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Bauordnungsamt führt elektronische Sachbearbeitung ein

| Fachmeldungen

Elektronisch und damit schneller und unkomplizierter sollen Bauanträge künftig in Stade gestellt werden können

Elektronisch und damit schneller und unkomplizierter sollen künftig Bauanträge gestellt werden können, so sieht es die novellierte Niedersächsische Bauordnung vor, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Das Bauordnungsamt des Landkreises Stade begann am 3. Januar mit der Umstellung der Fachverfahren auf die digitale Sachbearbeitung, damit sämtliche bauordnungsrechtliche Verfahren, wie etwa Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen, auf elektronischem Wege erfolgen können.

Doch zunächst gibt es eine Übergangsphase. Der Landkreis Stade bietet als untere Bauaufsichtsbehörde seit dem 1. Januar keine elektronische Antragstellung über Nutzerkonten/Servicekonten an, erklärt Kreisbaurätin Madeleine Pönitz: „Die Sachbearbeitung des Baugenehmigungsverfahrens wird im Rahmen dieser rechtlichen Neuerung aber ab sofort im Testbetrieb rein elektronisch erfolgen.“ Mit Einführung der elektronischen Akte werden die eingehenden Anträge digital geprüft.

Die gesetzliche Übergangsfrist für die elektronische Antragstellung läuft bis Ende 2023. Die einzelnen Bauaufsichtsbehörden werden öffentlich bekannt geben, wann und in welchem Umfang die neuen Kommunikationswege für die digitale Antragstellung über ein Nutzerkonto bei ihnen eröffnet werden.

Der Landkreis Stade bietet bis zur Bereitstellung einer nutzerkontenbasierten elektronischen Antragstellung zwei weitere Wege zur Antragstellung an. Der Antrag und die Bauvorlagen sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auf einem Datenträger beim Bauordnungsamt einzureichen.

Alternativ kann auch ein unterzeichneter Papierantrag mit allen nach der Bauvorlagenverordnung erforderlichen unterzeichneten Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung und einem Datenträger mit den Dokumenten eingereicht werden. Der Datenträger muss dann sämtliche Formulare und Bauvorlagen enthalten, die in Papierform vorgelegt wurden. Diese müssen nicht unterzeichnet oder qualifiziert signiert sein, da die Papierform die elektronische qualifizierte Signatur ersetzt.

Die Beteiligung der Gemeinden und die Anforderung von Stellungnahmen Dritter erfolgt nun digital, so dass eine sternförmige Beteiligung möglich ist, so Madeline Pönitz weiter: „Dadurch müssen die Beteiligungen nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten.“

Der Entwurfsverfasser kann wiederum im Bauportal online den Verfahrensstand einsehen. Nach Abschluss der Prüfung wird die Baugenehmigung elektronisch erteilt und steht den Antragstellern digital zur Verfügung. Der Landkreis Stade bittet dabei um Beachtung der novellierten Niedersächsischen Landesbauordnung und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung.