Seien Sie als Gründungsmitglied mit dabei und nutzen Sie diese einmalige Chance!
Was macht die künftige Genossenschaft?
Die Planungs- und Baubranche steht seit Jahren unter dem Druck rasant wachsender digitaler Anforderungen und steigender Kosten: Daten entstehen dezentral, uneinheitlich und projektbezogen, Standards fehlen, rechtliche Vorgaben an digitale Dokumentation steigen und proprietäre Online- und Service-Plattformen führen zu Abhängigkeiten und können mit Kontrollverlust für Architekturbüros einhergehen. Insbesondere kleine und mittlere Büros sind davon betroffen. Diese fragmentierte Datenlandschaft erschwert nicht nur eine verlässliche Planung, sondern gefährdet auch Know-how, Urheberrechte und die digitale Souveränität des Berufsstands. Genau wegen dieser Herausforderungen entstand die Idee der ARKO: eine unabhängige, treuhänderische und berufsgetragene Dateninfrastruktur zu schaffen, die Ordnung, Transparenz und gemeinsame Standards ermöglicht und welche die Planenden in die Lage versetzt, ihre digitale Zukunft selbst zu gestalten. Damit folgt die ARKO dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, das sich in anderen Berufsständen bereits erfolgreich bewährt hat.
Als Bündnis zwischen den Architektenkammern der Länder, geführt von den das ARKO-Projekt tragenden Kammern aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, laden wir Sie herzlich zum frühen Beitritt und vor allem zur genossenschaftlichen Mitwirkung und Weiterentwicklung unserer Architekturkooperative ein. Diese Chance, architektenspezifische Software und Datenbanken genossenschaftlich zu entwickeln, entsteht hier in einmaliger Weise.
Was ist Ihre Aufgabe als Teilnehmerin oder Teilnehmer am 24.06.2026?
Die Gründungsversammlung wird die Genossenschaftssatzung der künftigen Architekturkooperative beschließen. Nach diesem Satzungsbeschluss können die anwesenden Gründungsmitglieder den Beitritt erklären. Mit dem Beitritt erwerben Sie Geschäftsanteile. Ein Anteil ist 750 € wert. Es gibt folgende Geschäftsanteilsklassen:
- Ein Mitglied muss sich mit zwei Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) beteiligen, wenn die Anzahl der Mitarbeiter seines Büros in der Regel bei mehr als zwei Vollzeitkräften liegt.
- Ein Mitglied muss sich mit drei Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) beteiligen, wenn die Anzahl der Mitarbeiter seines Büros in der Regel bei mehr als fünf Vollzeitkräften liegt.
- Ein Mitglied muss sich mit fünf Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) beteiligen, wenn die Anzahl der Mitarbeiter seines Büros in der Regel bei mehr als 21 Vollzeitkräften liegt.
Werden Sie Gründungsmitglied. Das hat Vorzüge. Sie sparen später Nutzungskosten.
Sie beziehen im ersten Jahr nach Start des Wirkbetriebs die Services der ARKO deutlich günstiger. Der Start des Wirkbetriebs erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2027. Voraussetzung ist, dass das Genossenschaftsregister die Eintragung der ARKO vorgenommen hat. Mit dem Rabatt beim Nutzungspreis der ARKO-Services dankt die Genossenschaft den frühen Mitgliedern ihr Engagement.
Nach der Verabschiedung der Satzung wählen die Gründungsmitglieder der Genossenschaft den ersten Aufsichtsrat der Genossenschaft. Damit ist die Genossenschaft in Gründung für die Monate bis zur Eintragung ins Genossenschaftsregister handlungsfähig.
Zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses und des etwaigen Beitritts bitten wir ausdrücklich um die notwendige Registrierung1 auf unserer Anmeldeseite (https://www.akh.de/arko/gruendung). Durch erfolgreiche Registrierung erhalten Sie Zugang zum Tagesablaufplan, sowie weiteren notwenigen Dokumenten.
Wie ist das Projekt vorgegangen?
Gerne geben wir einen Einblick in den Fortschritt, der auf Basis der Kammerarbeitsgemeinschaft ARKO in zahlreichen Workshops bereits erfolgten Arbeiten. Sie waren im Jahr 2025 vom Ferdinand-Steinbeis-Institut wissenschaftlich begleitet. Die Workshops haben mögliche Use Cases und User Stories entworfen und Mitglieder der Kammern befragt. Danach wünschen sich die Mitglieder der Kammern, dass die Genossenschaft ARKO (Architekturkooperative) die Datensouveränität der Mitglieder stärkt und gleichzeitig das Interesse eingetragener Architekt*innen und Ingenieur*innen an Know-how- und Urheberrechtsschutz wahrt. Als Mitglieder werden nur eingetragene Architekten und Ingenieure, Berufsgesellschaften und solche Gesellschaften, die wirtschaftlich und juristisch in der Hand von Berufsträgern geführt werden, nebst den Architektenkammern zugelassen. Das stellt sicher, dass die Daten berufsständischen Anforderungen entsprechen.
Als treuhänderische Plattform wird die Genossenschaft digitale Schnittstellen bedienen. Auf Basis einer von der Genossenschaft betriebenen, standardsetzenden Datenbanktechnik entstehen anonymisierte Planungs- und Bauwerksdatensätze in der geforderten Qualität, um statistische Auswertungen und notwendige Benchmarks zu ermöglichen und dennoch zugleich den Schutz der Daten zugunsten der mitwirkenden Büros und Genossen sicherzustellen. Die Genossenschaft hat aufgrund der Mitwirkung der Architektenkammern dieses Vertrauenskapital verdient!
Denn ein zentraler Grundsatz der Genossenschaft ist Transparenz, gewährleistet durch die strikte Trennung der Funktionen des Datenaufnehmens, der Entwicklung von Services und des Datentrainings. Durch die Förderung von Datentransparenz und Datengüte stellt die Genossenschaft sicher, dass Datensouveränität, Nachvollziehbarkeit und Fairness im Umgang mit den von den Mitgliedern eingebrachten Informationen jederzeit gewahrt bleiben. Die Daten- und Wissenszugänglichkeit auf lange Dauer ist ihr Ziel.
Unser Projekt stärkt die digitale Souveränität der Planerinnen und Planer, indem es KI-gestützte Begleitsteuerung mit klarer Datentreuhänderschaft verbindet und so eine verlässliche, unabhängige und gemeinschaftlich getragene Grundlage für modernes Planen und Bauen schafft.
Damit wird die ARKO ermöglichen:
- Transparente, konsistente Projektinformationen
- Schutz vor unkontrollierter Datennutzung und KI-Risiken
- Effiziente Abläufe mit weniger Reibungsverlusten
- Eine starke gemeinsame Grundlage für modernes nachhaltiges Planen.
Dabei hat die ARKO kompetente Unternehmen gewinnen können, die Entwicklungspartner sein wollen. Lernen Sie mehr über diese Partner am 24.06.2026.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im geplanten Online-Meet-Up im Vorfeld der Gründungsveranstaltung! Hierzu werden Sie noch kurzfristig separat informiert.
Weitere Informationen zur ARKO finden Sie hier.

