Weiter zum Inhalt

Niedersächsische Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik

| Fachmeldungen aktuell

Niedersächsische DIBt-Übertragungsverordnung (NDIBtÜVO) - Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Grafik: Paragraphenzeichen
Grafik: AdobeStock

Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 44 vom 18. Juni 2025.

Zuständigkeit für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und die Zustimmung zur Verwendung von Bauprodukten im Einzelfall.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Zum Volltext

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
Gesetz veröffentlicht

Neue Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten veröffentlicht

Gesetz veröffentlicht

Neue Richtlinie für Zuwendungen für den Ausbau ländlicher Wege

Niedersächsisches Ministerialblatt vom 20. Juli 2026