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Neue Rahmenbedingungen zur Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland

| Fachmeldungen

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.

Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation. Für Unternehmen eröffnet dieses Gesetz beschleunigte Verfahren und neue Beratungsangebote.

Die unten zum Download stehende Broschüre informiert ausführlich zu diesem Thema.