Hannover: Die Architektenkammer Niedersachsen begrüßt den Erlass der Niedersächsischen Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO) und die damit einhergehende Einführung des Prüfingenieurs für Brandschutz. Die Kammer hat diesen Schritt bereits seit mehreren Jahren gefordert, da der Brandschutz immer wieder ein großes Hemmnis im Genehmigungsverfahren darstellt.
Kammerpräsident Robert Marlow sagt dazu: „Mit der Einführung dieser fachkundigen Person im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren erhoffen wir uns, dass überzogene Forderungen von Feuerwehren und Baubehörden eingedämmt und somit Baukosten gesenkt werden können. In anderen Bundesländern, wo es den Prüfingenieur Brandschutz schon gibt, sind die Erfahrungen überwiegend positiv. Dies erhoffen wir uns auch jetzt in Niedersachsen.“
Mit der neuen Bauprüfverordnung erhält die Bauaufsicht die Möglichkeit, die Prüfung des Brandschutznachweises bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, größeren Garagen und Sonderbauten auf anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz zu übertragen. Auch Aufgaben der Bauüberwachung und Bauabnahme können diesen im Bereich des Brandschutzes übergeben werden. Kritisch sieht die Kammer, dass die Beauftragung nicht obligatorisch ist und Bauherrschaft oder Entwurfsverfassende darauf keinen Einfluss, z. B. durch ein Vorschlagsrecht, haben.
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Systems: Brandschutztechnische Anforderungen werden durch besonders qualifizierte und unabhängige Fachleute geprüft. Die Brandschutzdienststellen bleiben beteiligt; ihre Anforderungen müssen vom Prüfingenieur bzw. -ingenieurin jedoch fachlich bewertet und in die Gesamtprüfung eingeordnet werden. Bedenklich bleibt jedoch, dass deren fachliche Bewertung die Bauaufsicht nicht bindet und ihnen keine eigene Entscheidungsbefugnis zukommt.
Die Architektenkammer erwartet durch den Erlass nachvollziehbarere Entscheidungen und mehr Verlässlichkeit in den Verfahren. „Oftmals führen bislang unterschiedliche Bewertungen von Brandschutzdienststellen, Bauaufsicht und Planenden gerade bei komplexeren Vorhaben zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten. Der Prüfingenieur kann hier zu einer fachlich fundierten und angemessenen Lösung beitragen“, sagt Kammerpräsident Marlow.
Die Anforderungen an die Anerkennung sind hoch. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure müssen über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und besondere Fachkenntnisse verfügen und ein anspruchsvolles Anerkennungsverfahren durchlaufen. Auch entsprechend qualifizierte Architektinnen und Architekten können als Prüfingenieure für Brandschutz anerkannt werden.
„Brandschutz muss selbstverständlich und sicher sein. Er muss aber auch fachlich begründbar und angemessen bleiben“, so Marlow. Gerade angesichts hoher Baukosten sei es wichtig, Anforderungen daraufhin zu prüfen, ob sie für das jeweilige Gebäude tatsächlich erforderlich sind.