentlichen Räume und Gebäude. Öffentliches Bauen sollte in jeder Hinsicht stets vorbildliches Bauen sein – auch bei Gestaltqualität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Unsere Empfehlungen:

  • Politische Verantwortung für die gebaute Umwelt durch das Land aktiv wahrnehmen.
  • Ein Niedersächsisches Bauministerium, mindestens jedoch eine ständige interministerielle Arbeitsgruppe »Bauen« gründen, um den Stellenwert des Planens und Bauens für die Gesellschaft und den Klimaschutz zu fördern sowie Aufgaben sinnvoll zu bündeln.
  • Die Sanierung von Landesbauten wie Hochschulen zügig angehen.
  • Planungswettbewerbe für Landesbauten mit einer Selbstverpflichtung verknüpfen, um die beste aller Lösungen zu erzielen.
  • Das Land Niedersachen sollte als Bauherr eine Vorreiterrolle bei der Anwendung von BIM als Arbeitsmethode für seine Baumaßnahmen einnehmen.

Wer schlecht plant, baut teuer. Dies beginnt bereits bei der Auswahl der Vergabeverfahren. In diesem Sinne begrüßt die Architektenkammer Niedersachsen die Durchführung von Planungswettbewerben und eine Trennung von Planung und Ausführung. Der Leistungswettbewerb, dessen Grundlagen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure aufgeführt sind, muss Vorrang vor einer Vergabe von Planungsaufträgen nur nach Preis haben.

Unsere Empfehlungen:

  • Hohe Planungsqualität durch Leistungswettbewerb sicherstellen und Vergaben stets an Qualitätskriterien ausrichten, sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwelle.
  • Das Landesvergabegesetz auf die Vergabe von Architektenleistungen erweitern, um faire, vergleichbare und transparente Verfahren zu ermöglichen, und um die Entscheidungen nachvollvollziehbar zu kommunizieren.
  • Die Vergabe von Planungsleistung und Ausführung immer getrennt durchführen.
  • Zugangskriterien zu Wettbewerbs- und Vergabeverfahren so ausgestalten, dass auch junge und kleine Büros faire Chancen zur Teilnahme erhalten.
  • PPP- und Totalunternehmer-Verfahren vermeiden, um Gestaltungsentscheidungen nicht aus der Hand zu geben, finanzielle Belastungen nicht auf zukünftige Generationen zu verlagern und die regionale Wirtschaft einzubeziehen. Generell sind bereits jetzt Vergaben an General- und Totalunternehmer als Ausnahmefall zu begründen.
  • Planungskapazitäten der Kommunen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Hierzu ist das Kommunalverfassungsgesetz zu schärfen.
  • Sicherstellen, dass bei BIM-Projekten (Building Information Modeling) die Auftragsvergabe an kleine und mittlere Büros möglich bleibt.

Architektur, Stadtplanung und Denkmalschutz sind ortsprägend und identitätsstiftend. Baukultur ist ein wichtiges Element, um den gesellschaftlichen Wandel in unserem Land zu bewältigen.

Unsere Empfehlungen:

  • Die Mittelausstattung des Themenfeldes Baukultur auf hohem Niveau verstetigen. Die Architektenkammer steht hierzu als Partner bereit.
  • Eine aktive Baukulturpolitik sicherstellen und bestehende Projekte wie den Staatspreis für Architektur und das Baukultursymposium weiterführen. Baukultur leistet durch die Realisierung qualitätvoller Projekte einen aktiven Beitrag auch zum Klimaschutz.
  • Denkmalschutz zeitlich weiterentwickeln, um auch ein Bewusstsein für den Wert der 70er- und 80er-Jahre-Architektur zu schaffen.
  • Verwaltung mit fachkundigem Personal besetzen und die Expertise und Kreativität von freien Architektinnen und Architekten nutzen.

Es gibt einen spürbaren Fachkräftemangel in Architekturbüros aller Fachrichtungen und ebenso in der öffentlichen Verwaltung. Bauaufgaben können vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen und Komplexität beispielsweise in Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Brandschutz und Schallschutz aber nur bewältigt werden, wenn es genügend gut ausgebildete Nachwuchskräfte gibt.

Unsere Empfehlungen:

  • Die vielfältige Ausbildungslandschaft in Niedersachsen qualitativ aufrechterhalten und die Anzahl der Studienplätze auf hohem Niveau sicherstellen.
  • Ausbildung für Stadtplanerinnen und Stadtplaner stärken.
  • An den Hochschulen allen interessierten Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterstudienplatz zur Verfügung
    stellen.
  • Das Referendariat in den Bauverwaltungen ermöglichen, um auch an dieser Stelle fachlichen Nachwuchs auszubilden.
  • Nachhaltiges Planen und Bauen im gesamten Lehrplan konsequent vernetzt vermitteln.
  • Eine unabhängige Forschung finanzieren, um Innovationen zu fördern.
  • Fachkräftemangel durch Förder- und Weiterbildungsprogramme – gerade auch für ausländische Bewerberinnen und Bewerber – auffangen.
  • Führungspositionen in den Baubehörden mit Fachleuten besetzen, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenliste erfüllen und dies in der NBauO definieren.

