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„Bauturbo“: Beschleunigen – aber mit klaren Leitplanken

| Kammer aktuell

Mit 370 Teilnehmenden startete der erste Kammer-Cappuccino des Jahres 2026 in ein Thema, das die Planungspraxis aktuell stark bewegt: der sogenannte „Bauturbo“. Im Mittelpunkt stand die zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretene, bis Ende 2030 befristete Novelle des Baugesetzbuchs.

Mit 370 Teilnehmenden startete der erste Kammer-Cappuccino des Jahres 2026 in ein Thema, das die Planungspraxis aktuell stark bewegt: der sogenannte „Bauturbo“. Gastgeber Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, begrüßte die Runde am 8. Januar.

Drei Paragrafen, ein Ziel: schneller Wohnungsbau

Im Mittelpunkt stand die zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretene, bis Ende 2030 befristete Novelle des Baugesetzbuchs. Gwendolyn Kusters, Vorstandsmitglied der Architektenkammer Niedersachsen und Landschaftsarchitektin bei der Stadt Garbsen, ordnete die neuen Regelungen ein. Der „Bauturbo“ bündelt im Kern drei Paragrafen (§ 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 246e BauGB), die Abweichungen von Bebauungsplänen, vom Einfügungsgebot sowie – im weitreichendsten Fall – Vorhaben ohne klassische Bauleitplanung ermöglichen sollen. Ziel ist es, zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum schneller zu realisieren.

Ein entscheidender Punkt dabei: Nichts geht ohne das Einverständnis der Gemeinde. Dieses Einvernehmen ist kein formaler Akt, sondern setzt eine inhaltliche Prüfung voraus – und genau hier beginnen die Herausforderungen für Kommunen wie Planende.

Kommunale Praxis: Garbsen setzt auf Grundsatzbeschlüsse

Thomas Henrici, Fachbereichsleiter Bauberatung, Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Garbsen, gab einen Einblick in die kommunale Umsetzung. Garbsen bereitet derzeit einen politischen Grundsatzbeschluss vor, der festlegt, wie der Bauturbo angewendet werden soll. Ziel ist es, Entscheidungen zu entindividualisieren und klare Leitplanken zu schaffen.

Konkret sieht der Ansatz vor, dass Abweichungen nach § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt werden können. Größere Vorhaben nach § 246e hingegen sollen aufgrund ihrer Tragweite weiterhin durch politische Gremien beschlossen werden. Damit sollen Transparenz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit gewährleistet werden – sowohl für Investoren als auch für die Verwaltung.

Prüfkriterien statt Einzelfallentscheidungen

Ein zentrales Thema der Diskussion waren die inhaltlichen Prüfkriterien, die Kommunen entwickeln müssen. In Garbsen gehören dazu unter anderem:

  • Anteile und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum,
  • Schutz von Orts- und Landschaftsbild,
  • Berücksichtigung von Nachbarschaftsbelangen, Verkehr und Lärmschutz,
  • Klimafolgenanpassung, etwa durch qualifizierte Freiflächengestaltungspläne,
  • nachhaltige Energieversorgung ohne fossile Brennstoffe sowie
  • verbindliche Bauverpflichtungen, damit genehmigte Projekte auch tatsächlich realisiert werden.

Diese Kriterien sollen verhindern, dass der Bauturbo zulasten von Umwelt, Stadtbild oder sozialer Infrastruktur geht – und zugleich die oft jahrelangen Verfahren der Bauleitplanung deutlich verkürzen.

Frühzeitiger Dialog als Schlüssel

Ein wiederkehrender Appell richtete sich an Architektinnen, Architekten und Investoren: Der Bauturbo ersetzt nicht den Dialog. Im Gegenteil. Gerade wegen der kurzen Entscheidungsfristen – Stichwort Genehmigungsfiktion nach drei Monaten – ist ein frühzeitiges, informelles Gespräch mit der Kommune entscheidend. Wer erst mit dem Bauantrag den Kontakt sucht, riskiert eine Ablehnung aus formalen oder noch ungeklärten Gründen.

Auch Fragen aus dem Chat – etwa zur Rolle von Bauvoranfragen, zur Zuständigkeit von Räten oder zur Anwendung im Außenbereich – machten deutlich, dass vielerorts noch Klärungsbedarf besteht. Die Teilnehmenden wurden daher ausdrücklich auf die bundesweiten „Umsetzungslabore“ hingewiesen, in denen Praxisbeispiele, FAQs und kommunale Lösungsansätze vorgestellt werden.

Chance mit Verantwortung

Ist der Bauturbo Erleichterung oder zusätzliche Belastung? Die Antwort fiel differenziert aus. Ja, der Aufwand für Kommunen ist zunächst hoch. Leitlinien müssen erarbeitet, politische Beschlüsse gefasst und neue Abläufe eingeübt werden. Langfristig jedoch kann das Instrument helfen, Wohnungsbau zu beschleunigen und zugleich qualitative Standards zu sichern.

Der Kammer-Cappuccino zeigte eindrücklich: Der Bauturbo ist kein Freifahrtschein, sondern ein Werkzeug. Wie wirkungsvoll es wird, hängt maßgeblich davon ab, wie gut Kommunen, Politik und Planende miteinander im Gespräch bleiben – mit Verständnis für die jeweiligen Rollen und mit dem gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen, qualitätsvollen Stadtentwicklung.

Weitere Informationen

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
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