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Berufspolitik

Folgende Themen und Aktivitäten der Architektenkammer Niedersachsen sind für das Geschäftsjahr 2024 besonders hervorzuheben: 

 

Kammerpräsident Robert Marlow präsentierte vor dem Bauausschuss des Niedersächsischen Landtags die Position der AKNDS zum Gesetzesentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). 

Am 7. November 2024 lud die AKNDS zum jährlichen Parlamentarischen Abend ins Leineschloss ein. Rund 90 Gäste aus Politik und Architektenschaft nahmen teil. Landtagsvizepräsidentin Sabine Tippelt betonte die Bedeutung des Dialogs. Kammerpräsident Robert Marlow lobte die Zusammenarbeit mit der Landesregierung bei der Novellierung des NArchtG und der NBauO; für Vergabeverfahren und die HOAI-Anpassung forderte er Unterstützung der Politik. Finanzminister Gerald Heere hob die enge Kooperation mit der AKNDS hervor und betonte die Bedeutung des Berufsstands für Klimaschutz und Fachkräftegewinnung in der Bauwirtschaft. Die Teilnahme der baupolitischen Sprecher des Landtages von Grünen, CDU und SPD unterstrich die politische Relevanz. Die AKNDS sieht darin ein positives Signal für die Baupolitik und den Klimaschutz in Niedersachsen.

Am 26. November 2024 fand das Kabinettsgespräch der AKNDS mit der Landesregierung statt. Ministerpräsident Stephan Weil lobte die AKNDS als konstruktiven Partner. Besprochen wurden insbesondere die Themen:

  • Klimaschutz & Nachhaltigkeit: Fortsetzung der Förderprogramme, Stadtplaner-Pool bei KEAN, Förderung von Holzbau.
  • Berufsstand & Ausbildung: Erhalt von Studienplätzen, Unterstützung für Existenzgründer.
  • Bürokratieabbau: Ablehnung der Abrissanzeige, positive Aufnahme eines Gebäuderessourcengesetzes.

Stephan Weil übernahm auch 2024 wieder die Schirmherrschaft über den Tag der Architektur. Bauminister Olaf Lies war zudem zu Gast bei Veranstaltungen der AKNDS: Am 05.09.2024 eröffnete er das 18. Baukultursymposium zum Thema „Second Life – Umnutzen und Weiterbauen im Bestand“.

Kammerpräsident Robert Marlow und Vertreter des Ehrenamts pflegten bei mehreren Gelegenheiten den intensiven Austausch mit politischen Vertreterinnen und Vertretern. So lud der Bundestagsabgeordnete und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil angesichts eines Besuchs von Bundesbauministerin Klara Geywitz in der Region Weser-Elbe kurzfristig regionale Vertreter aus Politik, Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nach Bispingen zum Austausch ein. Mit dabei auch die dortige Regionalbeauftragte der AKNDS Kerstin Oesterling aus Rotenburg (Wümme). Nach dem einleitenden Vortrag der Bauministerin zu den Themen bezahlbarer Wohnraum und Gebäudetyp-e gab es Gelegenheit für einen Austausch und weitere Anregungen. 

  • HOAI-Novellierung. Die HOAI-Novellierung sorgt weiter für große Diskussionen. Nachdem es zunächst Signale gab, dass erhebliche Kürzungen – außer bei der Flächenplanung – sachgerecht seien, sieht der Endbericht des Gutachtens die Notwendigkeit von erheblichen Honoraranpassungen nach oben vor, insbesondere im Bereich geringerer anrechenbaren Kosten. Es geht nun darum zu erreichen, dass die neue Bundesregierung den Punkt auf der Grundlage des bisherigen Prozesses wieder aufnimmt.
     
  • Konjunkturbefragung der Länder-Architektenkammern. Eine von der BAK durchgeführte Konjunkturbefragung macht deutlich, dass sich die wirtschaftliche Lage des Berufsstands leicht verschlechtert hat, besonders für kleine Büros. Während Landschaftsarchitektur und Stadtplanung stabil bleiben, ist die Innenarchitektur am stärksten betroffen. Der Wohnungsbau ist eingebrochen, Umbauten und Sanierungen halten sich besser. Maßnahmen der Bundesregierung zum bezahlbaren Wohnraum wie der 14-Punkte-Plan werden als wenig wirksam wahrgenommen. Wichtiger wären Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungen, stabile und vor allem verlässliche Förderkulissen, Digitalisierung und finanzielle Anreize. Niedersachsen steht im Bundesvergleich noch relativ gut da, die stabile Lage in Landschaftsarchitektur und Stadtplanung wird auf deren antizyklische Arbeitsweise zurückgeführt.
     
