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Richtige Architekten haben blaues Blut

Nicht zwangsläufig. Macht aber nichts, denn auch Kammermitglieder ohne adlige Abstammung dürfen einen Titel tragen. Und zwar einen, der in der Öffentlichkeit be- und anerkannt ist – keine Fantasie-Konstruktionen wie Dipl.-Ing. Arch. oder Freiraum-Designer. Zur besseren Unterscheidung haben wir Ihnen einige Beispiele zusammengestellt.

Die Titel Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner sind echte Güte- und Qualitätssiegel – und ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz.

Denn diese geschützten Berufsbezeichnungen (selbstverständlich schließt dies die weibliche Form mit ein) darf nur führen, wer Mitglied in der Kammer und damit auch in die sogenannte Architektenliste eingetragen ist. Heißt: Wer einen dieser Titel führt, hat dokumentiert, dass er über das entsprechende Wissen, die notwendigen Fähigkeiten, ausreichende Praxiserfahrung sowie eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Somit kann der Verbraucher von diesen Personen qualitativ hochwertige Arbeit erwarten. Aus diesem Grund sorgt die Architektenkammer dafür, dass der Missbrauch dieser Berufsbezeichnungen sowie Zuwiderhandlungen gegen das Berufsrecht verfolgt werden.