Weiter zum Inhalt

Zwischen KI und Baukultur

| Kammer aktuell

Kammer vor Ort im Kunsthaus Göttingen

Foto: AKNDS

Kunst, Architektur und Zukunftsfragen: Einen inspirierenden Rahmen bot das Kunsthaus Göttingen für die jüngste Ausgabe von „Kammer vor Ort“. Rund 70 Mitglieder aus der Region waren am 28. Oktober der Einladung der Architektenkammer Niedersachsen gefolgt und sorgten für ein volles Haus. Regionalbeauftragte Heike Klankwarth begrüßte die Gäste inmitten zeitgenössischer Kunst. Besonders eindrucksvoll: die Fotoausstellung des international renommierten Fotografen Martin Schoeller, dessen großformatige Porträts Menschen und ihre Geschichten in den Mittelpunkt rücken. Daneben waren Handzeichnungen des Jazzmusikers Miles Davis zu sehen. Ein außergewöhnlicher Ort also, um über Kreativität, Verantwortung und die Zukunft des Berufsstands zu diskutieren. 

Inmitten dieser Exponate stieß der Vortrag von Eric Sturm zum Thema „KI für Architekturbüros“ auch in Göttingen auf großes Interesse. Der Experte für digitale Kommunikation zeigte anhand zahlreicher praktischer Beispiele, wie Künstliche Intelligenz den Arbeitsalltag in Planungsbüros schon heute erleichtern kann. Ob Recherche, Texterstellung, Bildbearbeitung, Visualisierung oder Büroorganisation – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und entwickeln sich rasant weiter. Sturm machte Mut, die neuen Werkzeuge selbst auszuprobieren, ihre Möglichkeiten auszuloten und dabei stets die fachliche Kontrolle zu behalten. „Denn KI kann Prozesse beschleunigen und Routineaufgaben übernehmen, die planerische Kompetenz, Kreativität und Verantwortung der Architektinnen und Architekten ersetzt sie jedoch nicht“, davon ist der Kommunikationsexperte überzeugt.

Im Anschluss wechselte der Blick von der digitalen Zukunft zu den aktuellen berufspolitischen Herausforderungen. Hauptgeschäftsführer Dr. Mathias Meyer moderierte das Gespräch mit Kammerpräsident Robert Marlow und Heike Klankwarth. Ein Thema war die geplante Reform des europäischen Vergaberechts. Die EU-Kommission will die bisherigen Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzen, ein Vorhaben, das innerhalb des Berufsstands durchaus kritisch gesehen wird. Denn anders als eine Richtlinie müsse eine solche Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Bestehende nationale Regelungen könnten dadurch verdrängt und bewährte Gestaltungsspielräume eingeschränkt werden, erklärte Kammerjustitiar Markus Prause. Und gerade für die überwiegend kleinen und mittelständischen Planungsbüros in Deutschland wäre das problematisch. Daher fordere die Bundesarchitektenkammer, Qualitätskriterien, faire Wettbewerbsbedingungen und die mittelstandsfreundliche Vergabe von Planungsleistungen weiterhin sicherzustellen. 

Auch die Frage, wie die Kammer ihre Mitglieder bei öffentlichen Ausschreibungen unterstützen könne, kam zur Sprache. Mit dem neuen Vergabekompass, der ab Anfang November für Kammermitglieder kostenlos online zugänglich sei, solle mittelfristig auch ein Tool verbunden sein, das Kooperationen unterstütze, so Marlow. Damit werde auch kleineren Büros die Möglichkeit gegeben, sich an Verfahren zu beteiligen, zu denen ihnen ursprünglich aufgrund fehlender Referenzen der Zugang verwehrt gewesen wäre.

