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Niedersächsisches Ministerialblatt

| Fachmeldungen

Bauaufsicht; Führung des Baulastenverzeichnisses

Gem. RdErl. d. MW u. d. MI v. 23.09.2025 – MWRef65-24000/00/11/81-0006 –

…"1. Baulasterklärung
Die Baulasterklärung muss die Bezeichnung des zu belastenden Grundstücks oder der zu belastenden
Flurstücke eines Grundstücks so enthalten, wie sie sich aus dem Liegenschaftskataster ergibt…

2. Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis besteht aus den Baulastenblättern. Das Baulastenblatt kann mehrere Seiten
umfassen…"

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