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Gerhard Hinrichs

Architekt Dipl.-Ing.
freischaffend

Adresse

Buchenweg 2
26603 Aurich
Telefon 04941/959900
Fax 04941/959901

Inhaber von

Architektur- und Sachverständigen Büro Hinrichs

Buchenweg 2
26603 Aurich
Telefon 04941/959900
Fax 04941/959901

Über mich

Dipl.-Ing. Gerhard Hinrichs Architekt
von der Industrie- und Handelskammer
für Ostfriesland und Papenburg öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


Aufgabengebiete Architekturbüro

• Wohn-, Geschäftshäuser, Praxen
• Holzrahmenbau
• Öffentliche Bauten
• Niedrigenergie- Solar- Passivhäuser
• Sanierung und Modernisierung

Das Architektur- bzw. Ingenieurbüro wurde 1984 in Wiesmoor gegründet.1995 erfolgte ein Standortwechsel des Büros nach Aurich.
Besondere Spezialität des Büros sind extrem energiesparende Bauten nach ökologischen und baubiologischen Gesichtspunkten. Die ersten Entwurfsideen werden von Anfang an durch Computeranimationen veranschaulicht, so dass der Bauherr sein Gebäude virtuell begehen kann und er vor eventuellen Fehlentscheidungen bereits in der Planungsphase bewahrt wird. Es ist besonders wichtig, dass der Architekt als Treuhänder des Bauherrn agiert, der für den Bauherrn die jeweils kostengünstigsten Alternativen ermittelt und dafür sorgt, dass die Kosten über alle Planungs- und Bauphasen eingehalten werden. Von entscheidender Bedeutung sind baubegleitende Qualitätskontrollen, wie z.B. durch Blower Door test und Thermografie.

Aufgabengebiete Sachverständigenbüro:

• Gutachten
• Schiedsgutachten
• Beratung
• Überwachung
• Prüfung
• Beweissicherung

Aufnahme der Sachverständigentätigkeit im Jahre 1998.
Es folgte 2002 die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden durch die Industrie und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg.
Beratung und Erstellung von Gutachten zu Schäden an Gebäuden,
insbesondere Feuchteschäden, Schimmelbildung, Abdichtungstechnik, Wärme- und Tauwasserschutz, Risseschäden, Sanierung und Energieberatung.

Außerdem Gutachten und Beratungen zu Baupreisen, Abrechnungen im Hochbau und optischer Mängel (Gestaltungswert).

Immobilienbewertung / Beratung und Begutachtung bei Immobilienerwerb.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten bietet eine interessante Alternative zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Der Vorteil liegt in einer schnelleren Beilegung des Streites und die Beschränkung auf die Kernpunkte der Differenzen (nämlich auf die technische und sachliche Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens sowie die Bezifferung der Nachbesserungskosten oder Minderwerte). Damit werden auch die Kosten des Streites reduziert. Beide Parteien einigen sich auf einen oder mehrere Schiedsgutachter. Der Schiedsgutachter entscheidet Kraft Parteivereinbarung über bestimmte tatsächliche Umstände. Das Schiedsgutachten ist für die Parteien verbindlich, aber stets – wenn auch in engen Grenzen - in Bezug auf seinen Inhalt durch staatliche Gerichte überprüfbar (§ 319 BGB).