Ein weiteres Thema war die anhaltende Wohnungsbaukrise und die Frage, wie das Bauen wieder einfacher und bezahlbarer werden kann. Neben dem Bau-Turbo, seriellen Bauweisen und dem „Niedersächsischen Weg“ wurde insbesondere der Gebäudetyp-e kontrovers diskutiert. Der Ansatz soll es ermöglichen, auf bislang übliche, aber nicht zwingend notwendige Baustandards zu verzichten und dadurch Kosten zu senken. Der vorgestellte Referentenentwurf sieht dafür einen gesetzlichen Basisstandard vor, den Bauvertragsparteien ausdrücklich vereinbaren können. Die Diskussion zeigte jedoch auch die Schwierigkeiten: Welche Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sind vertretbar? Wie weit reichen die Aufklärungspflichten der Planenden? Und welche Haftungsrisiken bleiben bestehen? Gerade hier wurde deutlich, dass der Wunsch nach einfacheren Lösungen mit rechtlicher Sicherheit einhergehen müsse, so die einhellige Meinung der Teilnehmenden. 

Ein besonders kritisch diskutiertes Thema war die geplante Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Zwar sei das Ziel der Landesregierung, Verfahren zu vereinfachen und Kommunen zu entlasten, grundsätzlich nachvollziehbar, so Marlow. Der vorliegende Entwurf gehe jedoch deutlich zu weit und gefährde den Erhalt wertvoller historischer Bausubstanz. Besonders problematisch: Die geplante Einschränkung des Schutzes von Gebäudeensembles, der sich künftig teilweise nur noch auf das äußere Erscheinungsbild beschränken soll. Dabei liege der baukulturelle Wert historischer Gebäude häufig gerade auch in ihren inneren Strukturen, Grundrissen und Materialien, so ein Teilnehmer. Kritisiert wurde zudem, dass die Erhaltungspflichten der öffentlichen Hand gelockert und die fachlichen Beteiligungsmöglichkeiten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege eingeschränkt werden sollen. Die Kammer fordere deshalb deutliche Nachbesserungen, betonte der Kammerpräsident 

Zum Abschluss wurde es persönlich. Auf die Frage, wie er auf die vergangenen Jahre seiner Präsidentschaft zurückblicke und was er sich für das letzte Jahr seiner Amtszeit wünsche, zog Robert Marlow eine positive Bilanz: „Wir haben viel erreicht, das finde ich richtig gut.“ Besonders hob er die Regionalarbeit hervor, durch die die Kammer in ganz Niedersachsen deutlich präsenter und nahbarer geworden sei – und was seiner Ansicht nach auch noch weiterentwickelt werden könne. Einen konkreten Wunsch für das kommende Jahr hatte er ebenfalls: die Erweiterung des § 85 a NBauO. Die dort vorgesehenen Erleichterungen sollten nicht nur für Aufstockungen, sondern auch für einfache Sonderbauten, wie z. B. bis zu zweigeschossige Gemeindehäuser, Kitas, Schulen etc. und für Gebäudeerweiterungen gelten. „So können beispielsweise Einfamilienhäuser leichter zu Wohnraum für mehrere Generationen weiterentwickelt und in die postfossile Zukunft überführt werden. Ein Ansatz, der Bestandserhalt, Ressourcenschonung und neue Wohnformen sinnvoll miteinander verbindet,“ so Marlow.

Beim anschließenden Umtrunk mit kleinem Imbiss im dritten Obergeschoss des Kunsthauses blieb reichlich Gelegenheit, die Gespräche in entspannter Atmosphäre fortzusetzen. Ein gelungener Abschluss eines Nachmittags, der einmal mehr zeigte, wie wichtig der persönliche Austausch zwischen Kammer, Mitgliedern und Kollegenschaft ist.

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
Hinweis

ARCHITEKTURPOSITIONEN im Wintersemester 2026/2027

Semesterplan der Vortragsreihe des Departments Architektur der TU Braunschweig steht fest – eingeladen sind alle.
Bundesarchitektenkammer informiert

Aktuelle Strukturbefragung der Kammermitglieder liefert neue Zahlen zur Lage des Berufsstands

Die aktuelle Strukturbefragung der Architektenkammern unter über 14.000 selbstständigen und angestellten Kammermitgliedern zeichnet ein differenziertes Bild der wirtschaftlichen Lage des Berufsstands. Für das Berichtsjahr 2025 gibt es neue Erkenntnisse zur Bedeutung der HOAI sowie zur Entwicklung von Gehältern, Büroumsätzen, Kosten und Überschüssen. Die Befragung beleuchtet zudem die Nutzung von KI durch Architekten in Planungsbüros und der Bauwirtschaft.