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Einführung elektronisches Baugenehmigungsverfahren bei der LHH

| Fachmeldungen

Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover ist startklar für das elektronische Baugenehmigungsverfahren

Ab sofort können Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ihre Bauanträge elektronisch unter ebgv.hannover-stadt.de in unserem virtuellen Bauamt einreichen.

Die Bauherrinnen und Bauherrn und Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser finden zudem unter www.Hannover.de/Bauordnung-LHH weitere Informationen sowie ein Erklärvideo zur digitalen Bauantragsstellung.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Übergangsvorschrift des § 86 Abs. 8 NBauO zum 31.12.2023 auch die Möglichkeit endet, Anträge in den in § 3a NBauO genannten Antragsarten in Papierform bei uns einzureichen. Ab dem 01.01.2024 sind die Bauherrinnen und Bauherrn und die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser deshalb verpflichtet, die Bauanträge unter den Voraussetzungen des § 3a NBauO und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung elektronisch und unter Verwendung eines entsprechenden Nutzerkontos bei Bund ID bei uns einzureichen. Werden Anträge in den in § 3a NBauO genannten Antragsarten gleichwohl in Papierform eingereicht, sind wir gehalten, diese unter Hinweis auf die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Antragstellung zurückzusenden.

Sollten Sie als Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser weitere Rückfragen haben, können Sie diese gern richten an Support.EBGV@Hannover-Stadt.de.