Weiter zum Inhalt

Mehr Flexibilität beim Renteneintritt: Einführung des Aufschubs zum 1.1.2026

| Kammer aktuell

Die Bayerische Architektenversorgung erweitert zum 1. Januar 2026 die Handlungsspielräume beim Renteneintritt.

Die Bayerische Architektenversorgung erweitert zum 1. Januar 2026 die Handlungsspielräume beim Renteneintritt: Künftig besteht die Möglichkeit, den Bezug des Altersruhegelds über die Regelaltersgrenze hinaus aufzuschieben.

Neue Option mit großer Wirkung

Bislang endete mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch die aktive Mitgliedschaft und damit auch die Möglichkeit, Beiträge an das Versorgungswerk zu entrichten. Zwar durfte weiterhin gearbeitet werden, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wurde – doch konnte keine rentensteigernde Wirkung mehr erzielt werden.

Was ändert sich durch den Aufschub?

Wer sich für den Aufschub entscheidet, bleibt über die Regelaltersgrenze hinaus aktives Mitglied und entrichtet weiterhin Beiträge aus seinem Erwerbseinkommen an die Bayerische Architektenversorgung. Der Rentenbeginn verschiebt sich entsprechend nach hinten, maximal bis Alter 70. Dadurch und durch die längere Einzahlungsdauer steigt die spätere Rentenhöhe spürbar.

Wichtig: Der Aufschub ist keine Pflicht, sondern eine Option für alle, die ab dem 2. Oktober 1959 geboren sind, länger beruflich aktiv bleiben möchten und dabei ihre Versorgung weiter ausbauen wollen. Er schafft zusätzliche Gestaltungsspielräume beim Übergang in den Ruhestand, ohne bestehende Rechte einzuschränken.

Weitere Informationen und Planungshilfe

Wie sich der Aufschub konkret auf die spätere Rentenhöhe auswirkt, lässt sich mit wenigen Klicks ermitteln: Der Online-Rentenrechner auf der Website der Bayerischen Architektenversorgung ermöglicht eine unverbindliche Vergleichsberechnung vor und nach dem Aufschub.

Weitere Informationen zum Aufschub einschließlich eines Erklärvideos sowie des Rentenhochrechners finden Sie auf unserer Homepage: www.barchv.de/Mitgliedschaft-und-Beitrag/Aufschub-des-Altersruhegelds

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Architektenversorgung 

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60

Zentrale Anlaufstelle für digitale Bauanträge in Niedersachsen gestartet

Übersicht von 100 elektronischen Bauantragsverfahren Niedersachsen treibt die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren weiter voran: Zum Jahresende stellen 100 Bauaufsichtsbehörden ihre elektronischen Bauantragsverfahren vollständig bereit, weitere Kommunen folgen in Kürze. Bauanträge und erforderliche Mitteilungen können damit landesweit vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden.
Richtlinie veröffentlicht

Niedersächsisches Ministerialblatt Dezember 2025

Richtlinien zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen, über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung und über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“ veröffentlicht.