Weiter zum Inhalt

Mitglied werden

Sie haben Ihr Bachelorstudium oder Ihren Master in der Tasche und möchten als Architektin oder Architekt, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in arbeiten? Diese vier Berufsbezeichnungen sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Um sie zu führen, müssen Sie in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen sein. Als Mitglied der Architektenkammer tragen Sie daher einen besonderen Titel.