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Niedersächsische Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik
Niedersächsische DIBt-Übertragungsverordnung (NDIBtÜVO) - Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.