Im Niedersächsischen Ministerialblatt (S. 128 ff.) ist eine Bekanntmachung zur Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen im Sinne des BauGB zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes erschienen. Es geht hierbei um das Programmjahr 2023. Um Städtebaufördermittel zu beantragen, müssen die Unterlagen bis zum 1. Juni 2022 dem Umweltministerium vorliegen.
Alle Informationen im Ministerialblatt Nr 2/22 vom 20.01.22