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Bundestag verabschiedet Vergabebe­schleuni­gungs­gesetz: Ein ausgewogener Kompromiss mit Luft nach oben

| Fachmeldungen aktuell

Berlin: Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den politischen Willen zur Modernisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren und sieht in dem Gesetz einen vertretbaren Kompromiss – auch wenn in einzelnen Punkten noch Verbesserungspotenzial besteht.

Beschleunigung als gemeinsames Ziel

Das Gesetz zielt darauf ab, Vergabeverfahren insbesondere auf Bundesebene zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Die BAK unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich: Die vorgesehenen Regelungen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau sind dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Losweise Vergabe bleibt Grundprinzip – mit gezielten Ausnahmen

Positiv zu werten ist, dass die grundlegende Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose erhalten bleibt. Damit wird der Mittelstandsschutz als Kernelement des Vergaberechts gewahrt. Für bestimmte Fördermittel – insbesondere aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz – werden vereinfachte Verfahren möglich, um Investitionen zügig zu mobilisieren. Die BAK hält dies für pragmatisch und zielorientiert, sofern dabei nicht dauerhaft Strukturen geschaffen werden, die unabhängige Planerinnen und Planer systematisch benachteiligen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

„Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das bleiben. Die losweise Vergabe sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen, auch im Interesse der öffentlichen Bauherren. Ich freue mich, dass der Bundestag dieses Prinzip gewahrt hat und bin zuversichtlich, dass auch der Bundesrat den Weg für einen längst überfälligen Neustart freimacht."

Planungsberufe brauchen fairen Zugang

Die BAK weist darauf hin, dass für Architektur- und Stadtplanungsbüros – insbesondere kleine und mittlere Büros – ein offener Zugang zu öffentlichen Planungsaufträgen von existenzieller Bedeutung ist. Qualitativ hochwertige Planung entsteht durch Wettbewerb, Vielfalt und fachliche Unabhängigkeit – nicht durch Marktkonzentration. 

Darüber hinaus ist die losweise Vergabe für öffentliche Bauherren ein zentrales Instrument der Transparenz und der unabhängigen Qualitätskontrolle. Wer Planung und Ausführung in getrennten Losen vergibt, behält die Steuerungsfähigkeit, kann die Leistungen unterschiedlicher Anbieter gegeneinander prüfen und sicherstellen, dass die Interessen der öffentlichen Hand und der Allgemeinheit gewahrt bleiben. 

Bundesrat zur Zustimmung aufgerufen

Die BAK appelliert an den Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und damit den langen politischen Prozess zu einem konstruktiven Abschluss zu bringen. Jahrelanges Tauziehen um vergaberechtliche Grundfragen hat Planungssicherheit beeinträchtigt und nötige Investitionen verzögert. Jetzt gilt es, die neuen Regelungen zielführend umzusetzen und in der Praxis sorgfältig zu evaluieren – damit das Vergaberecht seiner doppelten Aufgabe gerecht wird: Geschwindigkeit und Qualität miteinander zu verbinden.

Kontakt:
CATHRIN URBANEK
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Bundesarchitektenkammer e. V.
Askanischer Platz 4 | 10963 Berlin 
T: +49 30 26 39 44-40
urbanek@bak.de

 

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
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Referentin
+49 511 28096-60
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