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Schlichtungsausschuss

Für das Verbraucherschlichtungsverfahren hat die Architektenkammer Niedersachsen einen eigenen Schlichtungsausschuss, den sog. Verbraucherschlichtungsausschuss eingerichtet.

Dieser Ausschuss besteht aus einem vorsitzenden Mitglied, einem stellvertretenden vorsitzenden Mitglied und den Beisitzern. Der Ausschuss wird tätig in der Besetzung mit dem vorsitzenden Mitglied oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen Volljuristen sein.

Vorsitzender
Zum Vorsitzenden des Verbraucherschlichtungsausschusses ist Herr Thomas Harcke, Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover a.D., von der Vertreterversammlung der Architektenkammer am 01. März 2018 für fünf Jahre gewählt worden.

stellvertretende Vorsitzende
Zur stellvertretenden Vorsitzenden ist Frau Alexandra Gaude, Richterin am Landgericht Hannover, von der Vertreterversammlung der Architektenkammer am 1. März 2018 für fünf Jahre gewählt worden.

Sowohl der Vorsitzende als auch die stellvertretende Vorsitzende des Verbraucherschlichtungsausschusses haben am Landgericht Hannover umfangreiche berufliche Erfahrungen in bau- und architektenrechtlichen sowie verbraucherrechtlichen Verfahren gesammelt.

Beisitzer
Die Beisitzer beraten und unterstützen im Verfahren den Vorsitzenden. Neben einem von der Architektenkammer Niedersachsen berufenen Beisitzer nimmt bei jedem Schlichtungsverfahren ein von der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder von einem anderen Verbraucherverband berufener Beisitzer teil, der möglichst über baufachliche sowie Kenntnisse der Berufsausübung von Architekten verfügen soll.

Die von der Architektenkammer berufenen Beisitzer sind Kammermitglieder mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in ihrer jeweiligen Fachrichtung (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung). Im Schlichtungsverfahren soll der Beisitzer der Fachrichtung angehören, die den überwiegenden Bezugspunkt zum Gegenstand des Verfahrens aufweist.

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34

Hinweis für Kammermitglieder

Am 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmer in Kraft getreten, die auch für Architekten gelten und Webseiten sowie AGBs betreffen.