  • Bundesregister Nachhaltigkeit. Um dem von BAK und BIngK geplanten Bundesregister Nachhaltigkeit einen möglichst kraftvollen Start zu ermöglichen, hat die AKNDS gelistete Absolventen der System-Anbieter (BNB-Koordinatoren, DGNB-Auditoren) angeschrieben und zur Eintragung in des Bundesregister ermutigt.

    Die von BAK und BIngK initiierte Qualifizierungsoffensive „Fit for Nachhaltigkeit“ zielt auf den Aufbau eines Bundesregisters Nachhaltigkeit. Da der Bund an der bestehenden dena-Liste festhält, setzen BAK und BIngK auf eine eigene Registerstruktur innerhalb der Kammern, um eine eigenständige „Marke“ für den Berufsstand zu etablieren. Das Bundesregister Nachhaltigkeit soll als zentrale Plattform zur Stärkung nachhaltiger Planungs- und Bauprozesse im Berufsstand dienen.

    Die AK Baden-Württemberg übernimmt die Entwicklung der technischen Registerführung, die Länderkammern unterstützen durch Beratung und vorbereitende Lehrgänge. Die AKNDS startete zur Vorbereitung auf die Eintragung am 21. November 2024 erstmals den Lehrgang „Nachhaltigkeitskoordination“, dessen Curriculum sie mit entwickelt hat. 
     
  • Vergabe und Auftragswertberechnung. Die Länderkammern haben ihre Bauminister zum Burgi-Gutachten informiert. Das Gutachten empfiehlt, Planungsleistungen als Teil der Bauleistungen zu berechnen und unter 5,4 Mio. € Gesamtkosten fachweise als Einzellose zu vergeben. Hamburg setzt dies um, Niedersachsen leider (noch) nicht. Das Gutachten soll eine EU-konforme Vergabepraxis für Kommunen unterstützen.
     
  • Vergabetransformationsgesetz. Die BAK hat eine Petition gegen das Vergabetransformationsgesetz initiiert, da die geplante Absenkung der Anforderungen an die losweise Vergabe Generalplaner- und Totalunternehmervergaben unverhältnismäßig begünstigt. Die AKNDS unterstützt die Petition mit einem Sonder-Newsletter zur Unterschriftensammlung. Zudem wurden verschiedene Interessenvertreter kontaktiert, darunter Bundestagsabgeordnete, die Landesregierung sowie die Ingenieurkammer Niedersachsen und Handwerksorganisationen.
     
  • Deutsches Architektenblatt (DAB). Der bisherige Verlag Solutions by HANDELSBLATT MEDIAGROUP GMBH hat den Vertrag mit der BAK zum Jahresende 2025 aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Ein erster Pitch mit vier Bewerbergruppen, darunter der bisherige Verlag, zeigte ernüchternde Ergebnisse: Die benötigte Zuzahlung pro Heft würde bei allen vier Verlagen erheblich steigen. Im nächsten Schritt soll mit zwei Bewerbern weiterverhandelt werden. Die Planungen sehen neben der Stärkung des digitalen Auftritts und von Social Media weiterhin eine Printausgabe vor, jedoch reduziert auf 4–6 Ausgaben pro Jahr.
     
  • Kammern der Zukunft. Auch wenn die Arbeit der Projektgruppe „Kammern der Zukunft“ abgeschlossen ist, bleibt das Thema „Harmonisierung von Satzungsregelungen“ weiter virulent. Eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Herrn Dr. Meyer hat sich als erstes das Thema „Fortbildungssatzung“ vorgenommen und einen Regelungsvorschlag erarbeitet.  Geplant ist eine Fortbildungspflicht von bundeseinheitlich zwei Tagen pro Jahr. Der Prozess erfordert hohes Engagement und Kompromissbereitschaft aller beteiligten Länderkammern. Ein zentrales Ziel ist die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungen durch eine länderübergreifende Vereinheitlichung. Das BAK-Büro in Brüssel begrüßt diesen Ansatz aus europäischer Perspektive.
     
