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E-Rechnung bei Geschäftskontakt zu niedersächsischen Behörden

| Fachmeldungen

Neuerung soll auch die Umwelt schonen

Seit April 2020 müssen alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können. Rechtlich verankert ist dieses in der niedersächsischen E-Rechnungs-Verordnung (NERechVO). Unternehmen, die für einen öffentlichen Auftraggeber tätig sind, wird empfohlen, E-Rechnungen einzureichen. Hierdurch sollen Porto-, Papier- und Druckkosten eingespart und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.

Für die Umsetzung bietet das Land allen niedersächsischen Auftraggebern mit der zentralen E-Poststelle, die Möglichkeit zur Entgegennahme von E-Rechnungen an. Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Rechnungen im PDF-Format genügen diesen Anforderungen allerdings nicht.

 Alle Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung und immer mehr öffentliche Auftraggeber aus der mittelbaren Landesverwaltung nutzen diese zentrale E-Poststelle. E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, die an die zentrale E-Poststelle angebunden sind, können über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder per E-Mail an eRechnung@niedersachsen.de gesendet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://rechnung.niedersachsen.de/startseite/