Die Bayerische Architektenversorgung erweitert zum 1. Januar 2026 die Handlungsspielräume beim Renteneintritt: Künftig besteht die Möglichkeit, den Bezug des Altersruhegelds über die Regelaltersgrenze hinaus aufzuschieben.
Neue Option mit großer Wirkung
Bislang endete mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch die aktive Mitgliedschaft und damit auch die Möglichkeit, Beiträge an das Versorgungswerk zu entrichten. Zwar durfte weiterhin gearbeitet werden, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wurde – doch konnte keine rentensteigernde Wirkung mehr erzielt werden.
Was ändert sich durch den Aufschub?
Wer sich für den Aufschub entscheidet, bleibt über die Regelaltersgrenze hinaus aktives Mitglied und entrichtet weiterhin Beiträge aus seinem Erwerbseinkommen an die Bayerische Architektenversorgung. Der Rentenbeginn verschiebt sich entsprechend nach hinten, maximal bis Alter 70. Dadurch und durch die längere Einzahlungsdauer steigt die spätere Rentenhöhe spürbar.
Wichtig: Der Aufschub ist keine Pflicht, sondern eine Option für alle, die ab dem 2. Oktober 1959 geboren sind, länger beruflich aktiv bleiben möchten und dabei ihre Versorgung weiter ausbauen wollen. Er schafft zusätzliche Gestaltungsspielräume beim Übergang in den Ruhestand, ohne bestehende Rechte einzuschränken.
Weitere Informationen und Planungshilfe
Wie sich der Aufschub konkret auf die spätere Rentenhöhe auswirkt, lässt sich mit wenigen Klicks ermitteln: Der Online-Rentenrechner auf der Website der Bayerischen Architektenversorgung ermöglicht eine unverbindliche Vergleichsberechnung vor und nach dem Aufschub.
Weitere Informationen zum Aufschub einschließlich eines Erklärvideos sowie des Rentenhochrechners finden Sie auf unserer Homepage: www.barchv.de/Mitgliedschaft-und-Beitrag/Aufschub-des-Altersruhegelds
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Architektenversorgung