Weiter zum Inhalt

Architektenkammer: Änderung des Vergaberechts bringt zusätzlichen Bürokratieaufbau und weniger Wettbewerb

| Presseinformation

Bundesregierung plant Änderung – Niedersachsen folgt leider

Foto: Detlef Jürges

Hannover: Die Bundesregierung plant dem Druck der EU-Kommission nachzugeben und zukünftig sämtliche Planerhonorare bei einem Bauvorhaben zusammenzurechnen – also die der Architekten und sämtlicher Ingenieure. Der gegenwärtig geltende Schwellenwert der Planungsleistungen von 215.000 € ist hierdurch schnell erreicht und selbst kleinere Baumaßnahmen wie jede Kita müssten sodann europaweit ausgeschrieben werden. Der Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, Robert Marlow, warnt vor den Konsequenzen: „Der erhebliche Mehraufwand der dann erforderlichen EU-weiten Ausschreibungen wäre für viele kleine und mittlere Architekturbüros, die die große Mehrheit in Niedersachsen und Deutschland stellen, gleichbedeutend mit einem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.“ Marlow zeigte sich zudem enttäuscht, dass auch die Niedersächsische Landesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Bundesrat zuzustimmen.

Die deutschen Architektenkammern weisen zudem darauf hin, dass den negativen Auswirkungen, keine erkennbaren Vorteile gegenüberstünden. Marlow: „Die Erfahrungen mit europaweiten Ausschreibungen zeigen eindeutig, dass so gut wie kein Interesse ausländischer Planungsbüros besteht, in Niedersachsen oder Deutschland tätig zu werden.“ Die unterschiedlichen Rechtssysteme und vor allem die Sprachbarrieren bremsen dies aus. So sind zwischen 2015 und 2019 im Durchschnitt nur 0,48 Prozent der Aufträge ins europäische Ausland gegangen (bezogen auf Verfahren des Bundes im Oberschwellenbereich).

Die Systemänderung führt somit zu weniger und nicht zu mehr Wettbewerb. „Auch die Vergabestellen auf kommunaler Seite wären damit stark belastet“, befürchtet der Kammerpräsident.