  • BAK-Rechtsausschuss. Die niedersächsische Delegation in Berlin wurde durch die Wahl von Herrn Prause zum Vorsitzenden des BAK-Rechtsausschusses am 09.04.2023 gestärkt. In dieser Funktion nimmt der AKNDS-Justiziar an den Sitzungen des BAK-Vorstands und -Präsidiums teil. Sein Amt wird er voraussichtlich befristet bis Ende 2025 ausüben. 
     
  • Gesprächskreis „Trennung von Planung und Ausführung“. Kammervizepräsident Christoph Schild vertritt Niedersachsen in dieser neu eingerichteten Gruppe.
     
  • Juniorausschuss. Aus dem erfolgreichen Austausch mit Juniormitgliedern anderer Architektenkammern bei einer „Nexture+“-Veranstaltung an der Leibniz Universität Hannover im März 2024 entwickelte sich eine bundesweite Initiative zur Gründung einer Arbeitsgruppe für Juniormitglieder, die deren Interessen stärken und eine Muster-Eintragungsordnung voranbringen soll. Der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben. Parallel dazu wurde auf BAK-Ebene die Einrichtung eines „BAK-Junior-Ausschusses“ beschlossen. Ein Antrag zur Verleihung des aktiven Stimmrechts für den Ausschussvorsitz blieb vorerst ohne Erfolg, soll jedoch zur nächsten BKV-Sitzung erneut eingebracht werden. Zusätzlich wurde Paul Tontsch als Stellvertreter von Karen Schäfer im BAK-Junior-Ausschuss benannt.
     
  • International Federation of Landscape Architects (IFLA). Vorstandsmitglied Gwendolyn Kusters ist seit 2021 Delegierte der BAK in der IFLA und leitet bei IFLA Europe die AG „Landscape Knowledge Hub“. Unter dem Motto „Code Red For Earth“ fand Anfang September 2024 in Istanbul der 60. Weltkongress der IFLA statt. Der Kongress verdeutlichte eindrucksvoll die Rolle der Landschaftsarchitektur im Kontext globaler Herausforderungen, insbesondere der Klimakrise. Ein zentrales Thema war die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Wasser in Städten, wie Kotchakorn Voraakhom aus Thailand am Beispiel Bangkoks darlegte. Auch die Frage nach der gerechten Verteilung von Flächen im öffentlichen Raum wurde intensiv diskutiert. James Corner präsentierte mit seinem Masterplan für Qianhai (China) eine innovative Umsetzung der Blau-Grünen-Infrastruktur. Der Kongress bot zudem eine Plattform für die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der WHO, UN-Habitat und URBIO, dessen Präsidentin Maria Ignatieva für ihren Beitrag zur Förderung der urbanen Biodiversität mit dem „IFLA President Award“ ausgezeichnet wurde.

Ein weiteres Schwerpunktthema war die Rolle der Landschaftsarchitektur in Krisengebieten. Projekte aus Costa Rica, Mexiko, Kenia und China zeigten, wie Planung zur Verbesserung von Lebensbedingungen für Migranten beitragen kann. Schließlich wurden auch zukunftsweisende Technologien thematisiert, insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für GIS-Analysen, Pflanzplanungen und sogar musikalische Interpretationen von Projekten.

Der Kongress machte deutlich: Landschaftsarchitektur ist nicht nur Gestaltung, sondern ein essenzielles Werkzeug zur Bewältigung globaler Herausforderungen.

