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Auslobung

ZIELE DES STAATSPREISES

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, lobt seit 1996 alle zwei Jahre den Staatspreis für Architektur aus, seit 2002 in Kooperation mit der Architektenkammer Niedersachsen, der Berufsvertretung der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Verliehen wird der Preis im Rahmen eines feierlichen Festakts in Hannover. Es ist ein hohes Anliegen der Landesregierung, baukulturelle Leistungen in Niedersachsen durch vielfältige Unterstützung in breiter Form anzuregen und zu würdigen. In seiner inzwischen zwanzigjährigen Geschichte hat der Staatspreis wesentlich dazu beigetragen, weite Kreise in der Bevölkerung für die komplexen Zusammenhänge von Bauprozessen anhand architektonisch wie städtebaulich bedeutsamer Themen zu interessieren. Eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit, darunter die Präsentation der ausgezeichneten Arbeiten im Rahmen einer Wanderausstellung, macht den Staatspreis auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Er trägt erheblich dazu bei, das Bewusstsein für baukulturelle Qualität in Niedersachsen zu schärfen.

Der Niedersächsische Staatspreis für Architektur 2016 wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Architektur verliehen und steht in diesem Jahr unter dem Titel:

BAUEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT.

Die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Städte und Gemeinden hängt nicht zuletzt von einem attraktiven und menschlich gestalteten Lebensumfeld ab. Die Attraktivität der Quartiere und ihrer Infrastruktureinrichtungen zu sichern und auszubauen gehört zu den elementaren strategischen Aufgaben von Politik, Verwaltung sowie der planerischen Berufe. Infrastruktureinrichtungen definieren das Erscheinungsbild sowie die öffentliche Wahrnehmung und Wirkung eines Quartiers maßgeblich mit. Ihre planerische Qualität und architektonische Umsetzung im baukulturellen Kontext stellen bedeutende Qualitätsanker dar.

Der Wettbewerb richtet sein Augenmerk in diesem Jahr auf öffentlich genutzte Gebäude und Anlagen: Bildungs- und Kulturbauten, Sozial- und Gesundheitsprojekte, Versorgungsbauten, Freiflächengestaltungen sowie Bauten für Kommunikation und Verkehr sind kollektive  Aufenthaltsräume, Orte der kommunikativen Begegnung und erfüllen integrative Aufgaben des gesellschaftlichen Zusammenlebens – unabhängig davon, ob in öffentlicher, halböffentlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft realisiert. Die aktuellen sozialen und ökonomischen Prozesse der Globalisierung haben eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung vieler Lebensbereiche in regionalen und lokalen Strukturen zur Folge. Arbeit, Freizeit und Konsum finden zunehmend individualisiert und digitalisiert statt. Kollektive Zeitstrukturen lösen sich auf – „die Stadt wird räumlich und zeitlich ,entgrenzt‘” (Thomas Pohl: Entgrenzte Stadt. Räumliche Fragmentisierung und zeitliche Flexibilisierung in der Spätmoderne. [transcript] UrbanStudies, Bielefeld 2009, S. 11).

In der funktionalen Bedeutung öffentlich genutzter Räume kommt es immer wieder zu Verschiebungen, auf die Architektur und Stadtplanung reagieren müssen. Daher steht die planerische Qualität von Infrastruktureinrichtungen heute auch in einem direkten Verhältnis zu ihrer Anpassungsfähigkeit an aktuelle Erfordernisse. Ihre Gestaltqualität beeinflusst die Identität des Raums, sie prägt das soziale Umfeld und trägt in hohem Maß zur Lebensqualität vor Ort bei.

Mit dem Niedersächsischen Staatspreis für Architektur 2016 werden herausragende architektonische Leistungen im Kontext öffentlich genutzter Gebäude und Anlagen gewürdigt. Da ihre Entstehung ohne einen verantwortungsvollen und risikobereiten Bauherren kaum  denkbar ist, werden sowohl Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser als auch Bauherrinnen und Bauherren ausgezeichnet.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zugelassen sind hervorragende, bereits realisierte Objekte, die aus städtebaulicher, architektonischer oder/und landschaftsplanerischer Sicht die Ziele beispielhaft erfüllen. Die eingereichten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2011 und dem 29.02.2016 in Niedersachsen fertig gestellt worden sein. Teilnahmeberechtigt sind Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Bauherrinnen und Bauherren. Jede Person kann sich mit einem oder mehreren Objekten um den Staatspreis bewerben. Ausgeschlossen sind Objekte, die bereits bei einer der vergangenen Auslobungen des Staatspreises eingereicht wurden.

BEWERTUNGSKRITERIEN

Anwendung in Abhängigkeit der im Einzelfall vorliegenden Merkmale

STÄDTEBAULICHE QUALITÄTEN

  • Stadträumliche und stadtgestalterische Qualitäten
  • Umsetzung integrativer Aufgaben des gesellschaftlichen Zusammenlebens
  • besondere konzeptionelle,identitätsstiftende Überlegungen
  • Strahlkraft auf andere Bereiche der Umgebung /Stadtgesellschaft

GESTALTUNGSQUALITÄTEN

  • Qualität der architektonischen Gestaltung: Konstruktion, Proportion, Raumbild
  • Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit
  • Bedarfsgerechte Flexibilität und Variabilität
  • Innovationsgehalt
  • Gestalterische Wertigkeit / Detailausbildung

NUTZUNGSQUALITÄTEN

  • Bezug zum Standort / Identifikation
  • Akzeptanz bei Nutzern – Nutzerwert
  • Prozessorientierte Mitwirkung aller Betroffenen
  • Ressourcenschonung sowie wirtschaftlicher Einsatz von Materialien (Nachhaltigkeit)
  • Erweiterbarkeit und Entwicklungsfähigkeit


JURY

Die Jury wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung in Abstimmung mit der Architektenkammer Niedersachsen benannt. Die oder der
Vorsitzende wird zu Beginn der ersten Sitzung gewählt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, im Falle
der Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende zwei Stimmen. Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.


BESETZUNG DER JURY

  • je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen des Niedersächsischen Landtags
  • Vertreterin oder Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Vertreterin oder Vertreter der Architektenkammer Niedersachsen
  • Vertreterin oder Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
  • Vertreterinnen oder Vertreter mit Bezug zum jeweiligen Staatspreis-Thema
  • Vertreterin oder Vertreter Architektur Hochschule / Wissenschaft
  • drei Vertreterinnen oder Vertreter aus den Bereichen Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung


AUSZEICHNUNGEN

Der Staatspreis besteht aus einer Urkunde und einer Plakette. Alle nominierten Objekte
werden mit einer Urkunde ausgezeichnet. Alle Auszeichnungen werden im Rahmen eines feierlichen Festakts verliehen.