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Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Foto: Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Passivhaus Frontansicht

Im Buchenweg Nr. 2 in Aurich ist unser Wohnhaus mit Architektur- und Sachverständigenbüro in Passivbauweise fertiggestellt worden.

Foto: Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Passivhaus Ostansicht

Das Gebäude in Holzleichtbauweise ist derart wärmegedämmt (mit Zellulose- flock) und konzipiert, dass auf einen Gasanschluss und eine Heizung verzichtet werden konnte.

Foto: Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Altenpflegeheim

Foto: Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Gewerbliche Projekte

Wohn- und Geschäftshäuser, Praxen, öffentliche Bauten

Foto: Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Wohnhäuser

Solar-, Energiespar-, Niedrigenergie- Passivhäuser und Wintergärten

Foto: Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Sachverständigen Büro

Gutachten, Schiedsgutachten, Beratung, Überwachung, Prüfung, Beweissicherung


    Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

    Adresse

    Buchenweg 2
    26603 Aurich
    Telefon 04941/959900
    Fax 04941/959901

    Inhaber

    Bauaufgaben und besondere Erfahrungen

    Dienstleistung, Handel, Gewerbe
    Soziales, Gesundheit
    Spiel, Sport, Freizeit
    Tourismus, Gastronomie
    Wohnen
    Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung
    Barrierefreies Bauen
    Modernisierung, Umbau, Sanierung
    Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen
    Ökologisches Bauen, Baubiologie

    Büroprofil

    Dipl.-Ing. Gerhard Hinrichs Architekt
    von der Industrie- und Handelskammer
    für Ostfriesland und Papenburg öffentlich bestellter und vereidigter
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


    Aufgabengebiete Architekturbüro

    • Wohn-, Geschäftshäuser, Praxen
    • Holzrahmenbau
    • Öffentliche Bauten
    • Niedrigenergie- Solar- Passivhäuser
    • Sanierung und Modernisierung

    Das Architektur- bzw. Ingenieurbüro wurde 1984 in Wiesmoor gegründet.1995 erfolgte ein Standortwechsel des Büros nach Aurich.
    Besondere Spezialität des Büros sind extrem energiesparende Bauten nach ökologischen und baubiologischen Gesichtspunkten. Die ersten Entwurfsideen werden von Anfang an durch Computeranimationen veranschaulicht, so dass der Bauherr sein Gebäude virtuell begehen kann und er vor eventuellen Fehlentscheidungen bereits in der Planungsphase bewahrt wird. Es ist besonders wichtig, dass der Architekt als Treuhänder des Bauherrn agiert, der für den Bauherrn die jeweils kostengünstigsten Alternativen ermittelt und dafür sorgt, dass die Kosten über alle Planungs- und Bauphasen eingehalten werden. Von entscheidender Bedeutung sind baubegleitende Qualitätskontrollen, wie z.B. durch Blower Door test und Thermografie.

    Aufgabengebiete Sachverständigenbüro:

    • Gutachten
    • Schiedsgutachten
    • Beratung
    • Überwachung
    • Prüfung
    • Beweissicherung

    Aufnahme der Sachverständigentätigkeit im Jahre 1998.
    Es folgte 2002 die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden durch die Industrie und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg.

    Beratung und Erstellung von Gutachten zu Schäden an Gebäuden,
    insbesondere Feuchteschäden, Schimmelbildung, Abdichtungstechnik, Wärme- und Tauwasserschutz, Risseschäden, Sanierung und Energieberatung.
    Außerdem Gutachten und Beratungen zu Baupreisen, Abrechnungen im Hochbau und optischer Mängel (Gestaltungswert).

    Immobilienbewertung / Beratung und Begutachtung bei Immobilienerwerb.

    Konfliktmanagement, Schiedsgutachten und baubegleitende Qualitätsüberwachung.

    Schiedsgutachten

    Das Schiedsgutachten bietet eine interessante Alternative zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Der Vorteil liegt in einer schnelleren Beilegung des Streites und die Beschränkung auf die Kernpunkte der Differenzen (nämlich auf die technische und sachliche Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens sowie die Bezifferung der Nachbesserungskosten oder Minderwerte). Damit werden auch die Kosten des Streites reduziert. Beide Parteien einigen sich auf einen oder mehrere Schiedsgutachter. Der Schiedsgutachter entscheidet Kraft Parteivereinbarung über bestimmte tatsächliche Umstände. Das Schiedsgutachten ist für die Parteien verbindlich, aber stets – wenn auch in engen Grenzen - in Bezug auf seinen Inhalt durch staatliche Gerichte überprüfbar (§ 319 BGB).