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Kooperationen

Kooperationen bedeuten Erfolg! Das zeigen nicht nur die Ergebnisse der Strukturuntersuchungen der Architektenkammern.

Die Kammer will daher die Bildung von Kooperationen unter Planern aktiv fördern. Es gibt viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Welche das sind, haben wir nachfolgend kurz erläutert. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Kooperationsformen“, die wir Ihnen als PDF oder gedruckt gerne zur Verfügung stellen.

Die GbR ist durch ein Höchstmaß an Flexibilität gekennzeichnet, da für ihre Gründung weder Formerfordernisse einzuhalten noch eine Registrierung erforderlich sind. Auch ein Mindestkapital muss nicht aufgewendet werden. Nachteil ist die volle - auch private - Haftung aller Gesellschafter.

Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt. Dafür ist die Gründung und Unterhaltung deutlich komplizierter (notarieller Vertrag, Eintragung ins Handelsregister, Versteuerung) und kostenintensiver (Mindestkapital). Die GmbH bietet sich im Regelfall nur für größere Büros an.

Unter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man eine projektbezogene Kooperation. In der ARGE schließen sich verschiedene Planer zusammen, um gemeinsam - als ein Auftragnehmer - ein größeres Projekt abwickeln zu können. In der Regel wird die ARGE in der Gesellschaftsform einer GbR betrieben, sodass auch hier die volle persönliche Haftungsverantwortung jedes Mitgesellschafters  besteht.

Bei diesem Konstrukt bietet der Generalplaner gegenüber dem Bauherrn sämtliche Planungsleistungen (z.B. Gebäudeplanung, Statik, Haustechnik) an und ist hierfür in vollem Umfang verantwortlich. Einzelne Planungsdisziplinen werden dann an spezialisierte Büros unterbeauftragt (Subplaner). Der Subplaner ist nur gegenüber dem Generalplanung vertraglich in der Verantwortung.


Als weitere Gesellschaftsformen stehen insbesondere noch die Partnerschaftsgesellschaft, die Unternehmergesellschaft und die Limited zur Verfügung. Von diesen Rechtsformen wird in der Praxis jedoch selten Gebrauch gemacht. Tipp: Werfen Sie einen Blick in unsere Informationsmaterialien. Hier finden nähere Informationen zu diesen Gesellschaftsformen sowie viele weitere Materialien zum Berufsalltag der Architekten.

Sie können sich natürlich auch direkt an den rechts genannten Ansprechpartner der Kammer wenden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Beratungstermin.

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Markus Prause
Hauptreferent
+49 511 28096-32

Jobbörse

In der Jobbörse können Sie auch eine Kooperationsanfrage einstellen.