Im Mai 2024 präsentierte Kammerpräsident Robert Marlow vor dem Bauausschuss des Niedersächsischen Landtags die Kammerposition zum Gesetzesentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Die AKNDS begrüßt weitgehend die vom Land vorgelegte Gesetzesnovelle, die das klimafreundliche Bauen im Bestand erleichtert und Impulse für bezahlbaren Wohnraum setzt. Besonders positiv wird der neue § 85a bewertet, der bei Sanierung, geringfügiger Aufstockung und Nutzungsänderung Bauteile bestehender Gebäude von einer Anpassung an Neubaustandards weitgehend entbindet. Auch der Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungen und reduzierte Grenzabstände ermöglichen flächenschonenderes und vor allem wirtschaftlicheres Bauen. Nachbesserungsbedarf wird bei diesen Punkten gesehen: Die vollständige Verlagerung der Verantwortung auf die Entwurfsverfasser erfordert ein optionales „Vieraugen-Prinzip“, um die Last fair zu verteilen. Zudem dürfen neue Dokumentationspflichten nicht zu einer bürokratischen Hürde werden, die die angestrebte Vereinfachung konterkariert. Weitere Vorschläge, darunter die Einbeziehung von geringfügigen Anbauten in den § 85a oder eine Anzeigepflicht für Abrisse sowie die Einbeziehung von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in das Mitteilungsverfahren, wurden zunächst nicht berücksichtigt; letzterer Punkt konnte dann aber doch noch, auch auf Wirken des Vorstandsmitglieds Prof. Bernd Rokahr, erreicht werden In Kraft getreten sind die Änderungen zum 1. Juli 2024. Das Wirtschaftsministerium plant, die neuen Regelungen unter Einbeziehung der Architektenschaft in den kommenden Jahren zu evaluieren. Die Kammer wird den Prozess begleiten.

Zur nächsten Novellierung der NBauO hat die AKNDS ein Positionspapier mit Vorschlägen beispielsweise zur Reduzierung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, Ausweitung des § 85a auf ein- bis zweigeschossige Sonderbauten, Lockerung verschiedener Regelungen zum Grenzabstand sowie zur Einführung eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplans vorgelegt. Eine stärkere politische Diskussion und gezielte Anpassungen sollen die Novellierung praxisnah gestalten. Die AKNDS begleitet den weiteren Gesetzgebungsprozess auf Basis des Positionspapiers.

Am 17. Juni 2024 wurde die Gesetzesnovelle vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet, am 21. Juni 2024 trat das neue NArchtG in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Erweiterung der zulässigen Gesellschaftsformen für Architektinnen und Architekten sowie die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Ab sofort sind neben GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften auch die GmbH & Co. KG, eGbR und OHG als Berufsgesellschaften zugelassen. Zudem können sich nun auch fachlich qualifizierte Unternehmen mit bis zu 50 % an einer Berufsgesellschaft beteiligen. Eine weitere Neuerung ist die Zulässigkeit gemischt tätiger Gesellschaften, die sowohl architektonische als auch gewerbliche Leistungen anbieten. Gleichzeitig wurde die Mindestversicherungssumme für Berufsgesellschaften von 200.000 € auf 300.000 € angehoben. Zur Erleichterung der Berufsanerkennung für ausländische Fachkräfte wurde das beschleunigte Fachkräfteverfahren in das Gesetz aufgenommen. Dadurch können potenzielle Arbeitgeber bereits im Vorfeld die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei der Architektenkammer prüfen lassen. Die Neuerungen bieten Architektinnen und Architekten in Niedersachsen mehr Flexibilität bei der Berufsausübung und erleichtern die Gewinnung internationaler Fachkräfte.

Die drohende Einführung einer Bauvorlageberechtigung für Ingenieur-Absolventen konnte im Schulterschluss mit der Ingenieurkammer verhindert werden. Im Vorstand wurde die Weiterentwicklung der Autodidaktenregelung diskutiert. Ein zentraler Aspekt war eine reduzierte Praxiszeit für eine Autodidaktenregelung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, die ins NArchtG implementiert werden sollte. Am Ende wurde sie aufgrund anhaltender Vorbehalte der Hochschulen nicht aufgenommen. Stattdessen unterstützt die AKNDS nun die Wiederaufnahme des Beschlusses vom 16. März 2023, der eine gesonderte Prüfung als Qualifikationsweg für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten vorsieht. Dieses Modell orientiert sich an der Regelung in Nordrhein-Westfalen und ermöglicht eine zusätzliche Hochschulprüfung, die zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung führt, ohne den Titel „Architekt/-in“ zu verleihen. Die Details zur Prüfung und deren Einbindung in das Hochschulsystem müssen noch geklärt werden. Der Vorstand bekräftigte, dass keine Berufsgruppe benachteiligt und der Vorschlag ins Ministerium eingebracht werden soll. 