Täglich werden in Deutschland 52 Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche neu ausgewiesen. Dieser »Flächenfraß« muss gestoppt werden, zumal der ländliche Raum – auch durch die Digitalisierung – wieder an Attraktivität gewinnt. Qualitätsvolle Planung gestaltet diese Räume umweltgerecht und im Sinne einer ortsbildprägenden und identitätsstiftenden Baukultur.

Unsere Empfehlungen:

  • Leitbild der »dezentralen Konzentration« verfolgen, um die Attraktivität schrumpfender Regionen zu stärken und den Zuwanderungsdruck auf die Wachstumsregionen zu reduzieren.
  • Das Prinzip »Innen- vor Außenentwicklung « anwenden. Ortskerne und Bestandsbauten wiederbeleben, um einem »Donut-Effekt« entgegenzuwirken.
  • Intelligente Mobilitätskonzepte stärken.
  • Gestaltungsbeiräte unterstützen und vermehrt einrichten.
  • Weitere Zersiedelung durch Neubaugebiete verhindern.

Erfolgreiches Lernen mit Freude und Engagement erfordert qualitätsvolle Lernräume in Bestand und Neubau, die sich stetig wandelnden Anforderungen (Inklusion, Ganztag, pandemiebedingte Hygieneanforderungen, Zuwanderung und Flucht) flexibel anpassen müssen. Starre und überholte Vorgaben bieten wenig Raum für moderne pädagogische Konzepte, erhöhen die Kosten und verlangsamen die Planungsprozesse durch wiederkehrende Abweichungen und Sonderfälle.

Unsere Empfehlungen:

  • Anpassungen der Schulbaurichtlinie, insbesondere an die neuen Anforderungen offener Lernräume mit dem Ziel schnellerer Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse.
  • Empfehlungen für Raumausstattungen und -größen als Neufassung der außer Kraft gesetzten Schulbauhandreichung einführen und auch als Grundlage für die Bedarfsermittlung nutzen.
  • Partizipatorische Prozesse fördern.
  • Einen »Runden Tisch« einrichten, um den Belangen aller Beteiligten gerecht zu werden.

Rückmeldungen der Parteien zu den Wahlprüfsteinen 2022

Hier können Sie die Antworten der Parteien zu den Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2022 lesen. 

Antworten SPD

Antworten CDU

Antworten FDP

Antworten Grüne

Antworten Die Linke

 

Mit den Inhalten der Wahlprüfsteine und den Antworten der Parteien beschäftigt sich auch der kommende Kammer-Cappuccino am 8. September.

Niedersächsische Landesregierung stützt das System der Berufskammern

Ein Teil der Niedersächsischen Landesregierung, das sogenannte „Baukabinett“, traf sich am 28. September 2021 zu einem Gespräch mit Präsidium und Geschäftsführung der Architektenkammer Niedersachsen. Kammerpräsident Robert Marlow begrüßte neben Ministerpräsident Stephan Weil auch Bauminister Olaf Lies, Finanzminister Reinhold Hilbers, Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, Wissenschaftsminister Dr. Björn Thümler, Sozialministerin Daniela Behrens und den Chef der Staatskanzlei Dr. Jörg Mielke sowie die Abteilungsleiterin Melanie Walter aus dem Kultusministerium im Laveshaus in Hannover.

Einig war man sich während des sehr partnerschaftlichen und vertrauensvollen Austauschs über die Bedeutung von Berufskammern und des Systems der Pflichtmitgliedschaften. Wirtschaftsminister Althusmann bestätigte in diesem Zusammenhang die geplante Schließung der Entwurfsverfasserliste im Niedersächsischen Architektengesetz, über die bislang auch Nicht-Architekten eine Bauvorlageberechtigung erhalten konnten. Kammer und Verbraucherschutz werden so gestärkt.

Landesregierung und Architektenkammer stimmten darin überein, dass klimagerechtes Bauen immer im Zusammenhang mit Baukultur zu sehen sei. Vizepräsident Christoph Schild wies in diesem Zusammenhang auf die besondere Rolle der Architektenschaft im Kampf gegen den Klimawandel hin, denn das Bauen ist für bis zu 40 Prozent des deutschlandweiten CO2-Verbrauchs verantwortlich. Die Betonung der Baukultur impliziere neben einer qualitativ hochwertigen Bauweise auch eine dem Ort angemessene und vor allem nachhaltige Planung. Den dahingehenden Kammervorschlag eines Projekts unter dem Titel „Klimaschutz und Baukultur“ griff die Landesregierung gern auf. Gemeinsam betonten beide Seiten, dass ein Umdenken hin zu mehr Nachhaltigkeit beim Planen und Bauen dringend erforderlich sei. Die dazu bereits lancierten Gesetzesinitiativen wurden seitens der Kammer ausdrücklich begrüßt.

Auch in Bezug auf die Notwendigkeit einer weiteren Digitalisierung des Bauantragsverfahrens in Niedersachsen bestand Einigkeit. Hier geht es auch um eine Beschleunigung der Verfahren und eine Entlastung der Ämter. Die Kammer plädierte dafür, auf Seiten der Baugenehmigungsbehörden die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hochzuhalten, um gemeinsam auf Augenhöhe sinnvolle und kostengünstige Planungslösungen abstimmen zu können.

Kontakt
Dr. Mathias Meyer
Hauptgeschäftsführer
+49 511 28096-24