Informationen für öffentliche Auftraggeber
Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist.

Hierfür wurden auf Grundlage einer langen deutschen Wettbewerbstradition die Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2013 - entwickelt, die als schlanke, einfach handhabbare Wettbewerbsordnung die vergaberechtlichen Aspekte mit berücksichtigt. Umfangreiches Material mit Hinweisen und Beispieltexten für die Auslobung eines Wettbewerbs sowie rund um alle Fragen des öffentlichen Vergaberechts finden Sie unten stehend.
Möchten Sie einen Wettbewerb ausloben, so berät die Architektenkammer Niedersachsen Sie kostenlos:
- welches Verfahren für Ihre Planungsaufgabe geeignet ist,
- wie Sie die Teilnehmer finden,
- wie lange der Wettbewerb dauert,
- was er kostet
- was es mit dem öffentlichen Vergaberecht auf sich hat
- usw.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Wettbewerbsberatung interessiert sind.
Richtlinie zur Auslobung von Wettbewerben RPW 2013
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 die verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für unzulässig erklärt. Dieses Urteil setzt nicht die HOAI als Ganzes außer Kraft, wirft aber eine Reihe von Fragen auf. Ob etwa das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt, wird im Infopapier der Bundesarchitektenkammer geklärt:
Seit dem 18.04.2016 gilt ein neues Vergaberecht, die bisherigen Regelungen der VOF sind seitdem in der VgV selbst enthalten. Die nachfolgenden Unterlagen helfen beim Einstieg und beantworten die wichtigsten Fragen zur VgV .
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV
Vergabe von geringfügigen Planungsleistungen über dem VgV-Schwellenwert
Hinweise für öffentliche Auftraggeber gibt zum Beispiel ein Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen, den die Bundesarchitektenkammer gemeinsam mit den Planerverbänden herausgegeben hat.