Seit 2023 vergibt die Niedersächsische Sparkassenstiftung gemeinsam mit der Gesellschaft für Denkmalpflege in Niedersachsen e. V. und der AKNDS den mit 2.000 Euro dotierten Studienpreis für Denkmalpflege. Ausgezeichnet werden herausragende wissenschaftliche Arbeiten (Master- oder Doktorarbeiten), die sich mit der niedersächsischen Denkmallandschaft befassen und relevante Themen für den Erhalt und die Weiterentwicklung historischer Bauten aufgreifen. Der Preis würdigt besondere Leistungen in der Denkmalpflege und fördert innovative sowie nachhaltige Ansätze im Umgang mit dem baukulturellen Erbe. Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen sowie Promovierte von Universitäten und Hochschulen weltweit, sofern ihre Abschlussarbeit einen klaren Bezug zu Niedersachsen hat. Ab 2025 werden auf Vorschlag der AKNDS auch Bachelorarbeiten zugelassen. Als Mitausloberin des Studienpreises wirkt die AKNDS zudem in der Jury mit und bewirbt den Preis über die Kammermedien.

Die AKNDS hat die Eintragungsfähigkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge Urban Design an der Jade Hochschule geprüft und festgestellt, dass das konsekutive Masterprogramm die Mindestanforderungen des NArchtG für die Fachrichtung Stadtplanung erfüllt. Die Fakultät Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologie der gleichen Hochschule plant derweil die Einführung eines Studienangebots Raumplanung. Die AKNDS begrüßt im Grundsatz zwar die Ausweitung von Studienangeboten im Bereich der Stadtplanung, bemängelt allerdings, dass die vorliegenden Angebote an zwei unterschiedlichen Fakultäten einer Hochschule nicht gut aufeinander abgestimmt erscheinen.

Das Projekt „Klimaschutz und Baukultur in Niedersachsen“ befindet sich Ende 2024 auf der Zielgeraden und setzt seinen Fokus nun auf die „Sammlung Guter Beispiele“. Eine Website mit Projekten aus Bestandssanierung, Umnutzung und Erweiterung wird im Februar 2025 auf der Kammer-Homepage online gehen.
Zentrale Erkenntnisse aus den Workshops zeigen, dass die Verknüpfung der Guten Beispiele mit überzeugenden Argumenten essenziell ist, um Wissen zu vermitteln und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand zu fördern. Trotz zahlreicher Impulse bleibt die flächendeckende Verankerung von energetischer Bestandssanierung, gerade auch im Kontext des ressourcenschonenden und nachhaltigen Bauens für den Berufsstand eine Herausforderung. 

Das Projekt hat mit den zahlreichen landesweiten Workshops, der Gründung regionaler Netzwerke sowie der Stärkung der Fortbildungsakademie in den relevanten Themen viele wichtige Impulse gesetzt. Nun gilt es, die Mitglieder weiter und möglichst kontinuierlich mit Angeboten zu unterstützen sowie die regionalen Netzwerke fortzuführen um zukunftsfähige Lösungen für eine nachhaltige Baukultur in Niedersachsen in der Breite zu etablieren. Mit einem Folge-Förderantrag soll das Land für eine weitere Unterstützung gewonnen werden. Dieser Antrag sieht einen Beratungsdienst Nachhaltigkeit nach Vorbild der „Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit (BEN)“ der Bayerischen Architektenkammer sowie eine Wanderausstellung auf Grundlage der „Guten Beispiele“ vor. Erste positive Signale wurden beim Kabinettsgespräch am 26.11.2024 gesendet. Zudem wurde die Einrichtung eines Stadtplaner-Pools bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) ins Gespräch gebracht. Auch weitere Initiativen wie „Einfach gut!“, „Einfach. Gut. Wohnen“, die Holzbauoffensive Niedersachsen sowie die Nachhaltigkeitskriterien für den Tag der Architektur 2024 wurden durch das Projekt positiv gestärkt. In 2025 sollen auch die Architekturbüros und die Geschäftsstelle der Kammer einen Impuls zu mehr Nachhaltigkeit erfahren.
Zusammenfassend bleibt das übergeordnete Ziel, Bewusstsein für den Erhalt von Gebäuden zu schaffen und eine breite Information und Qualifizierung für Klimaschutz und Baukultur zu ermöglichen.

