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Das kosten Architekten

Das Honorar des Architekten richtet sich nach der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI begünstigt einen Wettbewerb, bei dem es nicht nur um das billigste Angebot, sondern vor allem um die beste Planungsleistung geht. Gebäude, die von Architekten geplant werden, besitzen daher eine hohe Qualität. Das ist von Vorteil für Sie, für den Architekten und die Gesellschaft.

Die Transparenz der HOAI führt dazu, dass Sie wissen was Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, das der Architekt Ihnen erklären kann – und sollte. Der Architekt erhält einen fairen Preis für seine Arbeit. Dafür verzichtet er auf alle Einnahmequellen, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen könnten, etwa die Erbringung von Bauleistungen oder die Vermittlung von Grundstücken. Das erst versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen.

Das Honorar ist abhängig:

  • Von den anrechenbaren Kosten.
    Dies sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes.
  • Von der Schwierigkeit der Bauaufgabe.
    Ein Veranstaltungsgebäude mit komplizierter Konstruktion und Technik ist natürlich aufwendiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
  • Vom Umfang der Leistungen.
    Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual abgerechnet.
  • Von Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten.
    Die bis vor kurzem in der HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsätze sind nach einer EuGH-Entscheidung 2019 jedoch nicht mehr verbindlich.

Jeder Bau unterteilt sich in verschiedene Phasen: Von der Grundlagenermittlung über die Vorplanung bis zur Genehmigungsplanung, von der Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe und die Objektüberwachung bis hin zur Bauabnahme, Objektbetreuung und Dokumentation. Diesen diversen Schritten hin zu einem fertigen Bau sind so genannte Leistungsphasen zugeordnet, mit denen Architekten ihre Arbeit für den Bauherren beschreiben und ihr Honorar ermitteln. Sie sind als Bauherr dem Architekten gegenüber nicht verpflichtet, bei einer Beauftragung alle Leistungsphasen als Paket zu vergeben. Sie können diese auch einzeln beauftragen. Ebenfalls in der HOAI geregelt sind Abschlagszahlungen.

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Markus Prause
Hauptreferent
+49 511 28096-32