Seit 21. April 2022 werden Neubauten nur noch gefördert, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufe 40 auch den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen. Dies wird voraussichtlich bis Ende 2022 gelten. Eine Deckelung des Fördertopfes ist dieses Mal nicht vorgesehen.
Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann seit dem 21. April 2022 nur noch Anträge für die für die Effizienzhaus-Stufe 40 (für Wohngebäude) bzw. für die Effizienzgebäude-Stufe 40 (für Nichtwohngebäude) mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch.
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit in Höhe von 12,5 Prozent der Kosten. Die Höchstgrenze beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Millionen Euro bei Nichtwohngebäuden. Eine Deckelung des Fördertopfes ist dieses Mal nicht vorgesehen.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundebauministerium als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen. Erst nach Fertigstellung des Baus und nach Vorlage von Nachweisen, dass die tatsächlich realisierten Qualitäten den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms entsprechen, kann ein Gebäude zertifiziert werden.
Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits in 2021 gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude erst seit April 2022 möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von
Nachhaltigkeitsleistungen. Alle Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" findet man auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Allgemeine Anforderungen entsprechend einem zugelassenen Nachhaltigkeitsbewertungssystem: Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems. Kurz gesagt: Der Nachweis erfolgt in Form einer regulären Zertifizierung. Das QNG baut dabei auf im Markt existierenden Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen auf. Bislang sind verschiedene Bewertungssysteme für Wohngebäude und neuerdings auch für Nichtwohngebäude registriert und als Bewertungsgrundlage zugelassen; u.a. von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und vom Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh).
Besondere Anforderungen entsprechend Anlage 3 des QNG-Handbuchs: Neben den Anforderungen des entsprechenden Nachhaltigkeitsbewertungssystems werden im Rahmen der „besonderen Anforderungen“ weitere Anforderungen gestellt (für Neubau von Wohngebäuden sowie Neubau und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden siehe Anlage 3 des Handbuches „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“).
Zertifizierungsstellen bescheinigen die Einhaltung der Anforderungen: Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gilt als erfüllt, wenn die allgemeinen und besonderen Anforderungen des QNG eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle wie der DGNB und des NaWoh bestätigt wurde.
Bisher in 2022 erfolgte Änderungen in der Gebäudeförderung
Förderstopp am 24. Januar 2022: Am 20. April ging die Gebäudeförderung für Neubauten nach einer mehrmonatigen Pause wieder an den Start. Diese war seit 24. Januar 2022 vorübergehend ausgesetzt worden, nachdem aufgrund einer Antragsflut und fehlender Finanzmittel die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank abrupt gestoppt werden mussten.
Wiederaufnahme der Neubauförderung im April: Zwar wurde die Gebäudeförderung im Bereich Sanierung am 22. Februar 2022 wieder aufgenommen. Im Bereich Neubau war bis Anfang April unklar, wann genau und unter welchen Bedingungen die Förderung wieder aufgenommen wird. Am 06. April gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) schließlich bekannt, wie es mit der Neubauförderung weitergehen soll. Vorgestellt wurde dabei folgendes dreistufiges Vorgehen:
- Stufe 1 ab dem 20. April 2022: Fortsetzung der bisherigen EH-40-Neubauförderung mit Änderungen (bereits wieder eingestellt)
- Stufe 2 bis Ende 2022: EH-40-Neubauförderung nur noch mit NH-Klasse
- Stufe 3 ab Anfang 2023: Neues Programm "Klimafreundliches Bauen"
Fördermittel für Stufe 1 der Neubauförderung bereits am 20. April, nur wenige Stunden nach Wiederaufnahme ausgeschöpft: Die 1. Stufe der Neubauförderung, d.h. die mit einigen Änderungen versehene Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 40 wurde am 20. April 2022 wieder aufgenommen. Allerdings mit halbierten Fördersätzen, nur noch als Kreditvariante und mit einem Fördervolumen von nur einer Milliarde Euro. Aufgrund des seit Januar bestehenden Rückstaus an Neubauförderanträgen und der damit verbundenen hohen Nachfrage waren die bereitgestellten Fördermittel schon nach wenigen Stunden komplett ausgeschöpft. Bereits zugesagte Anträge sind jedoch nicht betroffen.
Seit 21. April Stufe 2 – nur noch Neubauten mit Nachhaltigkeitssiegel gefördert: Seit dem 21. April 2022 ist die zweite Stufe der Neubauförderung mit dem Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit in Kraft. Damit ist eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) möglich. Diese Stufe soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Ab Januar 2023 soll dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit ablösen.
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007 zur Website der KfW.
Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet das BMWK hier.
Ansprechpartner: Jörg Schumacher, Leiter des BAK-Referats Nachhaltigkeit
Telefon: 0049 (30) 26 39 44 64, E-Mail: schumacher@bak.de