Das 2022 unter der Schirmherrschaft von Bauminister Lies initiierte und unter fachlicher Leitung von Prof. Sven Martens stehende Modellprojekt „Einfach Gut!“ möchte durch Neuinterpretation von Normen und Richtlinien einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglichen. Trotz Novellierung der NBauO 2024 bleibt das Modellprojekt weiterhin von Bedeutung, um Entscheidungsprozesse transparenter zu machen. 2024 konzentrierten sich die Aktivitäten auf Fachbeiratssitzungen, Beratungen und Fördergespräche. Der Fortschritt des Projekts wird durch langwierige Prozesse und strukturelle Hemmnisse zwischen privatem Projektteam, Ministerium und Förderlandschaft ausgebremst. Zudem erweist sich die freiwillige Teilnahme als Hürde. Der Stand in den fünf Modellprojekten ist unterschiedlich:

  • Burgwedel: Nach Planungsstopp wurden Gespräche wieder aufgenommen.
  • Hannover/Marienstraße Unfallklinik: Planungsstopp aufgrund einer Machbarkeitsstudie.
  • Otto-Haeseler-Siedlung, Celle: Zwischenzeitliche Sperrung von EU-Fördergeldern.
  • Osnabrück/Rheiner Landstraße: Ablehnung zweier Bauvoranfragen.
  • Marienstraße, Hannover/Gundlach: Erarbeitung von einfachen, innovativen Lösungen und Finanzierungsmöglichkeiten.

Trotz der bestehenden Herausforderungen soll das Modellprojekt „Einfach gut!“ weiter betrieben, dabei aber in Kauf genommen werden, dass die Realisierung der Projekte deutlich länger dauern wird als ursprünglich geplant. Der aktuelle Stand wurde dem Ministerium präsentiert. Vor dem Hintergrund, mehr Bauherren für das Konzept des Gebäudetyps-e zu begeistern, wurde zudem die Idee einer gemeinsam mit vdw und Ingenieurkammer Niedersachsen durchgeführten „Frühjahrstagung“ entwickelt.

Das von der AKNDS betreute Hochschulprojekt „Einfach. Gut. Wohnen.“ wurde vom Land Niedersachsen beauftragt, um mit Studierenden Vorschläge für einfaches Bauen zu erarbeiten. In fünf Hochschulen entstanden während des Sommersemesters 2024 rund 40 Arbeiten mit Schwerpunkten auf Erschließungssystemen, Wohnungsgrundrissen, Cluster-Wohnungen und Normen. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Projekt „Hannover/Marienstraße Unfallklinik“. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2024 in einer hochschulübergreifenden Ausstellung an der Leibniz Universität Hannover (LUH) präsentiert, begleitet von einer Podiumsdiskussion in der Reihe „dienstags um sechs“ u. a. mit Referatsleiter Dr. Stephan Walter aus dem MW. Der finale Abschlussbericht wurde vom Verfahrensbetreuer Carsten Meier erstellt. Die Studierenden bewerteten das Projekt als wertvolle Erfahrung für die Praxis.

Die AKNDS (Frau Kraatz, Herr Sauer, Herr Bodem, Frau Prof. Dr. Remke und Herr Ennulat von der Geschäftsstelle) konnte nach Unterbrechungen wieder in einen konstruktiven Austausch mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) treten. In einer Abschlussbesprechung konnten die offenen Punkte diskutiert und abgestimmt werden. Der Arbeitskreis hat mit Blick auf das Kabinettsgespräch am 26. November 2024 ein Positionspapier erarbeitet, das sich auf die Ergänzung eines Raumprogramms als möglicher Türöffner für weiterführende Maßnahmen, einschließlich Aspekte der Digitalisierung konzentriert. Eine Weitergabe des Papiers an weitere Spitzenverbände ist geplant.

Im Vorfeld der Europawahl hat der Verband Freier Berufe Niedersachsen Gespräche mit niedersächsischen Europawahlkandidatinnen und Kandidaten durchgeführt, um die Bedeutung der Freien Berufe im europäischen Kontext zu unterstreichen. Die Treffen fanden direkt an Wirkungsstätten der Freien Berufe statt, um praxisnahe Einblicke zu ermöglichen: Im Laufe des Europawahlkampfes kam es zu Gesprächen mit David McAllister MdEP an der Hochschule 21, mit Lena Düpont MdEP und Annelene Bornmann in der Schwan-Apotheke in Duderstadt und mit Jan-Christoph Oetjen MdEP in der Steuerberater-Kanzlei Böke & Partner in Braunschweig. Das mit Jens Gieseke MdEP geplante Gespräch musste terminbedingt verschoben werden und wurde am 8. November im Rahmen des regionalen Dialogformats „Kammer Direkt“ in Lingen nachgeholt. Mit den Gesprächen soll ein langfristiger Austausch etabliert werden, um die Interessen der Freien Berufe auch künftig aktiv in die Politik einzubringen.

