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Rechtsberatung

Welche Regelungen gehören in einen Architektenvertrag? Wie hafte ich in einer GbR? Oder habe ich bei der Dachgaube den Grenzabstand richtig bemessen? Hier können Sie Ihre rechtlichen Fragen stellen.

VOB, NBauO, BGB, HOAI oder BauGB: Der Architekt ist bei seiner Arbeit in ein Netz rechtlicher Bestimmungen eingebunden. Daher haben sich die meisten Architekten ein fundiertes Grundwissen zu den juristischen Rahmenbedingungen ihres beruflichen Alltags angeeignet.

Dennoch tauchen viele Rechtsfragen im Alltag auf. Die Architektenkammer hat in den Informationsmaterialien zahlreiche Texte eingestellt, die bei der Beantwortung von allgemeinen Fragen zu rechtlichen Problemen schnell weiterhelfen.

Lässt sich eine Rechtsfrage im Büro nicht klären, hilft der Rechtsberatungsdienst der Architektenkammer. Telefonisch und gegebenenfalls auch in einem persönlichen Gespräch können Sie Ihre offenen Fragen mit einem erfahrenen Juristen besprechen. Markus Prause und ein Kollege stehen Ihnen als fachkundige Ansprechpartner im täglichen Wechsel zur Verfügung. 

In der Rechtsberatung können allerdings nur Fragen behandelt werden, welche die Berufsausübung betreffen. Bei anderen juristischen Problemfällen können wir leider nicht weiterhelfen.

Arbeitsrecht

Berufs- und Standesrecht

Gesellschaftsrecht

Haftung und Versicherungsrecht

Honorarrecht

Öffentliches Baurecht (insb. NBauO und BauGB)

Privates Baurecht (insb. VOB/B und BGB)

Sachverständigenrecht

Urheberrecht

Vergaberecht / EU-Angelegenheiten

Vertragsrecht

Wettbewerbsrecht

Telefonische Rechtsberatung

montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
Tel. 0511 28096-33
Fax 0511 28096-39
rechtswesen@aknds.de

Schriftliche Anfragen

Sie können auch eine schriftliche Anfrage stellen, die so schnell wie möglich beantwortet wird. Auch für ein persönliches Beratungsgespräch im Laveshaus stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminsvereinbarung gerne zur Verfügung.

Der Beratungsdienst leistet für Sie eine Erstberatung. Die Behandlung Ihrer Fragen kann telefonisch, schriftlich oder in einem persönlichen Beratungsgespräch stattfinden. Wir können Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen und juristische Einzelfragen zu Architektenverträgen, Honorarrechnungen usw. klären.

Der Beratungsservice ist allerdings begrenzt und kann auch einiges für Sie nicht leisten: Fertigung von Schriftsätzen an Dritte, Entwerfen konkreter Verträge, Sichten und Bewerten umfangreicher Unterlagen, Prozessvertretung, Prüfung von Ansprüchen Dritter (z.B. Mängelansprüche von Bauherren gegenüber Handwerkern), Erstellen von Honorarrechnungen.

Die Rechtsberatung ist kostenfrei. Nur bei sehr ausführlichen Beratungen, die eine halbe Stunde überschreiten, wird eine Beratungsgebühr von 40,- € für jede angefangene Stunde berechnet.

Kontakt
Dimitra Kirou
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-31

Viele Fragen

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