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Honorarberatung

Als Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, eine konkrete Honoraranfrage direkt an einen Sachverständigen des Bereichs "Leistungen und Honorare" zu stellen.

Zur Beantwortung derartiger Anfragen gibt es einen Pool von Sachverständigen.  Bei Beratungsbedarf können Sie sich unmittelbar an einen der unten genannten Berater wenden.

Haben Sie einen Sachverständigen ausgewählt, können Sie sich nunmehr direkt mit dem Berater in Verbindung setzen und an diesen Ihre konkrete Honoraranfrage richten. Dabei bitten wir Sie, zu Beginn der Beratung deutlich zu machen, dass Sie eine von der Architektenkammer Niedersachsen unterstützte Honorarberatung wünschen.

Der Sachverständige wird zunächst den voraussichtlichen Zeitaufwand der Bearbeitung sowie die voraussichtlich anfallenden Kosten schätzen. Sofern Sie mit den genannten Konditionen einverstanden sind, schließen Sie mit dem Sachverständigen einen entsprechenden Beratungs-(Gutachten)Vertrag. Der Gutachter führt nunmehr die Beratung durch und rechnet seine Leistung auf Stundenbasis Ihnen gegenüber ab. Dabei legen sämtliche Berater einen einheitlichen Stundensatz von 105,-- € zzgl. Mehrwertsteuer zugrunde. Weitere Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Kopierkosten etc.) werden nach den Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Die Vergütung ist durch Sie gegenüber dem Sachverständigen zu begleichen. Über die geleistete Zahlung erhalten Sie einen Quittungsbeleg.

Als Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen haben Sie dann die Möglichkeit, die Rechnung mit entsprechendem Quittungsbeleg unter Angabe Ihrer Bankverbindung einzureichen.

Im Anschluss erhalten Sie einen Betrag von 42,-- € pro Stunde der Bearbeitung des Sachverständigen als Zuschuss erstattet. Dieser Zuschuss ist allerdings begrenzt auf 10 Stunden bzw. auf einen Gesamtbetrag von 420,-- € und auf zwei Beratungen pro Kalenderjahr.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass der Honorarberatungsdienst nur für Honoraranfragen zu Forderungen unserer Mitglieder zur Verfügung steht. Eine Bezuschussung für eine Begutachtung zu Forderungen/Fragen Dritter (z.B. Arbeitgeber angestellter Architekten) ist nicht möglich.

Für weitere Informationen zum Honorarberatungsdienst sowie zum Verfahren steht Ihnen die Geschäftsstelle der Architektenkammer Niedersachsen zur Verfügung: Tel. 0511 28096-0.

Ripken, Jürgen, Architekt Dipl.-Ing.
Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten
30459 Hannover, Am Papehof 17
juergen.ripken@web.de

Siemon, Klaus-Dieter, Architekt Dipl.-Ing.**
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten
34246 Vellmar, Kasseler Str. 92
Tel. (0561) 97915050, Fax (0561) 97915051
weitere Niederlassung:
37520 Osterode, Am Breiten Busch 65
Tel. (05522) 124451, Fax (05522) 124452
info@architektenhonorar.de
www.architektenhonorar.de

Caspers, Thomas, Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing.
Sachverständiger für Leistungen und Honorare nach Teil II „Freianlagen“
Leistungen und Honorare nach Teil VI „GOP und LBP“
Leistungen und Honorare zur Dorferneuerung
37077 Göttingen, Jupiterweg 6
Tel. (0551) 71848, Fax (0551) 71382
t.caspers@t-online.de

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34

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