Die Clearingstelle Niedersachsen prüft unabhängig Gesetzes- und Verordnungsvorhaben auf bürokratische Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gibt Verbesserungsvorschläge ab. Sie wurde 2020 gegründet und ist bei der IHK Niedersachsen angesiedelt. Neben weiteren Verbänden begleitet auch der FBN aktiv die Arbeit der Clearingstelle. Die Projektförderung der Clearingstelle wurde im Dezember 2024 um weitere vier Jahre bis Ende 2028 verlängert, verbunden mit einer Erweiterung ihrer Kompetenzen, darunter ein Initiativrecht und Praxischecks zur Bürokratievereinfachung. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft. Ein Mittelstandsbeirat, in dem auch der FBN mitwirkt, begleitet und überprüft die Clearingstelle, beteiligt sich an Verfahren und bewertet jährlich deren Wirksamkeit.

Anfang 2025 veranstaltet der FBN erstmal einen Neujahrsempfang.

Der „Holzbaupreis Niedersachsen 2024“, seit 2016 im zweijährigen Turnus vom Landesbeirat Holz e. V. und dem 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen organisiert, wurde am 11. November 2024 an drei gleichrangige Preisträger verliehen: das Gemeinschaftswohnprojekt querbeet in Lüneburg, das Haus M in Isenbüttel sowie das Sartorius Forschungs- und Entwicklungsgebäude in Göttingen. Den Sonderpreis für Zirkuläres Bauen und Naturbaustoffe erhielt ein Einfamilienhaus in Barsinghausen. Ministerin Miriam Staudte betonte bei der Preisverleihung die Bedeutung des Holzbaus für den Klimaschutz und rief zur verstärkten Nutzung nachwachsender Rohstoffe auf. Insgesamt kamen acht Projekte aus 26 Einreichungen in die engere Wahl, zwei Anerkennungen gingen an das CIC – Coppenrath Innovation Centre in Osnabrück und die Aufstockung eines Studentenwohnheims in Hannover.

Im Rahmen der Veranstaltung stellte Kammerpräsident Robert Marlow ein Konzept zum Klimaschutz durch nachhaltiges und zirkuläres Bauen in Form einer Holzbauoffensive in Niedersachsen vor. Ziel und Inhalt des Konzepts ist es, den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Baustoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung für den Klimaschutz und für ein Mehr an CO2-Einsparung explizit zu fördern. Die Holzbauquote im Bereich des öffentlichen und privaten Wohnbaus auf 22 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erhöhen und die aktuelle Quote in Niedersachsen damit zu verdoppeln, wäre ein aktiver und messbarer Beitrag zum Kilmaschutz.

Auch im Jahr 2024 hat sich der Arbeitskreis fast ausschließlich mit der Vorbereitung und Umsetzung des Online-Schulungsmoduls „Kommunen bauen Zukunft“ befasst. Die in Kooperation mit dem Niedersächsischen Beirat für Baukultur entwickelte Workshop-Reihe startete im Januar 2023 online und richtet sich an Mitglieder kommunaler Gremien im ländlichen Raum: an Bau- oder Stadtentwicklungsausschüsse, aber auch an interessierte Verwaltungsangestellte. Für Sommer 2024 war erstmals ein ganztägiges Präsenz-Seminar in den Räumen der Kommunalakademie des NSGB geplant, was aber mangels Anmeldungen abgesagt werden musste. Der Ersatztermin findet im März 2025 statt. Inhaltlich geht es um zukunftsorientierte Flächennutzung und strategische Ortsentwicklung im ländlichen Raum. 

In diesem Zusammenhang war der Arbeitskreis im Jahr 2024 auch mehrfach von kommunalen Akteuren angesprochen worden, die in ihrer Kommune Initiativen für nachhaltige Wohnraum- und Flächennutzung ins Leben gerufen hatten und um Unterstützung bei einzelnen Aktivitäten(etwa Diskussionsrunden, Workshops für Ratsmitglieder, Aufbau von Beratungspools bei Wohnraumberatung) gebeten hatten. 

