Der Deutsche Bundestag hat am 7.7.22 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Teil dieses sehr umfangreichen Gesetzespakets war auch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Bereits Ende April zeigte ein Entwurf der Bundesregierung auf, dass die Anhebung des gesetzlichen Mindeststandards für Neubauten auf den Effizienzhaus 55 Standard (EH55) vorgesehen war. Die nun vom Bundestag beschlossenen GEG-Änderungen weichen jedoch in einem entscheidenden Punkt davon ab: Zwar soll die für 2023 geplante Verschärfung des Neubaustandards auf EH55 tatsächlich kommen. Allerdings soll diese nun ausschließlich über eine Anhebung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf vollzogen werden. Doch auf die notwendige Verschärfung der Anforderungen an den Wärmeschutz wird hingegen verzichtet. So hat es der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie vorgeschlagen (Drucksache 20/2580) und gestern mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) kritisiert die vom Bundestag am 7.7.2022 beschlossenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Denn der ursprünglich von der Bundesregierung angedachte und aus Sicht der BAK folgerichtige Schritt einer Anhebung des gesetzlichen Neubaustandards auf EH55 wird dadurch verwässert, dass auf eine Verschärfung der Anforderungen an den Wärmeschutz komplett verzichtet wurde.
Der Fokus auf den Primärenergiebedarf und die damit verbundene Stärkung klimafreundlicher Wärmetechnologien ist nur eine Seite der Medaille. Denn es gilt nicht nur die Klimakrise und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu lösen, sondern auch die aktuelle Energiekrise zu bewältigen. Es gilt, die Bürgerinnen und Bürger vor explodierenden Heizkosten zu schützen. Um dieses Problem an der Wurzel zu packen, braucht es Gebäude, die eben nicht nur erneuerbar beheizt, sondern vor allem sparsam sind. Und dafür wiederum braucht es zeitgemäße Wärmeschutzanforderungen bei Neubauten. Denn andernfalls zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner für die schlechten Wärmestandards. Und schließlich darf neben der sozialen Dimension nicht die ökologische vergessen werden. Denn auch erneuerbare Energien haben einen ökologischen Preis. Und dieser sollte durch sparsamen Einsatz möglichst geringgehalten werden.
Die BAK hat sich nach Bekanntwerden des dem Bundestag vorgelegten GEG-Vorschlags umgehend mit einer kritischen Stellungnahme an die Fraktionen des Bundestags gewandt.
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