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Niedersächsische Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik

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Niedersächsische DIBt-Übertragungsverordnung (NDIBtÜVO) - Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Grafik: AdobeStock

Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 44 vom 18. Juni 2025.

Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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