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Ein differenziertes Bild

| Kammer aktuell

Strukturumfrage liefert erstes Stimmungsbild zu den Novellierungen der Niedersächsischen Bauordnung.

Foto: AdobeStock - Andrii Yalanskyi

Wie wirken sich die Novellen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aus den Jahren 2024 und 2025 auf die Planungspraxis aus? Im Rahmen der Strukturbefragung der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat die Architektenkammer Niedersachsen zusätzlich ihre selbstständig tätigen Mitglieder befragt. 

Die Zusatzfragen drehten sich um die Themen Regelgrenzabstand, Solarpflicht, Stellplatzpflicht, Abweichungen, Genehmigungsfiktion und insbesondere Umbaumaßnahmen (§ 85a). 

Die Ergebnisse zeichnen ein differenziertes Bild: Während die Verkürzung des Regelgrenzabstands, der Wegfall der Stellplatzpflicht sowie die Erleichterungen für Umbaumaßnahmen überwiegend positiv beurteilt werden, fällt die Bewertung der Solarpflicht deutlich kontroverser aus. Insbesondere beim Bauen im Bestand sehen die Befragten großes Potenzial, weisen aber zugleich auf Haftungsfragen und Umsetzungshemmnisse hin.

Die Architektenkammer Niedersachsen wird diese Ergebnisse in die folgenden berufspolitischen Diskussionen mitnehmen und bei kommenden Novellierungen der Bauordnung berücksichtigen. 

Die Ergebnisse der Zusatzfragen können in diesem PDF nachgelesen werden. 

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
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