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Geänderte Regelungen zur Fortbildungspflicht für Mitglieder

| Kammer aktuell

Seit Anfang 2026 gilt die neue Fortbildungssatzung der Architektenkammer.

Seit Anfang 2026 gilt die neue Fortbildungssatzung der Architektenkammer. Wichtig ist: Ab sofort müssen 16 Unterrichtseinheiten pro Jahr nachgewiesen werden, und Veranstaltungen müssen vorab von einer Architektenkammer – das kann auch die eines anderen Bundeslandes sein – anerkannt sein. Und die Fortbildungsdokumentation wird zukünftig jedes Jahr geprüft, indem eine Stichprobe von 10 % der Kammermitglieder gezogen und zum Nachweis aufgefordert wird. 

Hintergrund für die Novellierung ist die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung von Regeln, die gleichzeitig auch Erleichterungen für die Mitglieder der AKNDS mit sich bringt. So kann die Fortbildungspflicht ab 2026 auch komplett über Exkursionen nachgewiesen werden, und es werden auch Veranstaltungsformate mit nur einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten akzeptiert. In Kurzform werden die neuen Regelungen im Faltblatt „Auf Wissen bauen“ erläutert, im Detail finden sich weitere Informationen zur Fortbildungspflicht hier.

Kontakt
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Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
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Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60
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Veröffentlicht

Niedersächsisches Ministerialblatt Januar 2026

Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen i. S. des BauGB zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes – Programmjahr 2027 –