Vergabe und Wettbewerb
Bei der Vergabe von Planungsleistungen gilt es, gesetzliche Regelungen zu beachten und zugleich zu bedenken, ob die Verfahrensbedingungen so formuliert sind, dass sie auf Bewerberseite als attraktiv, ergebnisoffen und chancengerecht wahrgenommen werden. Planungswettbewerbe bieten als ein Verfahrensweg die beste Möglichkeit, konzeptionelle Alternativen zu prüfen.
Planungsleistungen ausschreiben
Unabhängig davon, ob die Vergabe eines Planungsauftrags mit oder ohne Planungswettbewerb stattfinden soll, müssen öffentliche Auftraggeber ab einem Honorarwert von 216.000 € (Stand 01.01.2026) die Vergabeverordnung VgV anwenden und damit das im Europarecht verankerte öffentliche Vergaberecht beachten. Das gilt auch für eine Vielzahl öffentlich finanzierter Vorhaben, so dass die gleichen Rahmenbedingungen ggf. auch für private Auftraggeber gelten können.
Unterhalb des Schwellenwertes gelten nur die Grundzüge des Vergaberechts, bei privaten Vergaben gibt es keine entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Um die in Vergabeverfahren angewandten Kriterien transparent zu machen und Büros die Auswahl der passenden Bekanntmachungen zu erleichtern, hat die Architektenkammer den Vergabekompass Niedersachsen eingerichtet, auf dem nach dem Muster u.a. des Vergabekompasses Bayern alle öffentlichen Planungsaufträge für Stadtplanung, Innenarchitektur, Architektur oder Landschaftsarchitektur im Bundesland erfasst und eingeordnet werden.
Planungswettbewerbe
Gerade bei VgV-Vergaben, aber auch darüber hinaus gibt es gute Gründe, ein Vergabeverfahren mit einem Planungswettbewerb zu verbinden. Denn der Vergleich alternativer Lösungsansätze ist oft zielführender als der im VgV-Verfahren übliche bürokratische Abgleich von Qualifikationen und Leistungsnachweisen. Bei alledem geht es nicht nur um den rechtlichen Aspekt der Verfahrenssicherheit, sondern um die Optimierung der Planung und letztlich um Baukultur.
Deswegen ist es nicht nur bei großen, sondern auch bei kleinen aber inhaltlich relevanten Bauvorhaben von Vorteil, unterschiedliche Planungsvorschläge einzuholen und zu vergleichen.
Grundsätzlich gilt: Auftraggeber als Auslober des Wettbewerbs laden ein und beschreiben die Planungsaufgabe. Die beteiligten Wettbewerbsteilnehmer fertigen daraufhin Vorschläge an, diese werden anonym präsentiert, ein unabhängiges Preisgericht, in dem der Auslober vertreten ist, beurteilt die Arbeiten, und es werden Preise für die besten Lösungen vergeben. Einer der Preisträger wird mit der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe beauftragt.
Der Architektenkammer Niedersachsen mit ihrem Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen ist es wichtig, Lösungen zu allen Fragestellungen rund um den Planungswettbewerb sowie zum öffentlichen Vergaberecht anbieten zu können. Die Kammer berät Sie und alle Beteiligten eines Wettbewerbs kostenfrei und unverbindlich zum Ablauf und stellt die Wettbewerbsordnung, Erläuterungen sowie Muster für die Bekanntmachung und Auslobung zur Verfügung. Die Architektenkammer bestätigt zudem mit der Registrierung eines Wettbewerbs die regelkonforme Abwicklung des Verfahrens und garantiert einen fairen Ablauf. Grundlage hierfür ist die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW).
Veröffentlichungen
Oberhalb des VgV-Schwellenwertes müssen öffentliche Auftraggeber die Vergabe von Architektenleistungen im EU-Amtsblatt bekannt machen. Hier befinden sich im Unterschied zu Bekanntmachungen in Fachzeitschriften alle vollständigen und verbindlichen Bekanntmachungstexte.
Das EU-Amtsblatt erscheint online und wird täglich aktualisiert. Mit umfangreichen Suchfunktionen kann hier sowohl nach Wettbewerbsauslobungen als auch nach allen anderen ausgeschriebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen recherchiert werden.
Bekanntmachungen aktueller Wettbewerbsauslobungen für Wettbewerbe privater Auslober und bei Aufgaben unterhalb des VgV-Schwellenwertes findet man in den einschlägigen Fachmedien, vor allem in den speziellen Online-Diensten. Die Architektenkammer bietet zudem künftig mit dem Vergabekompass Niedersachsen eine kostenfreie Internetplattform, auf der sich alle relevanten Vergaben von Planungsleistungen in Niedersachsen, die im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, mit einer Einschätzung der Verfahrensbedingungen finden.
Broschüre
Lesen Sie unsere Broschüre "8 gute Gründe" Warum Wettbewerbe?
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