Weiter zum Inhalt

Niedersächsische Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik

| Fachmeldungen aktuell

Niedersächsische DIBt-Übertragungsverordnung (NDIBtÜVO) - Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Grafik: Paragraphenzeichen
Grafik: AdobeStock

Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 44 vom 18. Juni 2025.

Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Zum Volltext

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
Jetzt bewerben!

Ausschreibung: Kleine Häuser - 15.000 Euro für die besten Bauten

Jetzt bewerben!

Jetzt bewerben für den Peter Joseph Krahe-Preis 2026

Die Stadt Braunschweig vergibt in diesem Jahr wieder den Peter Joseph Krahe-Preis. Bewerbungsschluss ist am 8. März 2026.