Aufgrund von Personalmangel in den Behörden, der noch unzureichend eingeführten Digitalisierung und auch wegen unvollständiger Unterlagen ist der Weg vom Bauantrag bis zur Genehmigung oft lang. Um diesen Zustand zu verbessern, haben sich AKNDS und Ingenieurkammer Niedersachsen in einer gemeinsamen Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits 2022 darauf geeinigt, Maßnahmen zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren umzusetzen. Eine davon ist die Förderung des Dialogs zwischen den Behörden und den Entwurfsverfassern. 

Unter dem Motto „Besser gemeinsam! Miteinander sprechen statt übereinander zu klagen“ hat die AKNDS daher die Entwurfsverfassertage ins Leben gerufen. In diesen zumeist ganztägigen Veranstaltungen, die auch in Kooperation mit der Ingenieurkammer Niedersachsen stattfinden, werden Lösungen vorgestellt und diskutiert, wie sich die Prozesse verbessern lassen und wie die Arbeitsabläufe und Erwartungen in den Baubehörden auf der einen sowie bei den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern auf der anderen Seite eigentlich aussehen. Die Entwurfsverfassertage wurden 2024 in den Landkreisen Stade (90 TN), Grafschaft Bentheim (120 TN) und Leer (220 TN) mit großem Erfolg durchgeführt, eine Fortsetzung in weiteren Landkreisen und Städten ist geplant.
Hilfreiche Praxistipps bietet zudem die aktuelle Handreichung „Bauen in Niedersachsen: Einfach, verständlich, praxisnah, digital“ für Entwurfsverfasser, die in Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium, der AKNDS, der Ingenieurkammer Niedersachsen und Baubehörden entstanden ist – siehe unten unter „Dienstleistungen“: Flyer und Broschüren.

Der am 04.12.2024 von der AKNDS in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden organisierte Brandschutztag im Alten Rathaus Hannover war mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besucht. Die hohe Relevanz der Themen spiegelte sich im Interesse des Publikums wider. Zentrale Themen waren die Novellierung der NBauO, der Muster-Holzbau-Richtlinie, die Erleichterungen für die Gebäudeklassen 4 und 5 vorsieht, sowie die Einführung des Prüfingenieurs Brandschutz in Niedersachsen. Dieser soll nach Plänen des Wirtschaftsministeriums künftig für Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Objekte der Gebäudeklasse 5 von den Baubehörden beratend eingeschaltet werden können, jedoch ohne Entscheidungskompetenz. Ziel ist die Vermeidung überzogener Brandschutzanforderungen sowie eine Vereinfachung und Kostenreduktion bei Bauvorhaben. Die AKNDS verfolgt weiterhin das Konzept, Prüfingenieure mit Entscheidungsbefugnis für Sonderbauten zu etablieren und für weitere Bauvorhaben auf eine Prüfung zu verzichten, sofern ein Planer aus dem Register Brandschutz involviert ist. Die geringe Nutzung dieses Registers wurde kritisch angemerkt, es wird jedoch ein steigender Bedarf erwartet. Die geplante Altersbegrenzung für Prüfingenieure (max. 60 Jahre bei Bestellung) sorgte für Unmut. Die Bedeutung unabhängiger Prüferinnen und Prüfer wurde vom Vorstand betont, mit Verweis auf andere Bundesländer, in denen Bauherren verpflichtend Prüfingenieure beauftragen. Gleichzeitig wurde die Sorge der Baubehörden angesprochen, hoheitliche Aufgaben zu verlieren.

Der Vorstand der AKNDS hat die Einrichtung der „Projektgruppe Mitgliederstruktur“ beschlossen, um sich mit den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Kammermitglieder, das Leistungsspektrum und die Finanzierung der Kammer auseinanderzusetzen. Insbesondere sollen das Beitragsmodell sowie die sich verändernde Mitgliederstruktur – mit einem kontinuierlich zunehmenden Anteil an Angestellten gegenüber Selbstständigen – überprüft werden. Die Projektgruppe besteht aus sieben Mitgliedern: Präsident Robert Marlow, die Vizepräsidenten Christiane Kraatz und Christoph Schild, Juniormitglied Rebekka Wandt, den Vorstandsmitgliedern Gwendolyn Kusters und Jan Grabau (auch Vorsitzender des Ausschusses Haushalt und Finanzen) und wird von Hauptgeschäftsführer Dr. Mathias Meyer betreut.