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Neue Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten veröffentlicht

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Foto: AdobeStock Rüdiger Fanslau

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB erlassen. Sie legt fest, welche Städte und Gemeinden in Niedersachsen künftig als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten und ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2022. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Zur Veröffentlichung: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 59 vom 9. Juli 2026 – Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB. https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2026/59/0/nds-gvbl-2026-59.pdf

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