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Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht

| Fachmeldungen aktuell

Verordnung am 27.08. in Kraft getreten

Im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Darin ist – nun angepasst an das GEG (früher: EnEV) – geregelt, welche Nachweise nach dem GEG für zu errichtende Gebäude zu erstellen sind und  wer berechtigt ist, diese Nachweise zu erstellen.

Zudem enthält die Verordnung Vorgaben und Muster zu dem Erfüllungserklärungen nach § 92 GEG. Die Erklärung – und ggf. zusätzlich der Energiebedarfsausweis – sind der Bauaufsichtsbehörde spätestens 3 Monate nach Fertigstellung des Gebäudes vorzulegen. Die Verordnung ist am 27.08. in Kraft getreten.

zu den Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblättern (Nds. GVBl.)

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Übersicht von 100 elektronischen Bauantragsverfahren Niedersachsen treibt die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren weiter voran: Zum Jahresende stellen 100 Bauaufsichtsbehörden ihre elektronischen Bauantragsverfahren vollständig bereit, weitere Kommunen folgen in Kürze. Bauanträge und erforderliche Mitteilungen können damit landesweit vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden.
Richtlinie veröffentlicht

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