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Informationen für private Auftraggeber

Die Architektenkammer Niedersachsen empfiehlt, Wettbewerbe nach bundesweit einheitlichen Spielregeln durchzuführen, weil Auslobern und Teilnehmern hiermit größtmögliche Verfahrens- und Rechtssicherheit garantiert ist.

Auf Grundlage einer langen deutschen Wettbewerbstradition wurden die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 entwickelt, die als schlanke, einfach handhabbare Wettbewerbsordnung die vergaberechtlichen Aspekte mit berücksichtigt. Umfangreiches Material mit Hinweisen und Beispieltexten für die Auslobung eines Wettbewerbs finden Sie unten stehend.

Möchten Sie einen Wettbewerb ausloben, so berät die Architektenkammer Niedersachsen Sie kostenlos:

  • welches Verfahren für Ihre Planungsaufgabe geeignet ist,
  • wie Sie die Teilnehmer finden,
  • wie lange der Wettbewerb dauert,
  • was er kostet
  • usw.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Wettbewerbsberatung interessiert sind.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 die verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für unzulässig erklärt. Dieses Urteil setzt nicht die HOAI als Ganzes außer Kraft, wirft aber eine Reihe von Fragen auf. Ob etwa das in Vergabeverfahren existierende Prinzip des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erhalten bleibt, wird im Infopapier der Bundesarchitektenkammer geklärt:

Leistungswettbewerb bei der Vergabe

Kontakt
Architekt Dipl.-Ing. Andreas Rauterberg
Hauptreferent
+49 511 28096-20

Broschüre

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