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Sachverständige

Das Bauwesen ist durch eine fortschreitende Technisierung und die wachsende Zahl an zu beachtenden Vorschriften gekennzeichnet. Streit über die Art und Weise der Bauausführung, über Mängel, Nachträge und Abrechungsfragen ist regelmäßig unvermeidbar.

Kommt es zum Konflikt, sind die Beteiligten (Bauherr, Architekt, Bauunternhemen u.a.) oft nicht in der Lage, eine Klärung ohne externe Hilfe herbeizuführen. Auch bei Immobilengeschäften ist die Einschätzung des Objekts durch einen Experten regelmäßig unverzichtbar. Der Sachverständige bietet den Parteien an dieser Stelle eine fachlich unabhängige Beratung und Beurteilung – vor allem durch die Erstellung von Gutachten.

Die Bezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt. Demnach darf sich grundsätzlich jeder – auch ohne einen Befähigungsnachweis – als Sachverständiger bezeichnen. Von diesen selbsternannten Sachverständigen ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu unterscheiden. Diese Sachverständigen werden von einer staatlich legitimierten Institution – beispielsweise einer Architekten-, Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer – nach strenger Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung durch ein unabhängiges Gremium für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und ist verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben. Die bestellenden Institutionen wachen über die Einhaltung dieser Pflichten. Somit ist ein hohes Maß an Qualität und Verbraucherschutz sichergestellt.

Viele Architekten in allen Teilen Niedersachsens sind als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen unterstützt Sie die Architektenkammer Niedersachsen. Auf diesen Seiten finden Sie Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten, die als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt sind. Wählen Sie ein Bestellungsgebiet aus der folgenden Liste:

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Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34

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