Weiter zum Inhalt

Relevanz von Honorarangeboten in der Vergabe

| Fachmeldungen aktuell

Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist zunehmend zu beobachten, dass das Honorarangebot zum wesentlichen oder sogar ausschließlichen Vergabekriterium gemacht wird. Das kommt selbst im Regelungsbereich der VgV vor, obwohl das öffentliche Vergaberecht hier eindeutig auf den Leistungswettbewerb abstellt. Der Vergabegrundsatz gilt damit auch im Unterschwellenbereich, dennoch ist das Phänomen reiner Honorarabfragen dort schon länger zu beobachten. Dies geschieht oft gegen die Überzeugung der Mitarbeitenden in den Bauverwaltungen, die entsprechende Vorgaben ihrer Vergabestellen umsetzen müssen, denen die baufachlichen Zusammenhänge gar nicht immer klar sind.

Die Bundesarchitektenkammer hat nunmehr eine Argumentationshilfe herausgebracht, in der anschaulich dargestellt wird, warum der Honorarwert beim Bauen eine allenfalls untergeordnete Rolle spielen darf. Sie richtet sich insbesondere an Vergabestellen und Bauverwaltungen der öffentlichen Hand und kann abgerufen werden unter nachfolgendem Link.

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
Jetzt mitmachen!

BFB-Konjunkturbefragung gestartet

Gestartet

Neu seit 01.09.2026: Das Mitgliederportal des Versorgungswerks ist online

Digital, sicher und rund um die Uhr verfügbar – seit dem 01.09.2026 steht Ihnen das Mitgliederportal der Bayerischen Architektenversorgung zur Verfügung.