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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle ist die Architektenkammer Niedersachsen bemüht, die Internetseite www.aknds.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aknds.de

Der Webauftritt der Architektenkammer Niedersachsen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich in einem Verbesserungsprozess.

Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Tastaturbedienbarkeit - Navigation ist per TAB-Funktion auswählbar
  • Klarer hierarchischer Aufbau der Überschriftenordnung (H1-H6)
  • Aussagekräftige Linkbeschreibungen
  • Möglichkeit der Hinterlegung von Beschreibungen/Alternativtexten bei Bildern und Grafiken
  • Möglichst hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund (wir arbeiten jedoch nicht mit barrierefreien Webfarben innerhalb des Auftritts, sondern sind dem CD von aknds gefolgt)
  • Vermeidung von Tabellen ("table" tag) 
  • Beschriftung von Formularelementen
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
  • Sinnvolle Reihenfolge von Elementen
  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • Text vergrößerbar

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Insb. die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte: Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Leichte Sprache: Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Gebärdensprache: Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus und das Inhaltsverzeichnis sowie Hinweise zur Navigation sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte an. Sie können eine E-Mail schreiben an: info@aknds.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de