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„Die große Mehrheit versucht, so gut wie möglich ihre Arbeit zu machen“

| Kammer aktuell

Burkhard Lange als Vorsitzender Richter des Architekten-Berufsgerichtes verabschiedet

Foto: Kammerpräsident Robert Marlow (links) verabschiedete Burkhard Lange (rechts)
Kammerpräsident Robert Marlow (links) verabschiedete Burkhard Lange (rechts)
AKNDS

20 Jahre lang, vier Berufungsperioden zu jeweils fünf Jahren, war Burkhard Lange Vorsitzender Richter des Architekten-Berufsgerichtes. Hauptberuflich ist er Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hannover. Anlässlich seiner Verabschiedung spricht er über die erstaunlich geringe Zahl berufsgerichtlicher Verfahren, seine Erfahrungen mit den niedersächsischen Architektinnen und Architekten und darüber, was für ihn ein gutes Berufsgericht ausmacht. 

AKNDS: Herr Lange, auf den Tag genau 20 Jahre Vorsitzender des Architekten-Berufsgerichts: Welche Bilanz ziehen Sie?

Burkhard Lange: Wenn ich auf diese 20 Jahre zurückblicke, dann fällt zunächst auf, wie erstaunlich wenige Fälle wir zu verhandeln hatten. Das waren über lange Zeit wirklich sehr wenige Verfahren. Aktuell erleben wir zwar eine gewisse Welle. Die hängt aber vor allem damit zusammen, dass die Einhaltung der Fortbildungspflicht überprüft wird und Verstöße gegebenenfalls auch berufsgerichtlich verfolgt werden müssen.

Ich gehe davon aus, dass sich das im Berufsstand relativ schnell herumspricht und diese Verfahren wieder weniger werden. Insofern sehe ich die derzeitige Entwicklung eher als eine Anstoßwelle. Sie macht deutlich, dass die Fortbildungspflicht ernst zu nehmen ist und dass Verstöße, wenn sie nicht nachvollziehbar erklärt werden können, berufsrechtliche Folgen haben können.

AKNDS: Was sagt die geringe Zahl der Verfahren über Architektinnen und Architekten in Niedersachsen aus?

Lange: Meine Erfahrungen waren durchaus unterschiedlich. Ich erinnere mich an einen sehr selbstbewussten Angeschuldigten, bei dem ich bis zum Schluss den Eindruck hatte, dass die Ernsthaftigkeit eines berufsgerichtlichen Verfahrens nicht ganz angekommen war. Andere haben sehr offen eingeräumt, Fehler gemacht zu haben, und die Verantwortung dafür übernommen.

Insgesamt habe ich die Architektinnen und Architekten, mit denen ich vor dem Berufsgericht zu tun hatte, als ausgesprochen sachlich erlebt. Wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kam, haben sie sich in aller Regel auf das Verfahren eingelassen, sich mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und ihre Sicht erläutert.

Vielleicht darf man aus der geringen Zahl der Verfahren deshalb tatsächlich den Schluss ziehen, dass Architektinnen und Architekten ihren Beruf mit großer Ernsthaftigkeit und Redlichkeit ausüben. Sonst hätte es über einen Zeitraum von 20 Jahren vermutlich mehr Fälle geben müssen. Natürlich machen auch Architektinnen und Architekten Fehler. Aber mein Eindruck ist, dass die große Mehrheit versucht, ihre Arbeit so gut wie möglich zu machen.

AKNDS: Liegt die geringe Zahl der Verfahren allein am Berufsstand oder auch daran, wie die Kammer mit Konflikten umgeht?

Lange: Ich glaube schon, dass die Architektenkammer sehr viel auffängt, bevor ein Konflikt überhaupt das Berufsgericht erreicht. Gerade im Verhältnis zwischen Bauherrschaft und Architektinnen oder Architekten kann es zu Missverständnissen, Meinungsverschiedenheiten oder auch zu Fehlern kommen. Die Kammer versucht, solche Dinge zunächst durch Beratung, Kommunikation und Schlichtung zu klären.

Das ist sinnvoll. Ein berufsgerichtliches Verfahren sollte erst dann notwendig werden, wenn sich ein Konflikt auf diesem Weg nicht lösen lässt oder ein berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten im Raum steht.

Ich war zu Beginn meiner Tätigkeit zeitweise parallel Vorsitzender des Berufsgerichts für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dort gab es deutlich mehr Verfahren. Dafür können verschiedene Gründe eine Rolle spielen, etwa unterschiedliche Möglichkeiten der Kammern, Konflikte bereits im Vorfeld beizulegen. Auch im gerichtlichen Verfahren habe ich Unterschiede wahrgenommen. Bei den Architektinnen und Architekten war nach meiner Erfahrung die Bereitschaft recht ausgeprägt, Kritik anzunehmen und gegebenenfalls auch einen eigenen Fehler zu akzeptieren.

AKNDS: Was braucht es aus Ihrer Sicht, um ein solches Berufsgericht gut zu führen?

Lange: Grundsätzlich braucht richterliche Arbeit natürlich fundiertes juristisches Wissen. Man muss das materielle Recht und das Verfahrensrecht beherrschen. Gerade beim Berufsgericht ist Letzteres nicht ganz einfach, weil sich das maßgebliche Verfahrensrecht aus verschiedenen Vorschriften und Verweisungen ergibt.

Mindestens ebenso wichtig ist für mich aber, offen für die Beteiligten zu sein. Ein Richter sollte versuchen, die unterschiedlichen Sichtweisen zunächst nachzuvollziehen und mit den Beteiligten fair ins Gespräch zu kommen. Danach muss er seine eigene Einschätzung klar und transparent vertreten.

Beim Berufsgericht kommt etwas Besonderes hinzu: die Zusammenarbeit mit den beiden nicht richterlichen Mitgliedern aus dem Berufsstand. Deren Einschätzung war mir immer sehr wichtig. Sie können aus ihrer beruflichen Erfahrung beurteilen, wie ein bestimmtes Verhalten einzuordnen ist und welche berufsrechtliche Reaktion angemessen erscheint. Schließlich geht es nicht darum, möglichst hohe Geldbußen zu verhängen. Es geht um eine ausgewogene Reaktion auf ein Fehlverhalten und zugleich darum, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand zu erhalten.

AKNDS: Nach 20 Jahren am Architekten-Berufsgericht noch eine persönliche Frage: Würden Sie für ein eigenes Bauvorhaben eine Architektin oder einen Architekten beauftragen?

Lange: Auf alle Fälle. Meine Frau und ich haben selbst ein altes Haus gekauft. Die erste Umbauphase haben wir ohne Architekten gemacht, die zweite mit einem Architekten, mit dem wir sehr zufrieden waren und einen intensiven, guten Austausch hatten. Die zweite Phase ist wesentlich besser gelaufen. Das sagt vielleicht schon alles.

Wenn ich heute noch einmal ein etwas größeres oder komplexeres Bauvorhaben mit mehreren Gewerken hätte, würde ich ganz sicher eine Architektin oder einen Architekten hinzuziehen.

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