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Keine „A1-Bescheinigungen“ für Geschäftsreisen mehr

| Fachmeldungen aktuell

Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten billigten am 29. April 2026 die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Überarbeitung der Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Das komplexe Dossier kam jahrelang nicht voran. Bereits im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag dazu vorgelegt. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss sollen die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aktualisiert und so gestaltet werden, dass sie klarer, gerechter und einfacher durchzusetzen sind. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Vorabnotifizierung und Attestierung von Geschäftsreisen („A1-Bescheinigung“) entfällt. Ausgenommen sind ferner kurzfristige Tätigkeiten, das heißt Tätigkeiten mit einer Höchstdauer von drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Tagen – wobei Tätigkeiten im Bausektor nicht unter die Ausnahme für kurzfristige Tätigkeiten fallen. Die nun erzielte vorläufige Einigung muss vom Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament noch förmlich angenommen werden.

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